Kann man eine Sachwalterschaft (Entmündigung) los werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider sind deine Informationen sehr bruchstückhaft - wegen Stress oder Mobbing wird keine Sachwalterschaft angeordnet.

Deine Cousine leidet vermutlich an einer psychischen Erkrankung, die es ihr nicht ermöglicht, alle oder bestimmte ihrer Geschäfte selbständig und ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen.

Dem Urteil des Pflegschafts-Gerichts, welches die Sachwaltung angeordnet hat, kann man den Umfang der Sachwaltschaft entnehmen.

Falls deine Cousine der Meinung ist, daß dieser Umfang geändert werden sollte, kann sie sich jederzeit an das Pflegschafts-Gericht wenden und um Überprüfung bitten.

Das Gericht entscheidet dann über eine Aufhebung der Sachwaltschaft, eine Änderung der Sachwaltschaft mit geringerem Umfang oder ob eine Vertretung durch nächste Angehörige ausreicht.

An ihrer Stelle würde ich aber zuerst mit dem Psychotherapeuten reden und seine Einschätzung hören.

Mehr Infos zur Sachwalterschaft findest Du z.B. unter http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a601240a4a49bb07d1.de.html

Mehr Informationen, hab ich zurzeit auch nicht erhalten, dennoch danke an alle für die Antworten. Werde demnächst mit ihr reden, und eure Informationen weitergeben. Mfg Bernhard

Ich nehme jetzt mal mutig an, dass der Grund für die Sachwalterschaft die psychische Krankheit ist. Wenn sie diese ausreichend in den Griff bekommt, kann man die Sache sicher wieder aufheben. Auf help.gv.at findest Du sicher die nötigen Informationen.

Sie kann vor dem Vormundschaftsgericht auf Entlassung aus der Sachwalterschaft klagen. Natürlich muss sie dafür erst einmal nachweisen, dass sie nicht mehr suizidgefährdet ist.

Sicherlich kann so eine Entmündigung auch rückgängig gemacht werden. Dazu ist eine Untersuchung( in Deutschland heißt es Amtsarzt) notwendig.