Frage zu einem Vorgehen der Polizei?

10 Antworten

durch die polizei wurde er nicht eingeliefert. sondern durch einen richter der eine überpfüfung des geistigen zustandes durch einen Psychodoktor. Du kannst dich aber auch selbst einliefern lassen

Wenn jemand gegen seinen Willen irgendwo eingewiesen werden, kann das nur durch Instititionen gemacht werden, die die Berechtigung haben, auch Gewalt anzuwenden. Das ist in erster Linie die Polizei. Die Feuerwehr hätte nicht das Recht dazu, zudem ist sie dafür nicht ausgebildet. 

Der richterliche Beschluss für die Freiheitsentziehung muss in jedem Fall vorliegen. 

Eine letztendliche Einweisung kann die Polizei nicht vornehmen, dazu werden Leute benötigt, die sich damit auskennen, wie z. B. der diensthabende Arzt der Psychiatrie. Von dort muß erklärt werden, daß die betreffende Person eine Gefahr für sich und andere darstellt.

In einem solchen Fall wird die Polizei gerufen, die diensthabende zuständige Psychiatrie (Krankenhaus, psychiatrische Klinik, dort ist immer ein Arzt) unterrichtet, und diese Person wird dann von der Polizei dort hin gebracht. Stellt der Arzt ein Problem fest, wird eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung veranlaßt. Ist der Patient damit einverstanden und ist Platz in der Klinik vorhanden, kommt es zur Behandlung.

Ist der Patient NICHT einverstanden, muß innerhalb von 24 Stunden ein Richter die Zwangseinweisung bestätigen. Das tun sie in der Regel nach den Befunden der Ärzte, denn Richter können nur nach Paragraphen-und Sachlage entscheiden, medizinisch werden sich sicher nur die wenigsten auskennen.

Wenn der Arzt keine Notwendigkeit des Bleibens sieht, wird der Patient wieder nach Hause geschickt. Ordnungsamt und Feuerwehr haben damit absolut nichts zu tun.

was um Himmels willen muss er denn noch anstellen, um eingewiesen zu werden???

Würde jemand auch bitte mal an die Mitmieter/das Umfeld denken, die dadurch tagein-tagaus beeinträchtigt sind?

Wir wären heute früh froh gewesen, wenn der Kranke mitgenommen worden wäre. Aber die Polizei antwortete uns, das geht nicht einfach so. Und das, obwohl sie den zusammen gekloppten Hausflur, die Scherben und die verstörten Mieter gesehen hatten.

https://www.gutefrage.net/frage/warum-betreut-man-schwer-psychisch-kranke-so-schlecht?foundIn=user-profile-question-listing

Wenn die Unterbringung einer Person der Sicherung anderer Personen oder Sachgütern gilt, oder auch seinem eigenen Schutz, ist präfentiv eine Unterbringung aufgrund seiner Auffälligkeiten möglich.

Dies kann durch einen Amtsarzt, oder in Ausnahmefällen auch durch Polizei veranlaßt werden.