Hilfe bei Staatlicher Altersbetreuung meiner Oma. Bekommt der Staat das Vermögen?

6 Antworten

Hi, natürlich wird von ihrem Vermögen die Betreuung bezahlt werden. Der Betreuer kann aber schlecht was abzwacken. Jede größere Anschaffung müsste vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.

Teuer würde es aber werden, wenn sie in eine Pflegeeinrichtung müsste, da würde jeden Monat mehr als 1000 € vom Vermögen für laufende Kosten abgezogen. Ein bestimmter Betrag würde aber verbleiben, damit die Nachkommen die Beerdigung regeln können.

Nach dem Tod würde wie gesagt das normale Erbrecht einsetzen.

Die nächsten Angehörigen sind verpflichtet für die Kosten der Beerdigung aufzukommen unabhängig davon, ob sie Erben sind, dss Erbe ausgeschlagen haben oder eine Erbmasse überhaupt vorhanden ist.

@Novosibirsk

Zuerst die Erben. Gibt es keine, dann die Angehörigen. Siehe auch § 1968 BGB

@Raven751

Im günstigsten Fall dauert die Erbregulierung durch das Nachlassgericht ca. 4-8 Wochen nach dem Todesfall. Bis dahin werden bereits einige Rechnungen in Verbindung mit der Bestattung des Erblassers zu bezahlen sein. Hierfür wendet sich das Friehofsamt an die nächsten Verwandten. Gemäß BGB § 1968 BGB dürfen diese dann diese Kosten bei den Erben einklagen. Und wenn diese dann Glück haben, übernehmen die Erben später diese Kosten.

Bei einer Unterbringung wird zunächst das Vermögen der Oma (abzuglich eines ihr belassenen Schonvermögens von ca. 4000 EURO) um die Betreuungsgebühr (pro Monat 6 Stunden a` 50 EURO für den Berufsbetreuer) , das psychiatrische Gutachten (ca 3000 EURO) und den EIgenanteil der Klinikaufbewahrung gemäß dem Pflegegesetz (ca. 1.700 EURO) geschmälert.
Da die Oma bereits ihre Trennungsabsicht geäußert hat, gilt sie praktisch als von ihrem Mann getrenntlebend. Die finanziellen Verpflichtungen des Opas unterscheiden sich in diesem Falll nicht von denen eines Geschiedenen. Ich gehe Mal davon aus, dass die Oma Haufrau war und das gesamte Familieneinkommen von dem Opa erarbeitet wurde.
In diesem Fall gilt, wenn das Geld der Oma nicht aureichen sollte, der Opa zur Kasse gebeten wird, weil dieser der Oma gegenüber unterhaltspflichtig ist - bis zu einem Selbstbhalt von ca. 1.250 EURO.
Hier greift die nacheheliche Unterhaltspflicht, da die Oma aufgrund ihres Alters und ihrer Krankheit auf dem Arbeitsmarkt keine Arbeitsstelle mehr bekommen wird.

Ganz aus dem Ruder werden die Kosten für den Opa dann laufen, wenn dieser Beamter war und seine Frau über ihn beihilfeberechtigt gewesen ist. In diesem Fall fällt die Beihilfeberechtigung für die Oma sofort weg und ein Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung ist für die Oma nun nicht mehr möglich, so dass der Opa im Rahmen des nachehelichen Unterhalts die bisherigen Leistungen der Beihilfestelle durch Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung ausgleichen muss.
Eine derartige Versicherung kostet für die dann neu versicherte Oma wegen ihres höheren Alter mindestens 1.900 EURO pro Monat.
Die vom Sozialamt vorläufig gezahlte erhöhte Grundsicherung der Oma (ca. 1400 EURO); der Eigenanteil der Heimunterbringung (ca. 1.700, EURO) und Krankenversicherung (ca. 1.900 EURO) müssen nun vom Opa übernommen werden.
Da er dies wahrscheinlich nicht leisten kann, übernimmte das Sozialamt in Vorleistung alle Unterbringungs-, Unterhalts- und Krankenkosten und greift auf die Immobilie zurück. Der Opa wird dann jeden Monat von Sozialamt eine hohe Rechnung bekommen, die das Sozialamt ihm stunden wird, bis die Oma oder er selbst verstirbt. Danach wird diese Summe aus dem Versteigerungserlös des Hauses getilgt werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass vom Versteigerungserlös zuvor noch viele Kosten abgezogen werden (z.B. für den Berufsbetreuer, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist und die Versteigerung veranlasst hat und den Kaufvertrag aufsetzt, die Kosten für den Baugutachter und die Gerichtskosten), so dass noch nicht einmal sicher ist, dass das Sozialamt alle vorgelegten Kosten ersetzt bekommt.

Mein Rat an die Oma und den Opa ist es, eine Trennung zu vermeiden und sich auf diese Weise, viel Stress, Arbeit und Zusatzkosten zu ersparen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nun ein staatlicher Betreuer, damit meinst du wohl einen Berufsbetreuer. Der erhält natürlich auch eine Vergütung nach Aufwand. Beispiele

https://www.weinsberger-forum.de/taetigkeitsfelder/berufsbetreuer/was-verdient-ein-berufsbetreuer.html

Diese Vergütung wird vom Vermögen der Oma gezahlt.

Inwieweit in dem Fall der Oma sich ein ehrenamtlicher Betreuer findet, der vom Gericht bestellt wird, kann ich nicht beurteilen, kommt auf die Region an, wäre auf jeden Fall um einiges günstiger.

Wenn Oma stirbt, geht alles in die Erbmasse, was nach Abzug der Kosten noch vorhanden ist.

Naja, wenn die Oma (wie in der Frage beschrieben) einen ehrenamtlichen Betreuer aus der Familie ablehnt, kann auch keiner bestellt werden (1897, 4).

Das ist ungeschickter für die Erben, aber eventuell geschickter für die Oma, wenn die erste Sorge bei einer schwerkranken Frau ist, wie sich das auf das Erbvermögen auswirkt, kann man ja ein paar Vermutungen über die Familiensituation anstellen...🙄

@Kerosine

ok, danke wieder was gelernt:-), habe ich so bisher nicht interpretiert.

Ich war der Meinung das Gericht könnte dann dennoch auf einen eigenen Pool von Ehrenamtlichen zurückgreifen.

Eine Nachbarin (ohne Familie) von mir hat eine ehrenamtliche Betreuung, welche vom Gericht bestellt wurde. Vielleicht auch daher, weil dort definitiv kein Vermögen ist. Diese Dame Betreuerin scheint mir als etwas überfordert.

@kabbes69

Es kommt ja auch darauf an, wieviel zu tun ist. Frau mit Psychose und offensichtlich auch Vermögen hört sich nach wesentlich mehr Arbeit an als, sagen wir, leicht demente Frau die vergisst, sich um ihre Post zu kümmern, Daher macht es Sinn, wenn nach Ablehnung der Familie ein Betufsbetreuer zum Einsatz kommt...

@Kerosine

Immer Gut sich anhand einer knappen Fragestellung ohne die Situation zu kenne ein Urteil über andere zu machen. Naja ... trotzdem war etwas hilfreiches dabei. Dafür Danke

@Maddin010784

War nur eine erste Vermutung, sorry, falls ich dir Unrecht getan habe😉

Habe nur gerade mal wieder selber so einen Fall erlebt, bin vlt deswegen gleich zu der Schlussfolgerung gesprungen.

Ein gesetzlicher Betreuer kostet übrigens genau 2046€ im Jahr.

Der stastliche Betreuer ändert nichts am Erbrecht, Testament usw. Tatsächlich ist er im Augenblick des Versterbens alle seine Rechte wieder los.

Naja, wenn sie Geld hat werden jetzt gut 2000 € im Jahr auf den Betreuer draufgehen. Und Geschenke machen, auch innerhalb der Familie, darf sie jetzt unter Umständen nicht mehr.

Ansonsten ändert sich tatsächlich nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung