Zahlung Verwarnungsgeld vorbehalt?

5 Antworten

Bei einem Verwarngeld handelt es sich lediglich um ein Angebot, dies kannst Du annehmen oder nicht annehmen.

Bei Nichtannahme wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, davon geht die Behörde wohl aus bei einer Zahlung unter Vorbehalt, denn was soll ein Vorbehalt sonst ausdrücken, als das Du nicht damit einverstanden bist.

Der Ratschlag den Einspruch zurückzuziehen ist nur ein Ratschlag um die überlasteten Gerichte zu entlasten, du kannst den Ratschlag folgen und das Bußgeld nun zahlen, oder weiterhin auf deinem Standpunkt bleiben, dass das Bußgeld nicht gerechtfertigt ist. Es ist deine Entscheidung.

verreisterNutzer  02.01.2018, 11:05

...dann hat die Behörte aber das OWiG nicht gelesen. Das ist eigentlich unmissverständlich. Verwarnungsgeld gilt als akzeptiert mit der fristgerechten Zahlung. Vorbehalt oder nicht - unerheblich, davon steht nichts dort... Ich habe mich jedenfalls an dieses Gesetz gehalten und werde das durchziehen. Vielleicht ermutigt das ja auch andere, sich nicht alles gefallen zu lassen.

Antitroll1234  02.01.2018, 11:06
@verreisterNutzer

Viel Erfolg, und berichte doch wie es ausgegangen ist.

PS, die Behörde und auch die Gerichte kennen das OWiG.

Hallo,

hatte ich noch nie, klingt aber interessant. Persönlich denke ich nur, dass du vor Gericht verlieren wirst, bitte unbedingt nachberichten!

Soweit ich die Entscheidung vom OVG Münster richtig interpretiere, ist deine Argumentation in sich schlüssig. Ich denke mal, dass zumindest der Passus "vorbehaltlich der Auskunft, welche Handlungsalternative für mich bestanden hätte" nicht auf deinen Fall angewandt werden kann, evtl. wird über diese Schiene ein "Annehmen der Verwarnung" verneint...

Und so interessant ich den Fall finde, so wenig Erfolg wünsche ich dir persönlich - einfach weil ich die Kombination deiner Aussagen

einen "lächerlichen" Fall
Willkür des Staates 
 ich lasse die Anschreiben immer auf formale Korrektheit prüfen und das dauert nun mal länger, als die Zahlungsfrist.

extrem unsympathisch finde...

"Ich hab zwar klar einen Verstoß begangen, aber vielleicht gibts einen Formfehler. Aber der Staat ist willkürlich und lächerlich."

Nene, damit kann ich mich nicht identifizieren ;-)

Aber zum Glück ist mein persönliches Gusto ja nicht das Maß allere Dinge, daher bin ich gespannt, wie es ausgeht.

verreisterNutzer  02.01.2018, 13:56

Hallo Dommie,

vielen Dank für Deine Ansichten, eine sehr qualifizierte Aussage. Ja, in der Tat sind ein paar Dinge "unsympathisch", da sie schlichtweg eine Meinung widerspiegeln und die sind ja bekanntlich verschieden. Vor Gericht zählen nur Fakten.

Der Grund jedoch, aus dem ich unter Vorbehalt zahle, ist prinzipiell egal. Warum darf man nicht einen Bescheid auf seine Korrektheit prüfen? Wir werden ja auch ständig und bei allem, was wir tun, überprüft.

Also lassen wir die Meinungen hier einfach mal raus, die kann sich ja jeder selbst bilden.

Der Fall aus Münster ist ja nur zur Verdeutlichung dessen, dass eine Zahlung des Verwarnungsgeldes grundsätzlich die Akzeptanz der Verwarnung bedeutet. Im Münster-Fall wollte der Kläger ja diese Akzeptanz nachträglich anfechten. Das tue ich nicht. Ich möchte lediglich gerecht und korrekt behandelt werden im Sinne des Gesetzes. Ist das etwa falsch?

Dommie1306  02.01.2018, 14:00
da sie schlichtweg eine Meinung widerspiegeln und die sind ja bekanntlich verschieden
Also lassen wir die Meinungen hier einfach mal raus, die kann sich ja jeder selbst bilden

Meine Worte :-)

Der Fall aus Münster ist ja nur zur Verdeutlichung dessen, dass eine Zahlung des Verwarnungsgeldes grundsätzlich die Akzeptanz der Verwarnung bedeutet. 

So seh ich das auch. Mich beschleicht nur das Gefühl, dass ich davon bestimmt schon gehört hätte, wenn es gleichgelagerte Fälle öfter gäbe, daher bin ich ja auf das Ergebnis so gespannt. Wie gesagt, deine Argumention halte ich - gerade in Verbindung mit der Rechtsprechung - für absolut nachvollziehbar... aber ich bin halt in der Hierarchie das unterste Ende, daher zählt meine Meinung nicht viel und ich bin gespannt, was der Richter dazu sagt.

Ist das etwa falsch?

Definitiv nicht!

Zum Punkt "unter Vorbehalt" kann ich nichts sagen, wohl aber zum Bußgeld Verfahren.

Da dieses nun bereits eröffnet wurde bist Du einen Schritt über das vereinfachte Verfahren des Verwarnens hinaus. Dieser Schritt kann nicht rückgängig gemacht werden, Du wirst also vor Gericht keine Chance haben.

verreisterNutzer  02.01.2018, 11:00

...nicht, wenn es zu Unrecht eröffnet wurde. Ich habe die Verwarnung ja akzeptiert.

Mal ne andere Frage:

wenn du mit der Bezahlung ja eh zustimmst, was soll dir dann uV nutzen?

verreisterNutzer  02.01.2018, 10:40

Ganz einfach, ich lasse die Anschreiben immer auf formale Korrektheit prüfen und das dauert nun mal länger, als die Zahlungsfrist.

verreisterNutzer  02.01.2018, 10:50

Genau dieses Urteil aus Münster habe ich mir ebenfalls angeschaut... Gerade deswegen halte ich es durchaus für Sinnvoll. Der Leitsatz besagt ja gerade, dass der Umstand "unter Vorbehalt" nichts am Einverständnis ändert. Holen wir doch etwas weiter aus: Du zahlst ein Verwarnungsgeld. Die zuständige Stelle schreibt Dir, sie sei mit irgendwas nicht einverstanden, einfach so, weil sie gerade Lust dazu haben. Statt dessen bekommst Du nun ein Bussgeldbescheid, obwohl Du ja die Verwarnung akzeptiert hast.. Klar - so kann man die Gemeindekassen auch füllen, aber findest Du das okay? Das ist kriminell, würde ich sagen...

Schnoofy  02.01.2018, 10:57
@verreisterNutzer

Das ist nicht kriminell sondern der Unkenntnis der rechtlichen Voraussetzungen durch den Bediensteten der Kommunalverwaltung geschuldet.

Man kann wirklich aus jeder Mücke einen Elefanten machen.