Ist es wahrscheinlich, dass mich das Finanzamt schon entdeckt hat?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie hoch ist denn der Gewinn? Hast Du noch andere steuerpflichtige Einkünfte?

Die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung sind ja noch nicht erfüllt, da für 2021 noch keine Steuererklärung (ohne diese Einkünfte) abgegeben wurde und auch noch gar nicht abgegeben werden kann.

  • Das Finanzamt hat eine entprechende Software im Einsatz, die solche Verkaufsportale durchsucht - man hat sogar ein eigenes zentrales Finanzamt dafür geschaffen.

I. d. R. wird ab dem Betrag von Einnahmen in Höhe der Umsatzsteuergrenze von 22.000 € gegen die Händler intensiv ermittelt - daneben ist der Bereich des privaten "Autohandels" oder der Handel mit anderen, besonders hochwertigen, Waren ein besonderer Schwerpunkt.

Das heißt natürlich nicht, daß die "kleinen Fische" ganz unbehelligt bleiben - das hängt auch von den personellen Ressourcen ab, die man zur Verfügung hat - zudem gibt es auch Schwerpunktkontrollen, die gebietsabhängig sind.

  • Daher solltest Du Dich nicht darauf verlassen, daß man sich später nicht zu 100% bei Dir melden könnte. Es kann ggf. sein, daß Dein Finanzamt die Umsätze inzwischen kennt und nun abwartet, ob Du sie in der Steuererklärung angibst.

Du könntest den Gewinn (Verkauf ./. Einkauf) in 2021 als privates Veräußerungsgeschäft oder unter sonstige Leistungen (wie z. B. bei Flohmarkteinnahmen) (Anlage SO) einfach versteuern, sofern Du überhaupt weitere steuerpflichtige Einkünfte hast - wenn Du Schüler o. ä. bist, dann liegt das ja nicht vor - Du hast ja wohl keinen Gewinn von mind. 9.744 € erzielt.

Ob eine ggf. mögliche Umqualifizierung durch das Finanzamt (Anlage G statt SO) auch zu weiteren steuerlichen Konsequenzen führt, hängt von der Höhe des Gewerbeertrages ab; da bis zu einem Betrag von 24.500 Euro keine Gewerbesteuer anfällt, ist das hier wohl nicht der Fall.

Dann hättest Du die, zwar voraussichtlich grundsätzliche gewerbliche, Tätigkeit, wenigstens versteuert.

Hier fehlt es ggf. auch am Merkmal der Nachhaltigkeit (planvoll zukünftig und dauerhaft die Einnahmen zu erzielen).

Für die Besteuerung ist es für das Finanzamt grundsätzlich egal, ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Die Einkommensteuer selbst ist gleich hoch, egal ob man Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus privaten Veräußerungsgeschäften hat.

Daß noch etwas wegen des Nichtanmeldens eines Gewerbe auf Dich zukommt (Ordnungswidrigkeit) könnte dann an einer (theoretisch möglichen) Umwidmung des Finanzamtes liegen, weil dann ggf. das Gerbeamt informiert wird - ansonsten könnte man hier aber optimistisch sein, daß nichts nachkommt.

Wenn eine Umwidmung stattfindet, dann könnte sich auch noch die IHK melden - Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden der IHK mitgeteilt - als Gewerbetreibender muß man Zwangsmitglied sein - wahrscheinlich aber dann, bei Deinem von mir vermuteten Gewinn, beitragsfrei.

Fazit

  • Versteuere es als privates Veräußerungsgeschäft oder als sonstige Leistungen Anlage SO), wenn Du das tatsächlich nicht mehr weitermachst (lösche möglichst alle noch vorhandenen Einträge) - ansonsten melde umgehend ein Gewerbe an
  • ggf. ist ein Steuerberater hinzuzuziehen
NotMyBae 
Fragesteller
 17.07.2021, 02:20

Ich Danke Dir für Deine super Antwort. Stern kriegste, Top. Der Gewinn lag bei ca 700.-

Du kannst dich doch immer noch im Nachhinein gewerblich anmelden soweit ich weiß. Und dann machst du einfach ne Steuererklärung usw.

NotMyBae 
Fragesteller
 16.07.2021, 01:27

Ich möchte aber damit eigentlich nicht mehr weitermachen..

Cyphy  16.07.2021, 01:29
@NotMyBae

Ja dann hör auf und mach erstmal gar nix. Wenn gibt's nur kleines Bußgeld und wenn nicht ist alles gut und du hast mehr Geld.

NotMyBae 
Fragesteller
 16.07.2021, 01:30
@Cyphy

Keine Steuerhinterziehung?

Cyphy  16.07.2021, 01:32
@NotMyBae

Hab da noch nicht so die Erfahrung aber hab auch schon Sachen zu resellen gekauft und naja hat sich nie jemand bei mir gemeldet 😂😂. Und angegeben hab ich es erst Recht nirgendwo 😃. Ansonsten schau Mal nach bei Steuerhinterziehung bei so einem Kleinscheiß musst du vielleicht ein Bußgeld zahlen aber nur wenn sie es merken 😃. Denke aber nicht das das passiert. Wenn du dich selbst anzeigst dann natürlich.

NotMyBae 
Fragesteller
 16.07.2021, 01:34
@Cyphy

Beim Selbstanzeigen fallen jegliche strafrechtlichen Verstösse weg und ich muss die Einkünfte nur Versteuern und einen Zins drauflegen

Cyphy  16.07.2021, 01:36
@NotMyBae

Ja überleg dir wie viel du verdient hast. Wenn du sagst es die Steuern und der Zins sind so gering Gegensatz zu deinem Verdienst, dann mach leggo. Ansonsten halt nicht. Dann hast du da mehr Ärger von als nutzen

Nein man das juckt das Finanzamt nicht. Kannst sogar weiter machen bei den paar hundert Euro kommt höchstens das Gewerbeamt mit nem 20€ Bußgeld

NotMyBae 
Fragesteller
 16.07.2021, 01:27

Das Finanzamt hat eine extra software zum ertappen von Resellern

Sonnenblume172  16.07.2021, 01:27
@NotMyBae

Ja toll. Ist nicht schlimm. Bei den kleinen Summen passiert NIX!