Ebay Kleinanzeigen - Wie viel darf ich verkaufen?

8 Antworten

§23 EStG: Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Wenn Sie also nur Ihre Gegenstände verkaufen, welche Sie nicht mehr benötigen, gibt es keine Grenze und keinen Gewinn. Sollte dies allerdings viel und meist dasselbe sein (ausgenommen Sammlungen) besteht schon hinreichender Verdacht, dass Sie eingekauft haben um zu verkaufen, das ist dann nicht mehr privat, sondern gewerblich.

Eine Gewerbe macht aus §15 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

bei über 100 euro im monat gilt es als gewerblich.

einmal darüber ist kein problem, allerdings wöchentlich solltest du da nicht verkaufen.

Woher hast du diesen Wert?

Wenn du die Dinge selbst für den Eigenbedarf gekauft hast, hast du 19% mwSt bereits Bezahlt. Wenn du ein Teil für 119€ kaufst gehen 19€ an den Staat... Wenn du es wieder nach gebrauch für z.B. 30€  verkaufst kannst du ja keinen Gewinn machen. Wo sollen wir denn da hinkommen wenn du jetzt 48% von den 30€ nochmal abgeben sollst?

Wenn der Staat dir deinen kleinen Gewinn, der eh keiner ist, wieder weg nimmt, mit welchem Geld sollst du dann neue Dinge kaufen mit denen Du wieder den staat ankurbeln sollst? Es heisst ja immer, die Leute haben kein Geld und sollen mehr kaufen... ja von was denn?

mfg

Tatsache...

Privat oder gewerblich das kannst so nicht festmachen. So 3 - 4 Sachen im Monat dürften kein Problem sein, mehr eigentlich auch nicht. Du verkaust das in Kleinanzeigen da interessiert es wohl niemanden. Geht doch keinen was an was du verkaufst !

Kannst ja zum Beispiel ne Wohnung geerbt haben und den ganzen Kram verkaufen, wer will dir das verbieten ? Weist man dir aber ein Gewerbe nach ( und wie ? ) könnte, könnte das Finanzamt sich melden aber eher nicht.

Die Angebote im Netz sind nachverfolgbar .... wenns einer prüft, sollte man das Erbe schon irgendwie nachweisen können, wenn man nicht wegen Steuerhinterziehung dran kommen will.

@Georg63

ja schon aber wen interessiert das ?

@AchimTrier

Es gibt in der Finanzverwaltung sogenannte 'Task Forces', die sich dafür interessieren ...

Sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, betreibst du ein Gewerbe und musst dieses anmelden, die Gewinne versteuern.

Wenn du Waren zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs anschaffst, ist das ein deutliches Indiz für eine Gewerbetätigkeit.

Ob der Verkauf über eine Onlineplattform, einen (Floh-)Markt oder in einem Laden stattfindet ist dabei unerheblich.