bekommt ein psychisch kranker Mensch auch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren?

10 Antworten

Es gibt zwar keinen eigenen Befreiungstatbestand für psychisch Kranke - so wie es auch keinen eigenen Befreiungstatbestand für körperlich Kranke gibt. Aber eine Befreiung ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen von § 4 Abs. 2 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorliegen. Das ist bei psychischen Erkrankungen nur in Ausnahmefällen der Fall (BSG, Urt. v. 28. 6. 2000 – B 9 SB 2/00 R, NJW 2001, 1966 und Urt. v. 16. 2. 2012 – B 9 SB 2/11 R -, juris). Ein solcher Fall wäre dann gegeben, wenn der Antragsteller aufgrund seiner psychischen Probleme an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann. Beispielsfall: Er würde durch permanentes Schreien eine solche Veranstaltung stören.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass dem psychisch Kranken auf einen Antrag beim Versorgungsamt ein Behindertenausweis ausgestellt wird, in dem ein Grad der Behinderung von 80 und das Merkzeichen "RF" eingetragen ist. Vom Versorgungsamt können diese Feststellungen auch wegen Vorliegen eines besonderen Härtefalls getroffen werden.

Danach kann dann der Antrag beim Beitragsservice auf Befreiung gestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
jgobond  11.06.2020, 15:57

Er kann vor Fernseher und Radio sitzen und schreien wie will. Das stört weder Radio noch Fernseher

Das kommt ja auf das Einkommen an, wenn er nicht arbeitet und Leistungen vom Amt bekommt ist das relativ einfach. Den aktuellen Bescheid hinschicken und fertig.

Bitterkraut  11.06.2020, 14:27

Nee, da schickt man nicht den Bescheid hin, sondern ein Extra-Blatt, das man vom Leistungsträger bekommt. Es liegt dem Bescheid bei.

bachforelle49 
Fragesteller
 12.06.2020, 09:23

nach der Logik würde ja die Hälfte der im arbeitsfähigen Alter befindlichen gar keine "Rundfunkgebühren" bezahlen.. kein Wunder, daß die vom Rundfunk in Widdersdorf so scharf kontrollieren

Arbeitslosengeld 2, Erwerbsminderungsrente und/oder Sozialhilfe beziehen.

Je, sofern anspruchsberechtigt.

Nein, nur bei Hartz 4 gibt es eine Befreiung, nicht wegen gesundheitlicher Einschränkung. Was soll auch der sinn davon sein? Das hat ja mit den Gebühren nichts zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Agamemnon712  11.06.2020, 17:59

Nicht nur bei H4, auch bei Sozialhilfe oder EMR.

Er bezieht ALG2.

Dann bekommt er die Befreiung.