Darf man Elfenbein verkaufen?

10 Antworten

Bei Ebay wirst Du es jedenfalls nicht los...siehe Ihre Regeln dazu: 6.01.09: Kein Elfenbein mehr bei eBay

San José/Hamburg (dpa) - Der Internet-Konzern eBay hat den Handel mit Elfenbein auf seinen Auktionsplattformen weltweit untersagt. Das Verbot gelte seit Jahresbeginn, erklärte das Unternehmen aus San José im US-Staat Kalifornien am Montag.

Ausnahmen seien Klaviere und Möbel mit Elfenbeinteilen, die vor 1900 hergestellt wurden. Mit dem Schritt reagiert der Konzern auf eine Studie des Internationalen Tierschutz- Fonds (IFAW), laut der im Internet ein "schwunghafter" Handel mit illegalen Wildtierprodukten wie Elfenbein betrieben wird - zwei Drittel der Transaktionen liefen demnach über eBay.

Der illegale Handel stelle eine unmittelbare Bedrohung für viele geschützte Arten dar, erklärte Robert Kless vom IFAW laut Mitteilung aus Hamburg. Als größtes Auktionshaus im Internet setze eBay ein "deutliches Signal für andere Online-Händler, diesem blutigen Geschäft kein Forum zu bieten". Die Organisation wolle eBay weiter intensiv beobachten, um die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren.

Der Handel mit Elefanten-Elfenbein ist laut IFAW mit wenigen Ausnahmen seit 1989 illegal. Jedes Jahr würden in Afrika und Asien verbotenerweise mehr als 20 000 Elefanten getötet, um die Nachfrage nach Elfenbein zu decken.

Grundsätzlich ist der Handel mit Elfenbein nur mit gültigem Begleitdokument - genannt CITES - erlaubt. Falls Sie nachweislich vor dem Inkrafttretens der Cites-Einführung (1976) schon im Besitze von Elfenbeingegenständen im Rohzustand bzw. als verarbeitete Gegenstände waren wird es kein Problem sein bei den dafür zuständigen Behörden (D: Naturschutzbehörde, AT: Lebensministerium) für den einmaligen Handel ein Cites-Dokument dafür zu erlangen. Ich möchte entgegengesetzt der hier verbreiteten Meinung und der Behauptung, daß dafür jährlich ca. 20.000 Elefanten sterben müssen festhalten, daß diese Zahl aus der Luft gegriffen ist und sicherlich nicht der Tatsache entspricht ! - Tatsache ist, daß aus Zeiten der Großwilderei und der Besatzungszeit natürlich grosse Bestände an Roh- bzw. verarbeiteten Elfenbein bestehen und daß viele Sperrlager existieren, die mit Tonnen von Elfenbein gefüllt sind. Mit einem generellen Verbot des Handels mit Elfenbein, ohne die Herkunft zu hinterfragen, wird der Schwarzhandel mit Elfenbein natürlich verstärkt stattfinden ! - deshalb ist es vernünftig zu unterscheiden ob es sich um altes bzw. neues (und hier stimme ich natürlich einem Töten der Elefanten nur zur Gewinnung des Elfenbeins nie und nimmer zu !!!)- und ein Entfernen, auch nur von Teilen eines Stosszahnes, an betäubten Tieren ist ein Wahnsinn und unzumutbar bzw. lebensgefährdent für diese Tiere !! - Elfenbein handelt und durch Genehmigungen zum Handel diesen auch zu überblicken. Ein Elefant der vor hundert Jahren erlegt worden ist und dessen Elfenbein wegen dessen Haltbarkeit eben jetzt noch erhalten ist, kann samt Handelsverbot auch nicht mehr zum Erwecken gebracht werden ! - auch muß angemerkt werden, daß Elefanten zwar eine Lebenserwartung von 70 Jahren haben, es dennoch zum natürlichen Tod der Tiere kommt und so in Zooanlagen aber auch in der freien Natur auch heute noch zum Anfall von Elfenbeinzähnen kommt ! - und warum sollen solche Zähne nicht als Werkstoff für viele 'Künstler' oder unverarbeitet als Dekoration dienen ? - so wurden in den letzten Jahren auch Sperrlager geöffnet und in Auktionen angeboten ! - und in Teilen Ostafrikas ist es durch die Schonung sogar schon zu Überpopulationen gekommen samt negativer Auswirkungen auf die dortige Fauna ! Ich spreche hier als Sammler von wirklich 'alten' Elfenbein sicherlich vielen Artgenossen aus der Seele ! - denn es gibt kaum einen fasziniererenden Werkstoff als Elfenbein welches durch das Alter entstandene Patina aufweist !

Guten Morgen,

auch wenn die Frage schon etwas älter ist, würde ich gerne eine kurze klare Richtline geben:

Der Handel mit Elfenbein ist seit 1976 mit Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutz-Abkommens mehr oder weniger weltweit verboten. Das ist zum Schutz der Elefanten auch gut so.

Allerdings ist die Elfenbeinschnitzerei seit Jahrhunderten eine sehr interessante Kunstform, die aus einer Zeit stammt, in der Elefanten noch nicht vom Aussterben bedroht waren.

Daher hat man bei der Gesetzgebung eine Regelung gefunden, um die legalen Altbestände zu bewahren und weiterhin legal zu halten:

1) Antiquitäten, dazu zählen alle Stücke, welche vor 1947 hergestellt wurden, dürfen legal und ohne CITES-Dokumente verkauft werden. Um das Alter zu dokumentieren, empfiehlt sich ein Gutachten eines vom BfN zugelassenen Sachverständigen, das erspart einem auch Stress bei einer durchaus möglichen Kontrolle. Gerne bin ich behilflich, das Alter Ihrer Stücke und Sammlungen festzustellen und einen entsprechenden Gutachter zu beauftragen. Das lohnt sich bei schönen antiken Stücken immer.

2) die Stücke stammen aus der Zeit zwischen 1947 und 1976. Der Verkauf solcher Stücke ist etwas aufwändiger aber durchaus auch in legalen Bahnen zu regeln. Erster Schritt ist wieder ein Gutachten des Sachverständigen. Stellt dieser fest, dass das Objekt tatsächlich aus diesem Zeitraum stammt, erstellt er ein Gutachten. Mit diesem geht man dann zur unteren Naturschutzbehörde des eigenen Kreises/Landkreises/Stadtverwaltung. Dort erhält man dann eine EG-Bescheinigung, genannt CITES. Diese enthält einen Paragraphen mit der Ausnahme vom sog. Vermarktungsverbot. Damit dürfen die Stücke dann ganz legal verkauft werden. Achtung: ohne diese Bescheinigung ist jeder Handel, aber auch der Besitz und das Anbieten verboten. Es ist dringend anzuraten, sich an dieses Verbot zu halten.

Die Kosten für Gutachten und CiTES liegen zusammen bei etwa EUR 80,-- bis 100,--, diese Investition lohnt sich bei interessanten und größeren Objekten eigentlich immer. Das erspart einem jede Menge Stress. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie mich gerne kontaktieren.

3) die Stücke stammen aus der Zeit nach 1976: da bleibt nur eines zu sagen: Finger weg! Diese Stücke zu handeln ist illegal, darüber hinaus sie sind kunsthistorisch meist völlig unbedeutend, da häufig Touristenware. Hierfür gibt es keine Bescheinigungen, die den Handel legalisieren und damit sind diese eigentlich auch völlig wertlos. Ausnahmen bestehen z.B. für verstorbene Zootiere u.ä., aber der Aufwand ist meist nicht gerechtfertigt.

In diesem Sinne: alte Stücke sind interessant und mit der oben genannten Vorgehensweise auch legal zu besitzen und zu veräußern. Ansonsten gilt: kein Elfenbein aus Artenschutzzeiten - den Elefanten zuliebe.

Sinngemäss gilt das oben Gesagte auch für andere Wildtiere, welche dem Artenschutz unterliegen (Zebra, Nashorn, Leopard und viele mehr, auch im verarbeiteten Zustand, z.B. Mäntel, Taschen etc.) auch viele einheimische Tiere sind entsprechend geschützt, denken sie beim Handel mit Trophäen und ausgestopften Tieren daran!

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung! Mit den besten Grüßen, ein schönes Wochenende

Michael Lehrberger Gut Bernstorf

Herr Lehrberger - ich habe gerade Ihre Antwort zu den Thema im Internet gelesen und habe nun selber ein Anliegen. Ich habe erst kürzlich ein geschnitzte Figur (ein schlafender Chinese ca 60 cm gross und 20 cm im Durchmesser), von der ich annehme, dass es sich um Elfenbein handelt, geerbt. Ich weiss, dass sie meine Eltern, als sie 1963/64 in Hong Kong gelebt haben, erstanden haben (die Figur könnte auch um Einiges älter sein.) Es gibt dazu keine Dokumente, noch kann ich mir sicher sein, dass es sich dabei wirklich auch um Elfenbein handelt. Meine Mutter wollte dazu mal eine Expertise einholen, wüsste aber nicht, dass dabei etwas herausgekommen ist. Ich will die Figur auch nicht verkaufen, lebe derzeit im Ausland. Die Sachen sind derzeit noch in Deutschland eingelagert, aber ich hatte sie vor demnächst verschiffen zu lassen, was bedeutet dass sie den Zoll passieren muessen und das es dabei dann zu Problemen kommen könnte (und irgendwann will ich vielleicht auch nach Deutschland oder in die EU zurück). Sprich, ich sollte die Figur von einem Sachverständigen begutachten lassen und mir die nötigen Dokumente beschaffen. Hätten Sie fuer mich einen Tipp an wen ich mich da wenden könnte. Vielen Dank schon jetzt.

Hey Mimi, deine Frage ist ewig alt, ich weiss, aber ne Frage kostet nix: Hast du die Sachen aus Elfenbein noch und willst sie ggf. verkaufen? Ich lebe in der Schweiz, da ist die einschlägige Gesetzgebung etwas liberaler. Danke für deine Antwort und viele Grüsse Schekke

Hey Schekke ! Danke für deine Nachricht! Ich habe einiges an Elfenbein (Figuren u.ä.) und würde die Sachen gerne verkaufen. Ich wohne in Österreich, nahe der Schweizer Grenze. Meld dich einfach wieder, wenn du noch interesse hast. Grüsse, Mimi

also wer alten bestand hat ,da gilt das verbot nicht sondern zählt als antquität,aber ein verkauf ist nur unter einer Cites - bescheinigung möglich grundsätzlich ist alles verboten was mit elfenbein zu tun und nochmals wer altbesitz hat ,muß es nachweisen können .heute haben schon viele auktionshäuser die auflage einen ankauf abzulehnen ,b.zw. sogar zu melden