Ist es verboten mit offenen Fenstern laut NWA zu hören wenn die Polizei in der Nähe ist?

14 Antworten

Ist es verboten mit offenen Fenstern laut NWA zu hören wenn die Polizei in der Nähe ist???

Antwort: Nein

Wäre das dann Beamtenbeleidigung??

Antwort: Da du offensichtlich BRD-Polizisten meinst wird es schwer das diese keine Beamten sind. Beamte brauen immer noch einen Amtsausweis oder eine Bestallungsurkunde. Ein Dienstausweis ist nur mit Personalausweis gültig.

MfG Noris

Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine!

Da du offensichtlich BRD-Polizisten meinst wird es schwer das diese keine Beamten sind. Beamte brauen immer noch einen Amtsausweis oder eine Bestallungsurkunde. Ein Dienstausweis ist nur mit Personalausweis gültig.

So etwas wie einen 'Amtsausweis' gibt es nur in der Vorstellungswelt bestimmter Leute, Beamte haben einen Dienstausweis. Eine 'Bestallungsurkunde' bekommt man im Fall einer Pflegschaft.

Übrigens: Den Tatbestand 'Beamtenbeleidigung' gibt es nicht.

@PatrickLassan
So etwas wie einen 'Amtsausweis' gibt es nur in der Vorstellungswelt bestimmter Leute, Beamte haben einen Dienstausweis. 

Falsch

Eine 'Bestallungsurkunde' bekommt man im Fall einer Pflegschaft.

Nicht im Staatsrecht.

@mpNoris
  1. Zeig mir einen 'Amtsausweis':

  2. Mit 'Staatsrecht' hat das nicht das geringste zu tun.

da es nach 22 uhr ist, ist es lärmbelästigung, egal welches lied.

beamtenbeleidigung gibt es übrigens nicht. wenn dann fühlen sich die beamten persönlcih beleidigt und können eine anzeige machen.

Doch gibt es schon und dafür musst du sogar strafe zahlen

Naja also du sagst es ja nicht sondern hörst es dir nur an und es ist nur beamptem Beleidigung wenn mans direkt zu der Person sagt

Das nicht, aber wenn es zu laut ist, kann es Probleme geben.

Und du solltest auch nicht neben einem Streifenwagen halten, gerade dann dieses Lied anmachen und am besten noch rüber lächeln. Das könnten sie als Provokation auffassen und würden dich erst mal rechts ran fahren lassen.

Wegen dem Lied können sie dir dann nichts, aber glaube mir, wenn die was finden wollen, dann finden die auch etwas.

a) es gibt keine Beamtenbeleidigung b) wenn du dies Nachts tust ist es garantiert Ruhestörung c) wenn du das absichtlich tust, kann es schon eine Beleidigung sein d) solltest du deine Einstellung zu unseren Gesetzhütern grundlegen ändern. Die machen nur ihren Job, damit wir in Ruhe leben können. Gäbe es keine Polizei als Ausführende Gewalt, würden wir vollständig im Chaos versinken. Die verbrechensrate würde ins unermessliche steigen, da keine Straftaten mehr verfolgt und aufgedeckt werden.

im Grundsatz stimme ich zu, aber SO positiv sehe ich die Polizei nicht, ich habe persönlich keinen Ärger mit ihr (nie gehabt) nur sie ist immer nie da wenn man sie wirklich braucht um "unsere Rechtsgüter zu schützen". Zum Thema: Ich würde das noch als Meinungsfreiheit verbuchen, wenn da nicht hinterher gegen Einzelne (also nicht mehr abstrakte Personen was hinterher kommt) Das mehrfach angesprochene Problem mit der Ruhestörung ist dann die andere Sache und du kannst Dir sicher sein das man jedenfalls fragen wird, was die Aktion nun solle - (das frage ich mich auch). Wenn du Pech hast, kommst du an Beamte, die miese Laune haben und keine Lust haben, von Dir erstmal einen Vortrag über deine Bürgerrechte zu bekommen, stelle Dich also auf eine lange Nacht ein:)