Ist es unterlassene Hilfeleistung wenn meine noch Frau mit unserem Kind nicht in die Klinik fährt trotz starker Verbrennung (10% der Haut verbrannt)?

8 Antworten

Das bezweifle ich. Auch wenn deine Tochter einige Verletzungen erlitten hat, dürfte sich ausser Lebensgefahr sein und generell ausser grosser Gefahr. Generell ist es so, dass jemand mit Garantenpflicht nicht nur eine unterlassende Hilfeleistung begeht, sondern eine Straftat durch Unterlassen, also eine unterlassene Körperverletzung. Dennoch, es ist eine Frage der medizinischen Einschätzung, und die dürfte hier zu wenig eindeutig sein.

NauPad90 
Fragesteller
 14.02.2017, 02:32

Der Arzt sagte mir das sie nach dem Geschehen eigentlich gleich in Klinik hätte gefahren werden sollen. Und 10% der Haut ist eine sehr starke Verbrennung, doch es ist nichts von dem eingetreten was sie eigentlich sofort hätte tun sollen. Er war auch sichtlich schockiert darüber, ich bin also froh das die Kids bei mir sind und ich über sie wachen kann, weil es sich sehr schnell entzünden kann oder sich durch die offenen Stellen eine Infektion bilden kann... 

TechnologKing69  14.02.2017, 03:26
@NauPad90

Das Problem ist, deine Frau ist vermutlich keine Medizinerin und die unterlassende Hilfeleistung ist nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit strafbar.

martinzuhause  14.02.2017, 07:40
@TechnologKing69

bei einer so grossen verbrennung muss mna kein medizinber sein um zur klinik zu fahren oder den bereitschfts- oder notarzt zu rufen

LouPing  14.02.2017, 09:17
@NauPad90

Hey NauPad90

Das Kind muss höllisch geschrien haben! Das würde auf jeden Fall Aufmerksamkeit erregen. 

Beruhigen lassen sich Verbrennungsopfer in der Größenordnung nur mit Schmerzmitteln. Das ist ein klassischer medizinischer Notfall,also versorgungspflichtig. 

Verbrennungen sind extrem schmerzhaft und ich kann mir nicht vorstellen das eine Mutter hierzu fähig wäre.

Menuett  14.02.2017, 10:47
@NauPad90

Hier würde ich echt Nägel mit Köpfen machen.

Zu dieser Mutter kann man die Kinder auf keinen Fall gehen lassen. Ich würde mich direkt an einen Anwalt wenden und entsprechend klagen.

vogelstation  14.02.2017, 12:35
@LouPing

was glaubst du wie dumm und grausam mütter sein können

vogelstation  14.02.2017, 12:36
@Menuett

hier ergibt sich kein grund zu klagen und ein anwalt könnte hier keine nägel mit köpfen machen.

den entzug des sorgerechtes würde hier keiner durchführen, da hier maximal fahrlässigkeit und kein vorsatz zu sehen ist.

Unterlassene Hilfeleistung auch... aber bei einem Elternteil, das ein Garant für die Sicherheit des Kindes ist - könnte, je nach Unfallhergang und abschließender Versorgung - auch Körperverletzung hinzukommen. Um dies eindeutig zu beurteilen, müsste der Fall kompetent ausermittelt werden. Du solltest daher zur Polizei gehen und sie wegen KV und Unterlassener Hilfeleistung anzeigen. 

https://dejure.org/gesetze/StGB/13.html

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht

Meine Meinung ist, wenn das Kind kindergartenfähig war und auch dort nicht weiter aufgefallen ist wegen Schmerzen oder Fieber, dann hat das die Mutter auch so gesehen.

Muss man aus einer Mücke einen Elefanten machen?

das kind hat sich den rücken versengt. das wird die mutter nicht weiter befleißigt haben ins krankenhaus zu gehen, weil es öfter vorkommt und öfter noch vorkommen wird.

da nimmt man brandsalbe, schmerzmittel und beobachtet die sache. sicher könnte man auch in die klinik fahren, dort 4-6 stunden warten um sich dann weg schicken zu lassen mit der bemerkung, der kinderarzt reicht am montag.

du scheinst gerne zu dramatisieren, nur bringts dir nichts. du kannst zu deiner ex gehen und sagen, war beim kinderarzt und habe medis geholt - kind kann in die kita, muss aber tgl. 1-2 mal am rücken gecremt und vielleicht verbunden werden.

da deine ex sofort reagiert hat und bepanthen nutzt, ist von unterlassener hilfeleistung keine rede. hilf dem kind und der mutter und ansonsten musst und kannst du damit umgehen, wie alle anderen eltern auch. sicher den ofen ab.

Ja, auf alle Fälle ist das unterlassene Hilfeleistung.

Verbrennungen ab Größe der Handfläche des Verbrannten gehören direkt ins Krankenhaus. Von diesem solltest Du das dokumentieren lassen.

Auf alle Fälle solltest Du Anzeige erstatten und dies auch dem Jugendamt melden.

Und gegen den Kindergarten solltest du auch vorgehen.  Das kann denen nicht entgangen sein, dass das Kind große Schmerzen hatte und sie haben dich nicht gerufen, oder?