Auszahlung einer Versicherung bei Hartz 4?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Anrechnung findet NICHT statt.

Es handelt sich bei dem Geldeingang um Vermögen, das genauso wie die ursprünglich anerkannte Lebensversicherung zu behandeln ist; es findet lediglich eine Umwandlung des Vermögens statt. Die Schlussüberschußanteile sind ebenfalls dem Vermögen zuzurechnen.

(WDB-Beitrag Nr.: 120043) - Wissensdatenbank ALG-2 der Bundesagentur für Arbeit

Dies sollte der ALG-2-Stelle dennoch mitgeteilt werden, damit das bei deren Unterlagen entsprechend geändert wird.

Mitteilen solltest du es dem Jobcenter auf jeden Fall !

Beträgt die Summe der Auszahlung nicht mehr als dein dir zustehender Freibetrag an Schonvermögen,so wird dir auch nichts angerechnet.

Du darfst 150 € x deine Lebensjahre + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen ausgezahlt bekommen. Liegst du darüber,wird dir der Rest auf deine laufenden Leistungen angerechnet.

Ob das dann in einer Summe oder verteilt auf 6 Monate geschehen würde,hängt dann vom Überschuss ab,der über deinem Schonvermögen liegt.

Du hast ja einen bunten Cocktail von Antworten bekommen. - Hole Dir bitte umbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

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Theoretisch beeinflusst das die Höhe der Zahlung. ABER wenn dadruch das Konto einfach nur auf Null kommt.. dann ist es ja kein Vermögen,d as Du hast. 0 ist nix, da kannst Du Dir nix von kaufen. Also sollte das egal sein.

Du kannst es ja auch später anhand der Konto-Auszüge nachweisen, frei nach: ich hatte 5000€ Versicherungssumme.. ich hatte 4999,99€ Miese. Versicherungssumme 5000 gleicht 4999 Miese aus, besitze ich noch unglaubliche 0,01€ Vermögen.

Anders wäre es,w enn Du die Vers. kündigst, keine Miesen hast und auf eonmal 5000€ mehr auf dem Konto.

Dann könnte ja jeder erst mal Schulden machen und dann das Geld auszahlen lassen... ich denke, so einfach ist es nicht.