Gewerblich gekaufte Kamera in Privatbesitz übernehmen?

2 Antworten

Der korrekte Weg wäre, die Kamera in dem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung fiel, diese nur noch privat zu nutzen, aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen. Die Entnahme geschieht hier qua Tatbestand von selbst, da die Betriebsvermögenseigenschaft in dem Zeitpunkt entfällt. Das würde steuerlich bedeuten, dass der gemeine Wert im Entnahmezeitpunkt als Ertrag zu erfassen ist. Dieser bildet dann auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, welche auf die Entnahme anfällt. Wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Entnahme recht kurz ist, würde ich den Kaufpreis ansetzen. So wäre dies für Gewinn und USt in Summe 0,00.

Rein nach der Lehre musst Du die Entnahme bereits in der betreffenden USt-Voranmeldung erfassen und müsstest diese entsprechend nachträglich korrigieren. Ich würde Dich nicht dafür steinigen, wenn Du die Korrektur in der Jahreserklärung vornimmst. Ich denke, dies wäre der transparenteste Weg und lässt sich auch gut genau so begründen, wie Du es geschildert hast. Korrigieren musst Du es ohnehin, da Du die Vorsteuer bereits gezogen hast.

Also: Korrektur mit der Jahreserklärung und entsprechenden Vermerk in der Buchhaltung, weshalb die Korrektur erfolgte (den bekommt das FA dann erst auf Nachfrage) Rechne aber durchaus damit, dass eine Rückfrage vom FA kommt.

Du musst diese Kamera dann inventarisieren. Wenn du sie überhaupt nicht gewerblich genutzt hast, hast du den Staat um die Umsatzsteuer betrogen.

kegus  12.02.2022, 20:20

Mensch Hans, wieder mal so was von hilfreich. *Augen roll SCNR

Der Fragesteller will den Staat ja gar nicht betrügen. Deshalb fragt er ja.