Kinderfreibetrag rückwirkend Beantragen
Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Sohn hat im Februar das 25 Lebensjahr erreicht. Demnach erlischt mein Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Allerdings hat er 9 Monate Wehrdienst geleistet, was wiederum den Anspruchszeitraum um diese 9 Monate verlängert.
Meine Firma hat nun ihr Abrechnungssystem umgestellt, und mir mitgeteilt, dass ihre Daten nicht mit dem vom Finanzamt übereinstimmen. Nach den Daten des Finanzamtes habe ich kein Anspruch auf das Kindergeld. Nun bin ich zum Finanzamt um das zu klären. 1 Woche später hat mir das Finanzamt schriftlich mitgeteilt, dass Rückwirkend kein Anspruch mehr geltend gemacht werden kann und der Kinderfreibetrag nur noch für die letzten 2 Monate berücksichtigt wird.
Ich habe jedes Jahr fristgerecht die Steuererklärung eingereicht und auch alle Unterlagen bezüglich des Kindergeldes bei der entsprechenden Behörde eingereicht. Deswegen bin ich ziemlich sauer und würde gerne wissen ob dies rechtens ist. Wäre super wenn mir jemand dabei helfen könnte. Am besten mit Verweis auf die entsprechenden §. Hab selber, abgesehen vom § 32 Abs. 5 EStG leider nichts gefunden. Vielen vielen Dank schonmal und sry für den Roman :) Lg
1 Antwort
Der Kinderfreibetrag für den Lohnsteuerabzug muss über den Lohnsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt beantragt werden. Der Eintrag erfolgt dann nur mit Wirkung in die Zukunft. Die Beantragung beim Finanzamt hat nichts mit den Angaben bei der Familienkasse zu tun, das muss zusätzlich erfolgen (hast du offensichtlich nicht getan). Den Freibetrag für das gesamte Jahr bekommst du im Rahmen der Veranlagung, wenn du die Steuererklärung einreichst. Im Übrigen bringt dir der Eintrag des Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte eh nur ein paar Euro, da er sich nur auf Soli und Kirchensteuer auswirkt.
Nach deinen Schilderungen ist alles korrekt abgelaufen von seiten des Finanzamtes bzw. Arbeitgebers.