Kann man eine Sachwalterschaft (Entmündigung) los werden?
Meine Cousine, 25 Jahre alt, ist vor ca. einem Jahr „entmündigt“ worden. Sie war schon 3 Mal in der Nervenheilanstalt. Sie muss auch Tabletten nehmen (welche genau weis ich nicht). Sie ist am Arbeitsmarkt schwer vermittelbar und hat schon eine Lehre und mehrere Jobs abgebrochen, weil es ihr zu stressig war, oder weil sie gemobbt wurde. Nun darf sie bei einem Caritasprojekt mitarbeiten. Was ihr auch gefällt. Ihr Sachwalter, laut ihren Aussagen ein Rechtsanwalt, verwaltet auch ihr Vermögen. Sie hat wöchentlich 50 € zur Verfügung über die sie auch frei verfügen darf. Wohnen tut sie bei ihrem Vater und ihren Bruder in einer kleinen Wohnung. Sie hat mich gebeten, zu reserchieren ob es denn eine Möglichkeit für sie gäbe, die Sachwalterschaft rückgängig zu machen. Wir sind übrigens aus Österreich. Was meint ihr dazu, ist es denn möglich? Wenn ja, was wäre da zu tun. Was müsste sie dafür machen? Ich bedanke mich schon im Vorhinein für eure Antworten Mfg Bernhard
4 Antworten
Leider sind deine Informationen sehr bruchstückhaft - wegen Stress oder Mobbing wird keine Sachwalterschaft angeordnet.
Deine Cousine leidet vermutlich an einer psychischen Erkrankung, die es ihr nicht ermöglicht, alle oder bestimmte ihrer Geschäfte selbständig und ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen.
Dem Urteil des Pflegschafts-Gerichts, welches die Sachwaltung angeordnet hat, kann man den Umfang der Sachwaltschaft entnehmen.
Falls deine Cousine der Meinung ist, daß dieser Umfang geändert werden sollte, kann sie sich jederzeit an das Pflegschafts-Gericht wenden und um Überprüfung bitten.
Das Gericht entscheidet dann über eine Aufhebung der Sachwaltschaft, eine Änderung der Sachwaltschaft mit geringerem Umfang oder ob eine Vertretung durch nächste Angehörige ausreicht.
An ihrer Stelle würde ich aber zuerst mit dem Psychotherapeuten reden und seine Einschätzung hören.
Mehr Infos zur Sachwalterschaft findest Du z.B. unter http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a601240a4a49bb07d1.de.html
Mehr Informationen, hab ich zurzeit auch nicht erhalten, dennoch danke an alle für die Antworten. Werde demnächst mit ihr reden, und eure Informationen weitergeben. Mfg Bernhard
Ich nehme jetzt mal mutig an, dass der Grund für die Sachwalterschaft die psychische Krankheit ist. Wenn sie diese ausreichend in den Griff bekommt, kann man die Sache sicher wieder aufheben. Auf help.gv.at findest Du sicher die nötigen Informationen.
Sie kann vor dem Vormundschaftsgericht auf Entlassung aus der Sachwalterschaft klagen. Natürlich muss sie dafür erst einmal nachweisen, dass sie nicht mehr suizidgefährdet ist.
Sicherlich kann so eine Entmündigung auch rückgängig gemacht werden. Dazu ist eine Untersuchung( in Deutschland heißt es Amtsarzt) notwendig.