ist es verboten nur in Reizwäsche spazieren zu gehen?

13 Antworten

Juristisch müssen meines Wissens die primären Geschlechtsteile bedeckt sein, mehr nicht! Ergo darf eine Frau ihr sekundäres Geschlechtsmerkmal Busen genauso zeigen wie der Mann seines, den Bart - kommt juristisch auf das Gleiche hinaus!

Bei Reizwäsche ist aber häufig auch das primäre Geschlechtsmerkmal nicht perfekt bedeckt! Transparenz, Spitze, usw. erlauben je nach Kleidungsstück auch tiefere Einblicke. Das ist nicht zulässig!

Dann kommt aber noch die Frage wo Du das machst? Wie von anderen geschrieben, ist die Spanne von der Ignoranz entsprechender Viertel in Großstädten bis zur Mistgabel im Hintern in der Provinz gewaltig. Aber da kennst Du Deine Heimat besser.

Könnte man als Erregung öffentlichen Ärgernisses auslegen. Wenn sich Leute belästigt fühlen und die Polizei rufen wird genau das passieren. Wenn du irgendwo rumrennst und es niemanden stört, hast du auch kein Problem und kannst rumrennen wie du willst.
Kommt wohl auch stark auf die Gegend an, in der du unterwegs bist.

Auch wenn es nicht verboten ist, sollte man sowas doch nur zu Hause machen und das Anstandsgefühl der Mitmenschen somit achten....

Wenn die Wäsche im nicht sexuellen Sinne reizend ist, darfst du sicher damit spazieren gehen. - Im anderen Falle wirst du wahrscheinlich wegen Erregung des öffentlichen Ärgernisses zur Verantwortung gezogen. - Du weißt ja, irgendeine Neiderin gibt es immer.

im Wald und auf der Heide, da find ich meine Freuheudeee

vor allem im Winter :)