Kann arbeitgeber mich für werkzeug haftbar machen?

3 Antworten

Hallo.

Er muss dass als Schwund, dem Finanzamt melden. Buchhalterisch ist das von dir auch absetzbar, außer du hast es fahrlässig verloren.  

Rechtlich gesehen muss er das nachweisen oder es steht in deinem Arbeitsvertrag, dass du bei Verlust haften muss.

Wenn keine rechtlichen Gründe bestehen, dann kannst du erst damit zum Anwalt, wenn er seine Drohung war gemacht hat. Also abwarten.

Viel Glück.

hallo, die exakte rechtliche Grundlage kann ich nicht nennen, aber mir ist soviel bekannt dass er das nur unter der Voraussetzung kann dass er dir sicher nachweisen kann dass es durch dich oder unter deiner Obhutspflicht abhanden kam, sofern du die Verantwortung dafür trägst und das natürlich im entsprechenden Maße.D.h. meiner Meinung nach dass man nicht jede Sekunde daneben stehen und Wache schieben kann; aber natürlich wertvolle Gegenstände entsprechend sicher weglegt oder andere in die Aufsicht mit einbezieht (wer etwas gesehen haben könnte, mit darauf achtet etc)mein Rat ist das Gespräch zu suchen und die oben genannten Gegebenheiten erst einmal für dich zu prüfen. Einen Anwalt wegen "350" eur (einmalig!) in die Sache einzubeziehen würde meiner Ansicht nach das Arbeitsverhältnis bestimmt nachhaltig schädigen. Im Verdachtsfall des Diebstahls würden die meisten Arbeitgeber sowieso kündigen, in dem Fall denke ich schließt er das schon einmal für dich aus; das ja positiv ist - da er es dir schon mal nicht zutraut.Ich würde einen Termin zum Gespräch mit ihm vereinbaren, ihn da die Lage schildern und (wenn es denn so ist) ihm zu verstehen geben dass es für dich nicht ohne Einschränkung der Arbeit möglich war es zu verhindern, da du ja deine Arbeit auch gewissenhaft ausführen möchtest. Immerhin kann man nicht alles ständig weg schließen, des weiteren kann es genauso ein interner Mitarbeiter sein (der Zugang haben könnte und dann entwendet)rege ihn am besten gleich für zukünftige Lösungen an welche Vorkehrungen man allgemein (im seinen Interesse) treffen kann; dann sieht er dein Engagement und es kommt nicht mehr vor zukünftig hoffentlich


das wäre mein Rat ,viel Glück :-)

melde es einfach als gestohlen :) ?
Der arbeitsgeber kann es eig schon machen.
Aber er macht sich damit nur selber schlecht.