Strafgeld bei "Wildpinkeln"?
Blöde Frage, aber...
Am Wochenende bin ich mit einem Kumpel von einer "Schrebergartenparty" zum Auto gelaufen. Das stand aber am Rand eines kleinen "noch" innerstädtischen Waldes, Rand von Berlin. Kein Stadtpark! Einfach ein kleiner Wald. So am Rande. (Dort verläuft eine Landstraße) Und ich musste mal pinkeln^^. Kein WC weit und breit und nur Wald. Dachte mir gut ist Wald, da geht das.
Als ich dann "anfangen wollte" fuhr ein Polizeiauto an mir vorbei und sagte mit dem Lautsprecher ich soll mein Ding wieder einpacken sonst zahle ich.
Ich dachte die wollen mich verarschwn und so sicher bin ich mir da auch nixht ob sie mich nur erschrecken wollten. Weil es eben ein Wald war. Ich mach das sicher nicht in der Stadt im Park oder so...aber bei nem Wald sorry.
Wie wo was ist denn nun Pinkeln "öffentlich" verboten!? Im Wald an Landstraßen auch!?
3 Antworten
Was die Strafen da sind weiß ich nicht, aber sogar ich als weiblich pinkel draußen, juckt mich nicht wirklich
In der Öffentlichkeit zu Pinkeln ist in Deutschland tatsächlich eine Straftat.
Bei leichten Verstößen gibt's ein Bußgeld zwischen 35 und 5000 Euro und bei schwerem Verstoß bis zum einem Jahr Freiheitsstrafe.
Das gilt übrigens auch für Kleinkinder ... war ein echter schock als mir das eine Dame sagte.... da musste ich mich erstmal genau Informieren.
Bußgelder beim Wildpinkeln
Urinieren in der Öffentlichkeit Verwarn- oder Bußgeld zwischen 35 - 5000 Euro
Urinieren in der Öffentlichkeit (besonders schwere Fälle) Bußgeld oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe