Ist Homeoffice-Verbot trotz Anspruch rechtens?

5 Antworten

Hi. Im OD ist es in der Tat so, dass die Vorgesetzten von HO überzeugt sein müssen. HO ist ganz schwer durchzusetzen, wenn der Chef es nicht will. Und wenn die Behördenleitung da auch ein Riegl davor setzt, wird es praktisch unmöglich. Das Einzige, was man machen kann, ist immer wieder darauf pochen und eventuell, werden die Leute von ihrer Position abrücken

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:20

Bei uns im Haus ist es überhaupt nicht schwer, HO durchzusetzen. Viele Leute bei uns arbeiten 1-2 Tage pro Woche von zu Hause aus. Nur in meiner Abteilung gibt es diese Probleme, weil sich die Abteilungsleiterin quer stellt.

Sie ist aber gar nicht meine direkte Chefin. Das ist die Sachgebietsleiterin, und sie würde mir das HO sofort genehmigen.

frodobeutlin100  16.01.2021, 09:42
@mysteriouswoman

nur kann sie es offensichtlich nicht bestimmen, da sie in der Hierarchie dafür nicht zuständig ist

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:45
@frodobeutlin100

Meine Chefin ist auch erst vor wenigen Monaten aus der freien Wirtschaft zu uns gekommen und wundert sich nun ebenso wie wir neueren Mitarbeiter über das Verhalten ihrer eigenen Vorgesetzten.

frodobeutlin100  16.01.2021, 09:49
@mysteriouswoman

dann wird sie akzeptieren müssen, dass sie in einer Hierarchie ist, in der Vorgesetzte bestimmen

.. sollte aus der freien Wirtschaft eigentlich bekannt sein ..

da fällt das Homeoffice auch nicht vom Himmel, sondern muss vom Arbeitgeber gewollt sein (und finanziert werden - Laptops, dienstliches Handy etc,)

Ja, das ist erlaubt. Deine Chefin muss ja auf ihre hören und wenn sie sagt, dass sie kein HO genehmigen soll, muss sie sich fügen.

die Anweisung an sich ist allerdings fragwürdig. Da müsste jemand n eilantrag bei Gericht stellen und das einklagen.

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:22

Wir sind sehr verärgert, weil diese Behörde in ihren Stellenanzeigen interessierte Mitarbeiter mit HO lockt. Die Leute bewerben sich u. a. deshalb, weil sie gerne zum Teil im HO arbeiten möchten. Dann fangen sie an und erfahren nach einiger Zeit, dass sie nicht ins HO dürfen. Was soll das?

Nayes2020  16.01.2021, 09:24
@mysteriouswoman

Was in der stellen Beschreibung steht ist nicht so interessant wie was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Das ist am Ende Aufschlaggebend

AshleighHoward  16.01.2021, 09:26
@mysteriouswoman

ich kann deinen Unmut total verstehen und bin auf deiner Seite. Meine mom ist auch bei der Stadt und hat ne Vorgesetzte die den Leuten auch unterstellt, dass sie im HO nix schaffen und es daher versucht zu verbieten.

du kannst versuchen mit der nächst höheren Person darüber zu sprechen, oder eben den Weg übers AG gehen.

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:29
@AshleighHoward

Meine Vorgesetzte ist mächtig angepisst. Sie hat wirklich vieles probiert, um das HO für uns alle durchzusetzen. Ich warte jetzt mal ab, ob sie demnächst zum Personalrat geht.

frodobeutlin100  16.01.2021, 09:41
@mysteriouswoman

warum sollte sie für Dich zum Personalrat gehen ...

das musst Du schon selbst machen

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:42
@frodobeutlin100

Es geht hier nicht nur um mich. Die AL stellt sich auch bei anderen Mitarbeitern quer. Auch meine Chefin bekommt HO nicht immer genehmigt, wenn sie welches beantragt.

frodobeutlin100  16.01.2021, 09:54
@mysteriouswoman

aha ...

also muss ein Antrag gestellt werden, der bewilligt werden muss

soviel zu dem Thema "Anspruch auf Homeoffice"

es gibt also gerade keinen generellen Anspruch (!), sondern eine Beantragungsmöglichkeit und der Vorgesetzte entscheidet im Einzelfall (einzelne Tage) über den Antrag ...

AshleighHoward  16.01.2021, 10:19
@frodobeutlin100

du scheinst hier was zu verwechseln. auch wenn man den gesetzlich vorheschriebenen urlaub nehmen möchte, schreibt man einen antrag, den der chef genehmigen muss. nur weil was einen antrag erfordert, heißt das nicht, dass es freiwillig vom AG ist.

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 10:53
@frodobeutlin100

Bei uns gibt es ein Formular namens Antrag auf Homeoffice. In diesem Dokument steht, dass wir die Wahl haben zwischen einem festen Tag pro Woche und 52 HO-Tagen, die wir ganz nach Belieben auf das Jahr verteilen.

frodobeutlin100  16.01.2021, 11:07
@mysteriouswoman

niemand "muss" Homeoffice genehmigen ...

wende Dich an den Personalrat, dann muss der Ablehnende Gründe nennen

die wird es vermutlich geben - die können in der Arbeit oder auch in der Person liegen

...

AshleighHoward  16.01.2021, 11:10
@frodobeutlin100

liest du eigentlich, was die FS schreibt? die chefin der chefin ist das problem, die es pauschal bei allen boykottiert. es ist nicht so, dass nur die FS kein HO bekommt.

wenn es vertraglich zugesichert ist, dass man 52 tage HO bekommt, dann muss das auch genehmigt werden.

frodobeutlin100  16.01.2021, 11:21
@AshleighHoward

und noch mal gerne für Dich ...

das steht mit Sicherheit nicht im Arbeitsvertrag, sondern ist eine behördeninterne Regelung, vereinbart zwischen Personalrat und Behördenleitung (nennt sich Dienstvereinbarung)

und da steht mit Sicherheit auch drin, dass das Homeoffice aus dienstlichen Gründen verweigert werden kann - deswegen muss es auch im Einzelfall beantragt werden (!)

der Chefin wird es auch verweigert ... warum wohl ... dienstliche Gründe machen die Anwesenheit im Büro erforderlich

AshleighHoward  16.01.2021, 11:53
@frodobeutlin100

ist ja schön, wie du besser als die FS weißt, was bei ihr die regelungen sind und weißt, dass es dienstliche Gründe gibt, dass nur die Abteilung der FS kein HO machen darf. auch urlaub kann aus betrieblichen gründen nicht genehmigt werden.

es ist ja ok, vermutungen anzustellen, aber das als fakt darzustellen ist einfach quatsch.

frodobeutlin100  16.01.2021, 12:07
@AshleighHoward

es ist Fakt ... ich habe im Übrigen genügend Einblick in den öffentlichen Dienst und die Personalratsarbeit (Abschluss von Dienstvereinbarungen)

kein Dienstherr wird ein generelles "Recht auf Homeoffice" zugestehen - es ist immer (!) eine Prüfung und Genehmigung vorgeschaltet ...

bei dem einen tageweise - bei dem anderen auf längere Dauer (auch das wird in der Behörde und mit Dienstvereinbarung geregelt)

und selbstverständlich behält sich der Dienstherr vor Homeoffice nicht zu genehmigen oder sogar die erteilte Genehmigung zu widerrufen (wenn es dafür dienstliche oder in der Person liegende Gründe gibt)

der Vergleich mit Urlaub passt im Übrigen nicht ... da es hier um die Ausgestaltung der Dienstverrichtung (!) geht

FS weiß offensichtlich nicht was genau geregelt ist und glaubt vermeintlich einen "Rechtsanspruch" zu haben ...

da hilft sich zu informieren Dienstvereinbarungen lesen und nötigenfalls Personalrat kontaktieren

Deine Führungskraft ist selbst einer anderen Führungskraft unterstellt ...

Ober sticht Unter ... so ist das Überall

einen "Anspruch auf Homeoffice" gibt es im Übrigen nicht - der Dienstherr darf selbst definieren welche Bereiche und welche Personen er für geeignet für Homeoffice hält

wenn Du glaubst ungerecht behandelt zu werden (andere Sekretarinnen dürfen) dann kannst Du Dich an den Personalrat wenden

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:25

Bei uns in der Behörde ist es wirklich so, dass mit Ausnahme der Poststelle sämtliche Mitarbeiter einen Anspruch auf HO haben. Nur in meiner Abteilung ist es schwer, weil die AL dagegen ist.

frodobeutlin100  16.01.2021, 09:26
@mysteriouswoman

nochmal ... es gibt keinen Anspruch ,,,

Klar wieso nicht?

Es ist ja ne frage der herrachie. Der Chef ermächtigt einen Manager oder Abteilungsleiter Verantwortung zu übernehmen aber wenn ich persönlich etwas anders sehe dann ist doch logisch das mein Wort als Chef mehr zählt.

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:19

Aus der freien Wirtschaft kenne ich das anders. Wer im HO arbeiten wollte, hat seinen direkten Vorgesetzten um Genehmigung gebeten. Und der hat es dann genehmigt (oder in seltenen Fällen auch nicht). Dass die Vorgesetzten meiner Vorgesetzten sich überhaupt in solche Angelegenheiten einmischen, finde ich seltsam.

Außerdem haben wir laut Personalrat diesen Anspruch auf eine bestimmte Zahl an HO-Tagen im Jahr. Trotzdem will die Abteilungsleiterin, dass wir Sekretärinnen - abgesehen von unseren Urlaubszeiten - jeden Tag ins Büro kommen.

Nayes2020  16.01.2021, 09:22
@mysteriouswoman

In der freien Wirtschaft ist es genau so wie oben beschrieben. Es ist halt wahrscheinlich nur so das echte Chefs und ceos keine Zeit haben sich in sowas einzumischen.

Mag komisch sein aber ist erstmal nicht verboten.

Wenn euer Personalrat sowas beschlossen hat ist es natürlich was anderes. Dann ist es ja nicht nur ne laune deiner vorgesetzten. Dann würde ich mich genau mit diesem Betriebsrat in Verbindung setzen

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:24
@Nayes2020

Die Sachgebietsleiterin und ein paar Leute bei uns im Team überlegen gerade, ob sie genau das machen.

Das ist genau so ein Mist wie große Unternehmen, die in ihren Stellenanzeigen von flexibler Arbeitszeit reden und dann von manchen Mitarbeitern trotzdem verlangen, dass sie zu festen Zeiten anwesend sind.

frodobeutlin100  16.01.2021, 09:25
@Nayes2020

Der Personalrat kann niemals etwas alleine beschließen

das geht nur zusammen mit der Dienststellenleitung in Form einer Dienstvereinbarung

Nayes2020  16.01.2021, 09:26
@frodobeutlin100

Ist schon logisch. Aber ich vermute das ist so passiert sonst könnte man nicht davon sprechen dass der Personalrat sowas beschlossen hat.

Bin jetzt von legalen Gegebenheiten ausgegangen xD

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:26
@frodobeutlin100

Es gibt wohl eine Dienstvereinbarung, in welcher steht, dass wir einen Anspruch auf HO haben.

SimonG30  16.01.2021, 09:28
@mysteriouswoman
Dass die Vorgesetzten meiner Vorgesetzten sich überhaupt in solche Angelegenheiten einmischen, finde ich seltsam.

So ein Hierachie - Denken findest Du im ÖD noch öfters & ist dort gerade bei älteren Führungskräften manchmal noch tief verwurzelt.

Da hilft es oft nur über den Personalrat zu gehen & zu hoffen, das dieser nicht nur ein Papiertiger ist...

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:31
@SimonG30

Die Leute bei uns (auch die Führungskräfte) sind größtenteils sehr jung. Deshalb haben wir alle gedacht, dass es in dieser Behörde eher modern zugeht.

Der Vorsitzende des Personalrats ist eine richtig coole Socke. Das ist kein Mensch, der nur viel labert, aber nichts tut. Ganz im Gegenteil.

frodobeutlin100  16.01.2021, 09:31
@mysteriouswoman

ich möchte beinahe wetten, dass das so nicht drinsteht ... es wird sicher eine Klausel geben, die dem Arbeitgeber eine anderweitige Entscheidung im Einzelfall lässt

oder es ist von "Homeoffice geeigneten Arbeitsplätzen" die Rede ..

Homeoffice geht eben nicht für jeden

ganz oben steht immer "der Dienstbetrieb muss laufen" und wenn dazu die Anwesenheit bestimmter Arbeitskräfte in der Dienststelle notwendig ist, darf der Dienstherr das auch so bestimmen (das ist der freien Wirtschaft im Übrigen auch so)

mysteriouswoman 
Fragesteller
 16.01.2021, 09:36
@frodobeutlin100

Tatsache ist, dass wir unsere Arbeit zu 99% auch zu Hause erledigen könnten. Die einzige Sache, die zu Hause nicht geht, ist die Bearbeitung der Post. Und wir bekommen wirklich wenig Post, an 3-4 von 5 Wochentagen kommt nichts rein. Es ist wirklich völlig ausreichend, wenn EINE von uns zwei Sekretärinnen im Büro ist. Wegen der Post brauchen wir keine zwei Personen im Zimmer. Außerdem kann die Post auch mal 1-2 Tage liegen bleiben, die wichtigen Dinge poppen in der Regel per E-Mail auf.

Unsere Telefone können wir problemlos auf unsere Handys umstellen und sind dann auch im HO jederzeit telefonisch erreichbar.

frodobeutlin100  16.01.2021, 09:40
@mysteriouswoman

was Du meinst, ist in diesem Zusammenhang völlig belanglos

der Dienstherr bestimmt, welche Tätigkeit wo zu verrichten ist ...

(siehe auch freie Wirtschaft - da bestimmt es der Arbeitgeber)

Du arbeitest im öffentlichen Dienst, du schreibst Betriebsvereinbarungen- dann wende dich an den Personalrat.

Einen generellen Anspruch auf HomeOffice gibt es im öffentlichen Dienst nicht , ausser diese Dienstvereinbarung gibt was her. So wie du es beschreibst, handelt es sich hier auch nicht um HomeOffice, sondern um Telearbeit.

Diese musst du schriftlich beantragen, musst deine Zeiten festlegen, deine direkte Vorgesetzte muss begründen, warum Telearbeit für dich in Betracht kommt, dass sie dich hierfür geeignet sieht, dann wird dies zur Zustimmung in den Personalrat gegeben und die Amtsleitung entscheidet, ob sie dies für dich genehmigt.

Unsere Vereinbarung sieht Telearbeit für Mitarbeiter mit Kindern unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige mit Pflegegrad.

Ist nicht vergleichbar mit dem im Moment im Zuge von Corona verstärkt angewendetem HomeOffice.