Probleme mit Waschmarken und Hausverwaltung

6 Antworten

Oh, da ist wohl jemand, der Geld unterschlägt, wenn nicht nur bei dir, sondern bei anderen Mietern auch schon vorgekommen ist. Rede doch mal mit den anderen Mietern - und verlangt die Einrichtung eines anderen Systems. Man kann auch Geld an die Hausverwaltung überweisen und die stellen dann die Waschmarken zu. So hat jeder einen Beweis per Kontoauszug, dass das Geld auch überwiesen worden ist und niemand kann mehr Bargeld unterschlagen.

Kannst Du keine eigene Waschmaschine anschließen?

Beschwert Euch beim Betreiber dieser Wohnungen. Die Leute sollten sich diesen Verwalter mal vornehmen.

Mal vorausgesetzt, die technischen Voraussetzung, Wasseranschluss und Abfluss sind vorhanden, kann das Aufstellen einer Haushaltwaschmaschine dem Mieter in seiner Wohnung in der Regel nicht verwehrt werden, auch nicht bei vorhandener Waschanlage z.B. im Waschkeller.

Quelle: LG Karlruhe WM 68, 107.

Ist jedoch im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden, das der Mieter die vorhandene Waschküche zu benutzen hat, dann muss er seine Waschmaschine in der Waschküche installieren.

Quelle: AG Solingen WM 82, 142

Der Weg der Bezahlung ist sehr Anfällig für Diebstahl und Unterschlagung. Wenn du beweisen kannst das du die Waschmarke bezahlt hast, etwa mit einem Zeugen der bestätigen kann Das du einen Umschlag mit Bargeld bei der Hausverwaltung hinterlegt hast kannst du auch den Rechtsweg beschreiten. Auch hast du Anrecht das dir der Erwerb der Waschmarken quittiert wird. Am einfachsten ist das wenn du dich selbst zur Geschäftsstelle begibst dort bezahlst und die Quittung samt Waschmarken gleich mitnimmst.