Weihnachtsgeld nur für Mitarbeiter mit "Altverträgen"

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die Zahlung des Weihnachtsgeldes freiwillig ist, kann der Arbeitgeber unter dem Aspekt der Besitzstandswahrung für Altverträge solche Regelungen treffen. Das ist natürlich ungerecht aus Sicht der neuen Angestellten - aber rechtlich absolut ok.

Vielen Dank für den Stern! :-)

Das stimmt nicht: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-bekommt-Weihnachtsgeld-article19101061.html#source

"Dürfen einzelne Arbeitnehmer leer ausgehen?

Nein. Arbeitgeber dürfen ohne sachlichen Grund niemanden von der Zahlung eines Weihnachtsgeldes ausnehmen oder wegen Unzufriedenheit über die Arbeitsleistung dieses streichen oder kürzen, wie das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 7 Ca 1743/99) klargestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn es freiwillig gezahlt wird."

Weihnachtsgeld ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot des AG und die Bezahlung seiner Mitarbeiter liegt in seinem Ermessen und den vertraglichen Grundlagen.

Das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun.

Weihnachtsgeld ist eine "freiwillige" Leistung. In den Altverträgen ist es sicherlich im Arbeitsvertrag geregelt (schriftlich) das ein Weihnachtsgeld gezahlt wird.

Und wenn nicht?