D - Aufkleber

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Die Leute schreiben alle den gleichen Müll, ich weiß auch nicht alle Regelungen auswendig, aber man kann doch zumindest mal googeln damit man die Quelle findet:

Internationale Unterscheidungskennzeichen dienen der Zuordnung von Kfzs zu ihrem Zulassungsland und müssen bei einer Fahrt ins Ausland außerhalb der EU am Fahrzeugheck links angebracht sein. Sie sagen nichts über die Nationalität des Fahrzeughalters aus. Rechtliche Grundlagen sind das Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 (Artikel 20 und Anhang 4) und das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Artikel 37 und Anhang 3).

In Deutschland galt zudem § 2 Abs. 2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO): „Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger müssen […] ein Nationalitätszeichen führen, das Artikel 5 und Anlage C des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 11. Oktober 1909 (RGBl 1910 S 647) oder Artikel 37 und Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl 1977 II S 809) entsprechen muss“. Aktuell wird derselbe Sachverhalt in § 21 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) normiert: "In einem anderen Staat zugelassene Fahrzeuge müssen außerdem das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, das Artikel 5 und Anlage C des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr oder Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr entsprechen muss."

In der Europäischen Union[1], in der Schweiz und in Liechtenstein benötigen Fahrzeuge kein Nationalitätszeichen, wenn ein so genanntes Eurokennzeichen mit blauem Rand und integriertem Nationalitätszeichen angebracht ist.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Nationalit%C3%A4tszeichen

WOW das war doch mal ne Antwort Vielen Dank Du bist der BESTE !!!!!

@Diddi111

Ach ne, fürs suchen muss man gar nicht so gut sein.

Ich habe mir sowas übrigens selber gemacht, auf Folie ausgedruckt und dann auf ein Magnetschild geklebt und zugeschnitten. Hat den Vorteil, dass man nichts am Auto versaut.

Er muss hinten angebracht werden. Es gild keine eindeutige Regel wo genau, nur dass es sichtbar sein muss. Wir hatten es in der Fahrschule noch gelernt, da hiess es dass das D-Schild an der rechten Seite angebracht werden sollte. Wenn man am Strassenrand steht und Jemand (Polizeibehörde) vom Strassenrand danach schauen möchte soll dieser nicht übermässig weit in die Strasse laufen müssen. Ich würde also rechts neben dem Nummernschild empfehlen, wenn das Nummernschild an der Stossstange ist würde ich weiter hoch gehen bis es auf dem Blech der Kofferraumhaube klebt.

Wenn du ein Kennzeichen mit dem blauen Balken mit dem weißen "D" auf der linek Seite hast (Euro-Kennzeichen) brauchst du den "D" aufkleber auch nicht...

Und ich gehe davon aus, dass du ein solches Kennzeichen besitzt oder? :)

ansonst, irgendwo aufm Heck... Am Besten, wenn du ihn nicht immer drauf haben willst, auf der Scheibe, da geht er leicht wieder ab.

auserhalb der EU schon ! zB. Kroatien; Slovenien...Schweiz

Die Frage war ist es egal wo oder gibt es eine Vorschrift ?????????????? trotzdem Danke

Der D-Aufkleber ist in der EU nur noch dann erforderlich, wenn dieses nicht auf dem Kfz-Kennzeichen ersichtlich ist - also altes Kennzeichen. Auf den neuen ist ja ein "D" in dem blauen Balekn. Wenn du ein altes haben solltest kannst du das D fast überall hinkleben: Heckscheibe, Stoßstange...

auserhalb der EU schon ! zB. Kroatien; Slovenien...Schweiz

Die billigste Methode ist, Du schaust einige Zeit, wo andere FZG den Kleber haben. Dann brauchst du nicht mal telefonisch nachfragen. Bei uns in Ö ist es links auf der hinteren Stoßstange. Wird aber bei euch nicht anders sein. Schau einfach mal.

Bei neuen EU-Kennzeichen ist das D oder A (=Ö) schon drauf