Ist man entmündigt, wenn man als psychisch kranker Mensch nicht über sein Vermögen verfügen darf oder ist man nur unter einer Betreuung?

4 Antworten

Entmündigung gibt es nicht mehr, statt dessen gibt es zwei Arten von Betreuungen, einmal, wo der betreute selber noch Willenserklärungen abgeben kann, und dann Willenserklärungen mit Vorbehalt.

berndcleve  17.11.2017, 18:39

Dazu gibt es noch verschiedene Aufgabenbereiche wie Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen. Es kann jetzt z.b sein, dass eine Betreuung veranlasst wird für Gesundheit und vermögen.

Bei der einfachen Betreuung kann der betreute weiter gültige Willenserklärungen abgeben, nur hält dann der Betreuer in der Regel die Hand über das vermögen, und teilt es für den betreuten ein. Der betreute ist dann weiter geschäftsfähig, nur wird sein vermögen vom Betreuer verwaltet.

Den bisherigen Begriff der Entmündigung hat man abgeschafft, und durch einen positiv wirkenden Begriff der Betreuung ersetzt.

In seltenen fällen werden die Willenserklärungen des betreuten unter Vorbehalt gestellt, dass heißt der betreute ist nicht mehr geschäftsfähig.

also da muss ein beschluss vom familien gericht geben und dort kannst dich erkundigen für welche bereiche du einen betreuer hast?

wenn du mit gled geld nicht umgehen kannst dann kommt so eine betreuung in frage? das muss aber nicht  mit deiner krankheit in zusammenhang stehen? aber es unterstreicht den grund?

aber das wirst du alles schon längst selbst wissen? wenn nicht frage einfach ein sozialarbeiter der bei dieser krankheit oft zu finden ist?

christl10 
Fragesteller
 17.11.2017, 18:20

Es geht um meinen Bruder der psychisch Krank ist. Er hat eine geringe EU-Rente über 800€-900€/Monat. Die reichen ihm kaum, deshalb hat er seine Lebensversicherung gekündigt. Habe von meinen Eltern erfahren, daß er nicht an sein Geld von der LV (ca. 12.000€) rann kommt und der Betreuer es verwaltet. Selbst habe ich keinen Kontakt zu meinem Bruder, daher meine Frage. 

robi187  17.11.2017, 18:24
@christl10

wenn er einen betreuer über vermögen hat dann kann er dies nicht kündigen oder ausbeahlen lassen?

wenn die lebensversicherung die eltern abgeschlossen haben dann kennen die dann auch den vertrag in dem durchaus sehen kann, aus welchem grund man ündigen kann?

christl10 
Fragesteller
 17.11.2017, 18:28
@robi187

Ich erfahre alles nur wage und evtl nicht richtig.

Mein Vater hat zu mir gesagt, daß mein Bruder seine LV gekündigt hat aber der Betreuer das Geld nun nicht rausrückt. Mehr weis ich nicht! Daher frage ich mich wie kann das sein, daß er zwar kündigen kann, aber nicht an sein Geld kommt? 

Wenn das so stimmt was mir gesagt wurde. 

robi187  17.11.2017, 20:00
@christl10

an sich ist es so dass die betreuer nur begleider sind? eigenlich bestimm jeder was er macht? sollte das geld zurück gehalten werden muss ein handfester grund da sein? das gleiche gilt bei der andlung einer kündigung?

es ist als ausenstehende sehr schwer was dazu zu sagen? aber man kann immer den betreuer fragen und wenn nötig auch das gericht?

wobei die oft hinter datenschutz sich verstecken? da kann man mit einer enthebung des schwiegens von betreunten oft viel erreichen?

Novosibirsk  28.08.2019, 20:04
@robi187

Ein handfester Grund, das Vermögen in Besitz zu nehmen, ist z,B. die Sicherung der Betreuungsgebühr, die von dem Betreuer nun in den nachsten jahren regelmäßig abgebucht werden.

Früher hieß es entmündigt, heute heißt es Betreuung.