mein Sorgerecht wieder bekommen ?

8 Antworten

Hallo MichaelHerbarth

Zu aller erst mal reicht eine Umgangsrecht damit ihr euch sehen könnte das kann  aufgrund des Alters deiner Tochter problemlos auch gegen den Willen der Mutter durchgesetzt werden.

Da deine Tochter älter als 14 ist ist ihre Zustimmung hier wichtiger als
die von ihrer Mutter, theoretisch dürfte sie sogar auf eigenen Wunsch
zu dir ziehen.

Am sinnvollsten ist es wenn deine Tochter selber aktiv wird und sich an
ihr Jugendamt wendet, dass sie regelmäßigen Umgang mit dir möchte sollte ihre Mutter sich gegen den Willen der Tochter quer stellen nimmst du dir einen Anwalt und klagst das Umgangsrecht ein.

Durch das Alter deiner Tochter und ihre Zustimmung ist das quasi nur reine Formsache allerdings muss sie sich auch trauen dann vor Gericht gegen den Willen ihrer Mutter ihren eigenen Willen auszusagen.

Wenn du das gemeinsame Sorgerecht willst kannst du vorausgesetzt deine Tochter möchte das auch einfach vor Gericht gehen und es einklagen.

Hier würde allerdings dann noch geprüft in wie weit du fähig bist bei der Erziehung deiner Tochter mitzuentscheiden.

LG

Darkmalvet

MichaelHerbarth 
Fragesteller
 04.07.2017, 16:33

Danke das ist echt hilfreich ich werde gleich meine Tochter anschreiben ich hoffe es klappt das ich meine Kinder so schnell wie möglich sehen darf ich werde dir schreiben wenn es geklappt hat  

markusher  04.07.2017, 20:15

der umgangswunsch wird gerichtlich geprüft, ob er überhaupt dem wohl des kindes oder der kinder entspricht. nach 11 jahren wird man sicher das plötzliche ineteresse der kinder erklären können.

weiterhin gibt es gravierende gründe fürden sorgerechtsentzug, normalerweise misshandlung oder missbrauch.

Darkmalvet, UserMod Light   04.07.2017, 20:26
@markusher

So wäre es bei unter 14 Jährigen ab 14 gilt ein Jugendlicher aber grundsätzlich als einsichtsfähig genug da Entscheidungen nach eigenem Willen zu treffen.

Das Sorgerecht wirst du nach 11 Jahren Funkstille wohl nicht bekommen. Du könntest erst mal versuchen, eine Besuchsregelung zustande zu bringen.

Bitte versuch nicht, einen Keil zwischen Mutter und Kinder zu treiben.
Solltet ihr noch Rechnungen offen haben, macht das untereinander aus, nicht auf dem Rücken der Kinder.

Dein erster Weg sollte dich zum Jugendamt führen. Später könnte dann das Vormundschaftsgericht entscheiden.

MichaelHerbarth 
Fragesteller
 04.07.2017, 16:21

Hallo ich habe nicht vor ein Keil zwischen Mutter und Kinder zu machen ich möchte nur meine Kinder sehen aber die Mutter möchte das nicht das ich kontakt mit denen habe aber meine Tochter ist jetzt 15 Jahre alt und die möchte auch kontakt zu mir haben wir schreiben jetzt schon seit 5 Wochen heimlich ich möchte sie aber auch mall besuchen fahren weil ich in Berlin Wohne und die in Köln deswegen muss ich gucken das ich kontakt haben darf 

Darkmalvet, UserMod Light   04.07.2017, 16:25

Das Sorgerecht wirst du nach 11 Jahren Funkstille wohl nicht bekommen.

Ein gemeinsames Sorgerecht ist durchaus möglich wenn die Tochter das auch möchte da sie älter als 14 ist.

Äußert die Tochter explizit den Wunsch auf ein gemeinsames Sorgerecht darf das Gericht nur ablehnen wenn der Vater wirklich ungeeignet ist oder vom ihm eine Kindeswohlgefährdung ausgeht.

Menuett  04.07.2017, 17:54
@Darkmalvet, UserMod Light

Das wage ich zu bezweifeln.

Wenn er vor 11 Jahren die gemeinsame Sorge entzogen bekam, dann hat er das Kind mißhandelt oder mißbraucht. Aus anderen Gründen wird kaum entzogen.

 Um Kontakt zu den Kindern zu haben, brauchst Du kein Sorgerecht, Du kannst über das Jugendamt erreichen, daß Du die Kinder besuchsweise bei Dir haben darfst usw. Notfalls kannst Du das Besuchsrecht auch gerichtlich einklagen.

markusher  04.07.2017, 20:06

über das jugendamt kann er garnichts erreichen, er kann dort maximal um mediation bitten zwischen den eltern. einzige möglichkeit das umgangsrecht durchzusetzen ist über gericht, wenn die mutter das nicht will.

Liesche  05.07.2017, 12:48
@markusher

Vielleicht könnte man sich doch über das Jugendamt einigen, wenn man dort gemeinsam-Vater und Mutter- Rat sucht, bzw. beraten wird. Das Vormundschaftsgericht sollte doch der letzte Weg sein. Manchmal hilft schon eine Aussprache untereinander.

wenn dir vor 11 jahren dass sorgerecht nicht entzogen wurde vom gericht, bei der scheidung, dann hast du immer noch gemeinsames sorgerecht für beide kinder. sollte es dir entzogen worden sein, weil du die kinder missbraucht oder schwer misshandelt hast oder dich einfach die lezten jahre um nichts gekümmert hast, wird es schon einen guten grund geben dieses wieder zu bekommen.

da du nicht wirklich geglänzt hast die letzten jahre durch anwesenheit oder interesse, ist es fraglich was du jetzt plötzlich von deiner tochter willst?  ihr interesse ist völlig normal und sie wird dir diese unbequemen fragen stellen und die wirst du wohl nicht beantworten können, es sei denn du hast eine lange latte an gerichtsprozessen vorzuweisen, die beweisen das die mutter den kontakt torpediert hat.

wenn deine kinder in köln wohnen, kannst du dort hinfahren und dich dort mit deiner tochter immer wieder mal treffen um sie kennenzulernen. alles andere läuft über die mutter. wenn du dann die sache durchsetzen willst, muss es über gericht laufen.

Das Sorgerecht wirst du nicht bekommen, wenn es Dir weggenommen wurde.

Umgang kannst Du haben, das kann Deine Tochter auch schon alleine organisieren.

Darkmalvet, UserMod Light   04.07.2017, 20:28

Natürlich kann man das Sorgerecht zurückbekommen 11 Jahre sind eine lange Zeit.

Wenn die Tochter es in dem Alter unbedingt will wird er genau überprüft und liegt dann aktuell keine Kindeswohlgefährdung mehr vor muss das Gericht dem Willen der Tochter statt geben.