Ist der Besitz von gefälschten Ausweisen oder Urkunden verboten?

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§ 267 StGB wurde ja schon gepostet.

Das Herstellen zur Täuschung ist strafbar und das Verwenden zur Täuschung.

Der bloße Besitz ist nicht strafbar.

Was mir grade spontan eingefallen ist, ist der § 267 StGB Urkundenfälschung:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. [...]

Es wird wrsl. meisten als Versuch dagestellt..

Und es gibt auch noch den §276 StGB Verschaffen von falschen von amtlichen Ausweisen, der relevant sein kann..
Mit den Vorschriften im PassG kenne ich mich nicht so wirklich aus, gehe aber davon aus, dass es da auch noch mal klar geregelt ist, dass es nicht erlaubt ist...

Bei falschen Urkunden ist die Herstellung strafbar, wenn die Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr gedacht ist. Der Gebrauch natürlich auch. Der blosse Besitz einer falschen Urkunde ist nicht strafbar.

Bei falschen Ausweisen ist - unter den selben Voraussetzungen- bereits das verschaffen strafbar. Auch hier ist der bloße Besitz nicht strafbar, jedoch liegt es natürlich nahe, dass wenn man einen falschen Ausweis besitzt, man sich diesen auch vorher irgendwie verschafft hat.

jup ist es

Wonach?

Ja ist es

Wonach?