Besoldung öffentlicher Dienst - Verständnisfrage?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
es steht derzeit nur eine A11-Planstelle zu Verfügung - heißt das, man würde mit A11 einsteigen und, wenn irgendwann mal eine A12-Stelle zur Verfügung steht, automatisch aufsteigen?

Nein, das heißt du steigst maximal mit A11 ein. Je nachdem, welches Amt du bislang erreicht hast. Nach deinen Angaben ist die Stelle mit A12 bewertet. Ob man auch (in Zukunft) nach A12 besoldet bzw. befördert werden kann, kommt wohl auf die Haushaltssituation an.

Bewerbungen können nur bis A11 berücksichtigt werden - wie ist hier das "bis" zu verstehen? Nur Beamte, die momentan in A11 oder niedriger eingeordnet sind oder in A11 oder höher? Beides erscheint mir in dem Zusammenhang nicht ganz logisch...

"Bis" bedeutet maximal bis einschließlich A11. Natürlich kann man sich auch mit A9 darauf bewerben. Bleibt es aber auch dann, außer man wird befördert.

Hey, vielen Dank für deine Antwort. :) Verstehe ich es also richtig, dass die zukünftige Besoldungsgruppe erstmal gar nicht von der Tätigkeit, sondern von meiner aktuellen Besoldungsgruppe abhängt, d.h. ein Aufstieg ist wirklich nur durch Beförderungen und nicht durch einen reinen Wechsel in eine „höhere Position“ möglich?

Dass die Stelle mit A12 bewertet ist bedeutet dann also, dass man, wenn man diese Stelle ausführt, maximal nach A12 besoldet wird - wenn man dann befördert wird und die Chance auf A13 hätte wäre eine neue Stelle notwendig. Richtig verstanden?

@NiH96

Ja, für Beamte ist nicht die Tätigkeit für die Besoldung maßgeblich, sondern das Amt (also quasi der Status). Anders ist es als Tarifbeschäftigter, da hängt die Bezahlung von der Tätigkeit ab.

d.h. ein Aufstieg ist wirklich nur durch Beförderungen und nicht durch einen reinen Wechsel in eine „höhere Position“ möglich?

Im Grundsatz ja. Das Grundgehalt steigt mit der Beförderung in das nächste Amt. Daneben gibt es Erfahrungsstufen, d.h. am Anfang steigt die Besoldung alle 2 Jahre, nach einiger Zeit dann alle 3 Jahre und dann alle 4 Jahre. Außerdem gibt es für bestimmte Gruppen auch noch Zuschläge etc..

Dass die Stelle mit A12 bewertet ist bedeutet dann also, dass man, wenn man diese Stelle ausführt, maximal nach A12 besoldet wird - wenn man dann befördert wird und die Chance auf A13 hätte wäre eine neue Stelle notwendig. Richtig verstanden?

Ja, wobei man meines Wissens auf einer nach A12 bewerteten Stelle keine Möglichkeit hat, nach A13 befördert zu werden. Man muss also davor auf einer nach mindestens A13 bewerteten Stelle sitzen. Ich muss aber dazu sagen, dass ich weder in der Personalverwaltung noch im Haushalt tätig bin. Die Antwort basiert mehr auf persönlichen Erfahrungen.

@Ronox

Das hat mir auf jeden Fall schon weitergeholfen. Danke! Was ich jetzt so rausgefiltert habe: Ein Sprung zw. Besoldungsgruppen (z.B. A9 -> A11) durch Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist nicht möglich, man muss sich durch Beförderungen durch jede einzelne Besoldungsgruppe arbeiten. Richtig?

@NiH96

Ja, man kann zwar theoretisch auch ein Amt überspringen, aber das dürfte in der Praxis sogut wie nie vorkommen.

@Ronox

Dann sind alle meiner Fragen geklärt. Vielen Dank & schönes Restwochenende! Hilfreichste Antwort gibt‘s wenn noch jemand antwortet.