Rente Sterbemonat und Sterbevierteljahr

3 Antworten

Für den Sterbemonat werden nur die wirklich bis zum Todestag angefallenen Beiträge berechnet und den Rest bekommt deine Mutter erstattet.

Das Sterbevierteljahr ist der Beginn der Witwenrente, also der Rente deiner Mutter.

Sie muss Beiträge zur Krankenversicherung von der Witwenrente zahlen und deshalb bekommt sie den selben Nettobetrag, den dein Vater vorher bekommen hat.

Nein, das glaube ich nicht, denn meine Mutter ist selber Altersrentnerin und zahlt auf ihre Rente bereits KV-Beiträge. Ich habe auch gelesen, dass die KV-Beiträge für den Sterbemonat (anteilig) erstattet werden.

Im Sterbevierteljahr sind die KV-Beiträge anscheinend dieselben, aber was geschieht im Sterbemonat?

Die Krankenversicherungsbeiträge sind ja die gleichen wie vorher. Die Mutter ist doch auch weiterhin (mit)versichert.