Darf man mir meinen bereits geplanten Urlaub wieder streichen?
Hallo ihr lieben Ratgeber, :)
Ich hab da mal eine Frage. Momentan mache ich ein Bundesfreiwilligendienst in einer Klinik. Nur habe ich momentan ein kleines Problem. Bislang war für mein Dienstplan mein Vorgesetzter verantwortlich. Dieser hat die Arbeitspläne für dieses mit Urlaubstagen(!) schon Anfang des Jahres (oder Ende letzten Jahres) bei unserer gemeinsamen Chefin abgeben und diese hat die Pläne akzeptiert. Soweit so gut.
Seit kurzen aber hat die Planung die Stationsleitung (="Chef" von der jeweiligen Station) übernommen. Nun hat meine Stationsleitung sich meinen Dienstplan nachgerechnet bzw. angeschaut und meinte plötzlich zu mir das ich auf meine restlichen schon geplanten 4 Urlaubstage keinen Anspruch mehr hätte.
Daraus ergibt sich für mich folgende Frage:
Darf mir meine Stationsleitung meine restlichen 4 schon geplanten Urlaubstage welche (anfangs dieses oder ende letztens Jahres ) *von meiner Chefin bereits akzeptiert** wurden wieder streichen*?! :-O
Für weitere Frage welche zur Problemlösung führen stehe ich gerne bereit. Schließlich will ich meiner Urlaub wieder zurück bzw. Gewissheit ob das rechtens ist.
Und ja, die Kommasetzung war noch nie meins. ;)
Ich freue mich auf eure Antworten und Ratschläge.
Gruß, Solela. :-p
5 Antworten
WEnn du wirklich keinen Anspruch mehr hast: Ja darf sie. Fehler passieren immer mal, auch das dir jemand zu viel Urlaub gewährt. Das bedeutet aber nicht, das du dann auch ein Recht darauf hast. Du bist auch selbst mit dafür verantwortlich, das du nicht zu viel Urlaub nimmst.
Warum hast Du keinen Anspruch mehr auf den Urlaub? Hast Du zu viele Urlaubstage geplant?
Solltest Du keinen Anspruch auf diese vier Tage haben, braucht man sie Dir auch nicht zu geben/bezahlen.
Wieviel Tage stehen dir laut Arbeitsvertrag zu?
meinte plötzlich zu mir das ich auf meine restlichen schon geplanten 4 Urlaubstage keinen Anspruch mehr hätte.
Worauf begründet er diese Aussage? Das kann und sollte mit der Chefin geredet werden.
Wenn der Vorgesetzte, der das bislang gemacht hat, sich verrechnet hat, dann steht Dir dieser Urlaub nicht zu. Kannst Du doch selbst nachrechnen, ob das richtig oder falsch ist. Nur weil jemand Anfang des Jahres einen Fehler gemacht hat, heißt das noch lange nicht, dass Du jetzt einen gesetzlichen Anspruch hättest. lg Lilo
Die Aussage:
meinte plötzlich zu mir das ich auf meine restlichen schon geplanten 4 Urlaubstage keinen Anspruch mehr hätte.
ist dahingehend zu überprüfen, ob damit gemeint sei, dass dir generell zuviel Urlaub berechnet wurde, also die anzahl der Jahresurlaubstage falsch berechnet. Wenn das nicht der Fall sein sollte, gilt der genehmigte Urlaubsplan am Jahresanfang! Ansonsten schalte den Betriebsrat ein!