Auszahlung einer Versicherung bei Hartz 4?
Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken und hoffe hier auf Antworten. Hier kurz die Fakten: - aufgrund einer chronischen Erkrankung bin ich derzeit Hartz4 Empfängerin. - Dem Amt ist bekannt, dass ich eine Versicheurng habe. Deren Wert liegt unter der Vermögensgrenze, die man behalten darf. - Da ich nicht weiter durch Sollzinsen bei meiner Bank ins Minus rutschen möchte, habe ich diese Versicherung nun gekündigt. - Der zur Auszahlung stehende Betrag würde meine Bankschulden auf 0 bringen.
Meine Frage: Muss ich dem Amt die Auszahlung mitteilen - Oder kann ich dies ungeachtet lassen, da die Versicherung samt enthaltener Summe als Vermögen bekannt ist? Ich habe Bedenken, dass ich bei Bekanntmachung eine Kürzung in Höhe der Auszahlungssumme erhalte, obwohl ich lediglich mein Konto damit auf 0 bringen werde um somit einer finanziellen Negativspirale zu entkommen.
10 Antworten
Eine Anrechnung findet NICHT statt.
Es handelt sich bei dem Geldeingang um Vermögen, das genauso wie die ursprünglich anerkannte Lebensversicherung zu behandeln ist; es findet lediglich eine Umwandlung des Vermögens statt. Die Schlussüberschußanteile sind ebenfalls dem Vermögen zuzurechnen.
(WDB-Beitrag Nr.: 120043) - Wissensdatenbank ALG-2 der Bundesagentur für Arbeit
Dies sollte der ALG-2-Stelle dennoch mitgeteilt werden, damit das bei deren Unterlagen entsprechend geändert wird.
Mitteilen solltest du es dem Jobcenter auf jeden Fall !
Beträgt die Summe der Auszahlung nicht mehr als dein dir zustehender Freibetrag an Schonvermögen,so wird dir auch nichts angerechnet.
Du darfst 150 € x deine Lebensjahre + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen ausgezahlt bekommen. Liegst du darüber,wird dir der Rest auf deine laufenden Leistungen angerechnet.
Ob das dann in einer Summe oder verteilt auf 6 Monate geschehen würde,hängt dann vom Überschuss ab,der über deinem Schonvermögen liegt.
Du hast ja einen bunten Cocktail von Antworten bekommen. - Hole Dir bitte umbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.
Es kann gut sein, dass das als einmaliges Einkommen angerechnet wird. Genau wird das hier nicht erklärt, aber vielleicht hilft die Seite trotzdem weiter: http://www.hartz-iv-info.de/arbeitslosengeld-ii/vermoegen.html
Theoretisch beeinflusst das die Höhe der Zahlung. ABER wenn dadruch das Konto einfach nur auf Null kommt.. dann ist es ja kein Vermögen,d as Du hast. 0 ist nix, da kannst Du Dir nix von kaufen. Also sollte das egal sein.
Du kannst es ja auch später anhand der Konto-Auszüge nachweisen, frei nach: ich hatte 5000€ Versicherungssumme.. ich hatte 4999,99€ Miese. Versicherungssumme 5000 gleicht 4999 Miese aus, besitze ich noch unglaubliche 0,01€ Vermögen.
Anders wäre es,w enn Du die Vers. kündigst, keine Miesen hast und auf eonmal 5000€ mehr auf dem Konto.
Dann könnte ja jeder erst mal Schulden machen und dann das Geld auszahlen lassen... ich denke, so einfach ist es nicht.