Ist es verboten, in einem Supermarkt ein Produkt zu wo anders wieder abzulegen Es ist ja häufig so, dass Leute Sachen mitnehmen und dann irgendwo ablegen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch nicht. Sollte es aber Ware sein, die an diesem Ort nicht geeignet ist, so geht das dann auch nicht. Obst kannst du nämlich nicht einfach bei den Snacks vertuschen oder Tiefkühlware in einem warmen Ort.

Es kommt auf das Produkt und die Umstände an.

Allgemein betrachtet ist es, zumindest aus rechtlicher Sicht, nicht verboten Waren an einem anderen Ort abzulegen als den, wo man sie her hat.

Ganz anders sieht es jedoch beispielsweise kühlpflichtigen Produkten aus, die dadurch verkaufsunfähig werden. Hier kann man ganz leicht in den Bereich einer Straftat (Sachbeschädigung) rutschen. So heißt es im § 303 StGB Abs. 1: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zudem ist man dann selbstverständlich auch zum Schadensersatz verpflichtet (§ 823 BGB): Wer vorsätzlich oder fahrlässig (...) das Eigentum oder (...) eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Auch wenn bei "normalen" Produkten kein gesetzliches Verbot gibt, so gibt es immernoch das Verbot seitens des Ladeninhabers, da man davon ausgehen kann, dass es nicht in seinem Interesse ist. So könnte man im schlimmsten Fall mindestens mit einem Hausverbot rechnen.

Aber Menschen, die wenigstens ein Mindesmaß an Anstand, Rücksicht und Wertschätzung besitzen, müssen sich ja über die möglichen Konsequenzen gar keine Gedanken machen. Und allen anderen ist eh nicht meht zu helfen.

Verboten wohl nicht, aber ganz sicher wirst du rausfliegen, wenn du das täglich, mit Absicht und mit vielen Produkten so machst!

Sind es zudem Kühlprodukte, die du z.B. neben das Brot legst und man die danach noch wegschmeißen muss, würde ich von dir Schadenersatz fordern.

Allein deine Frage ist frech!

Die Frage ist nicht frech. Er hat ja nicht gesagt, dass er das macht oder zukünftig machen will, sondern, dass das es offensichtlich Leute gibt, die solches Verhalten nicht für problematisch halten.

Hey, ich komme aus dem Einzelhandel. Verboten ist es nicht, es ist nur doof. Am Wochenende habe ich zum Beispiel Tiefkühlware bei mir in der Getränkeabteilung gefunden. Lag schon länger da. Die kannst du dann wegwerfen. Was Du auch nicht machen solltest, ist irgendeine Ware in die Tiefkühltruhe zu packen, die da nicht hingehört, Würstchen oder Vanillesauce zum Beispiel. Alles schon gehabt.

Nein, jedoch kann dir der Supermarkt Hausverbot erteilen da du den Geschäftsbetrieb störst. Er könnte auch eine Unterlassungsklage gegen dich erheben