Flyer an Autoscheibe legen,Verboten?

7 Antworten

Verboten nicht, aber man braucht eine Genehmigung, um sie verteilen/anstecken zu dürfen.

siehe: http://www.gutefrage.net/tipp/scheibenwischerwerbung-kann-zumeist-angezeigt-werden

Jeder, der sich gegen Scheibenwischerwerbung (Visitenkaten, Flyer, etc am eigenen PKW) wehren will, kann sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren, wie die Regelungen vor Ort sind und in welcher Form gegebenenfalls eine Anzeige eingereicht werden kann.

Zumeist wird diese Werbeform als Sondernutzung der Straße angesehen -> siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2010 (Az. IV-4 RBs 25/10). Dafür braucht man dann gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt VOR dem Verteilen eine kostenpflichtige (!) Genehmigung. Viele Städte erteilen absichtlich nur selten diese Genehmigungen, da sie löblicherweise diese Werbeform ihren Bürgern und ihrer Stadtreinigung ersparen wollen. Wenn man trotzdem diese Werbung am PKW vorfindet (es muss nichtmal der eigene sein!), kann Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.

In welcher Form das geschehen soll, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Oft reicht eine Email mit Ort und Datum des Vorfalls sowie Beweisfotos von der Werbung am PKW und vom Kennzeichen des betroffenen PKW. Insgesamt also ca. 15 min. Arbeit, die den illegalen Werbetreibenden bis zu 200€ kosten können (im Wiederholungsfall auch mehr) und einem selbst das gute Gefühl geben, dass man sich zumindest ein bißchen gegen diese Plage wehren kann!

eig interessant .. ich vermute mal das es das nicht ist, auch wenn sie es verbieten sollten :)

schon 2 mal haben mich die teile nerven gekostet der eine klebte fest und ich drufte mich intensiv mit der reinigung beschäftigen der andere hatte gummibärchen drin .. is ja sau nett vorallem wenn das ding in der sonne flüssig wird ^^

Ich glaube nicht das, das verboten ist, ich mein die Polizei legt die Strafzettel doch auch an die Fensterscheibe oder? dann bemerkt der Fahrer es wenigstens :)

Naja und beschädigen will und werde ich damit ja auch nichts :)

Verboten, anderen was an die Scheiben zu klemmen. Verboten (in den meisten Gemeinden), auf der Straße Werbung zu verteilen ohne Genehmigung.