Was passiert bei einer Pfändung ohne pfändbaren Einkommen?
Ich habe eine Pfändung auf meinem Konto, verdiene aber unterhalb der Pfändungsgrenze, nun habe ich beim Gericht eine Freigabe durchsetzen können, womit mir mein volles Gehalt freigegeben wird zur Auszahlung. Was passiert dabei aber mit der Pfändung? Bleibt diese jetzt auf Ewig auf meinem Konto, bis ich mal mehr verdiene oder, klingt vielleicht seltsam, gibt der Gläubiger irgendwann auf?
6 Antworten
Der Betrag, den Du an den Gläubiger zahlen musst, steigt monatlich. Denn es fallen Zinsen an. Deine Schulden werden also mehr. Da kommst Du nur raus, wenn Du Dich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung einlässt, egal was die Pfändungsfreigrenze sagt. Oder Du versuchst von irgendwoher einen etwas größeren Betrag zu verschaffen um Deinem Gläubiger einen Vergleich anzubieten. Der Gläubiger hat einen Titel gegen Dich der 30 Jahre gültig ist. Wenn Du vorher keine Insolvenz anmeldest, ansonsten sind die 30 Jahre hinfällig.
Die Pfändungsfreigrenze hat aber nichts damit zu tun, dass Du u.U. ein Darlehn nicht zurückzahlen kannst.
Also bei uns auf Arbeit (Bin Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte) ist das so das wenn nichts zu pfänden ist die Akte immer geschlossen ist..es ist gaaanz selten das die Gläuber mal sagen das das weiter laufen soll.. Das es nichts bringt und die Ansprüche mit der Zeit auch verjähren..
Das weiss sogar ein Laie, wenn man einen "Titel" hat, dann gilt der 30 Jahre.
@Lila Und wie sind da die Erfahrungen mit Schulden beim Finanzamt? Teilbetrag konnte gepfändet werden, ansonsten werden die Geldeingänge unter der Pfändungsgrenze bleiben.
Warum sollte der Gläubiger die Kontopfändung aufgeben. Die Kosten sind ja schon angefallen. Es kann ja sein, dass mal ein Betrag ausserhalb des vom Gericht freigegebenen Betrages eingeht, dass der Gläubiger dann erhält. Allerdings ist der Gläubiger womöglich auch bzgl. eines Vergleiches oder Ratenzahlugnsangebot zugänglich wo er jetzt weis, dass momentan so nichts zu holen ist.
Die geben nie auf, sowie du mehr verdienst, greifen die zu.
und so ist es wohl auch richtig^^
Wenn man Schulden verursacht hat, sollte man dafür auch einstehen.
Hast du schon eine EV abgegeben? Wenn nicht folgt diese im nächsten Schritt.
EV wurde bereits abgegeben...
Dann kann nicht mehr viel Passieren. Als Berufstätiger hat man ein Schonvermögen von 900 EUR.
Sorry das stimmt nicht, kann nicht stimmen. Das widerspricht dem Sinn der Pfändungsfreigrenze. Diese ist dafür da das ein Existenzminimum bleibt.