Ist man als Witwe mit 450 Euro Job krankenverichert?

12 Antworten

Momentan bist du also als Selbständige freiwillig versichert. Du musst der Krankenkasse mitteilen, dass du dein Gewerbe aufgegeben hast (ggf. Gewerbeabmeldung einreichen). Kündigen musst du nicht.

Wenn die Voraussetzungen für die KVdR für deinen verstorbenen Mann erfüllt sind, bist du als Witwenrentnerin pflichtversichert, sobald du das Gewerbe aufgegeben hast.

Die KK informiert die Rentenversicherung und die Beiträge werden von deiner W-Rente einbehalten. Der Minijob ist beitragsfrei. Allerdings kannst du Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, die bei deiner späteren Altersrente berücksichtigt werden.

Ist die KVdR nicht erfüllt (z.B. weil dein Mann mehrere Jahre privat versichert war), bleibst du auch als Rentnerin freiwillig versichert und zahlst deine Beiträge entsprechend deinem Gesamteinkommen (W-Rente, Minijob...).

Mir fehlen Informationen:

Welche Einkünfte hatte denn dein Ehemann vor seinem Tode?

Bekam er Rente, oder hatte er Einkünfte als Arbeitnehmer?

Oder bekam er ein Gehalt oder Versorgungsbezüge als Beamter?

Oder war er selbständig?

Sollte dein Ehemann Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, oder bereits Rente erhalten haben, steht dir eine Witwenrente zu.

Diese Einkünfte musst du dann deiner Krankenkasse mitteilen und die werden dann deinen Versicherungsschutz umstellen.

War er Beamter, wäre zu prüfen, ob ein Wechsel in die PKV für dich evt. sinnvoll wäre, denn für die Einkünfte aus der Beamtenversorgung müsstest du den vollen KV-Beitrag selbst zahlen.

War er selbständig, kommt es darauf an, wie er für dich vorgesorgt hat und danach wird sich dann dein Beitrag in der Krankenkasse berechnen.

Viel Kuddelmuddel.

Es kommt darauf an wo Dein Mann vorher versichert war (privat, gesetzlich). Jedenfalls ist der richtige Ansprechpartner die Rentenversicherung.

Die teilt im Rentenbescheid normalerweise mit wie/wo der Rentenempfänger versichert ist.

Jedenfalls 450 Euro Job ist außen vor - egal wo der Job ist der hat mit Krankenversicherung nichts zu tun.

Hallo, wenn du Rente bekommst, bist du auch Kranken-versichert, du kannst bei der Rentenversicherung dir den Nachweis schicken lassen. Es sei den du bekommst geringe Rente, dann Grundsicherung beantragen.

450€ Job solltest du auch der Rentenversicherung mitteilen, beim Kürzen sind die schnell. In der Regel bist du beim 450€ Job nicht Kranken-versichert.

Hallo, das solltest Du direkt mit Deiner KK klären.Es kommt auch darauf an, wie Du vorher versichert warst.Du kannst bei Deiner KK freiwillig oder pflichtversichert werden, pflichtversichert wäre besser, laß Dich dafür beraten.