Ist es möglich wegen Mietschulden in den Knast zu kommen?

15 Antworten

Aus der Liste aller Antworten und Deiner Ergänzungen lese ich, dass er einerseits einen Mahnbescheid bekommen hat und andererseits eine Klage vom Staatsanwalt. Also wurde doch von irgend einer Seite Anzeige erstattet. Einmietbetrug? Da ihr schon angefangen habt, die Wohnung zu räumen, nehme ich an, dass Deinem Freund auch schon gekündigt wurde und jetzt bestehen eben noch viele tausend Euro Schulden zu denen sich noch weitere hinzu gesellen werden.

Arbeit verloren, Probleme mit dem Amt, Miete nicht gezahlt, Probleme mit dem Vermieter, Strom nicht gezahlt, Probleme mit dem Stromversorger, Probleme mit der Staatsanwaltschaft/dem Gericht, Probleme wegen Bewährung

Da hat sich ganz schön was angehäuft. Wegen Mietschulden wird er nicht ins Gefängnis kommen, aber vielleicht wegen anderer Delikte, die man ihm in diesem Zusammenhang anhängen will. Schwierige Situation, die ihr vermutlich beide nicht ohne Hilfe bewältigen könnt.

Dein Freund wäre obdachlos, wenn er nicht bei Dir wohnen könnte. Was spricht dagegen, dass er dauerhaft bei Dir einziehen kann, damit ihr dann gemeinsam Euer - vor allem sein - Leben in den Griff bekommen könnt.

Hilfe könntet ihr z. B. bei der Caritas in München bekommen. Die haben Leute, die sich um solche problematischen Fälle kümmern. Z. B. die Schuldnerberatung. Es dauert vielleicht etwas, bis man da dran kommt, aber ich nehme an, notwendige schnelle Hilfe werdet ihr bekommen und das andere wird sich finden.

Dein Freund sollte schon deshalb dauerhaft zu Dir ziehen, um einerseits Obdachlosigkeit zu vermeiden und andererseits auch dem Jobcenter in München zugeordnet zu werden. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass er in München schnell Arbeit finden kann. Vielleicht nicht gerade in der Security wegen seiner Vorgeschichte, aber auf dem Bau, im sonstigen Handwerk, bei der Stadt (z. B. Abfallwirtschaft, Straßendienst, Entwässerung) werden immer Leute gesucht. Auch in der Logistik gibt es viele Möglichkeiten.

In dem Moment, wo er wieder eigenes Geld verdient, hat er auch eine Chance, aus der der Schuldenmisere zu kommen, wobei er unbedingt die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen sollte.

Alles, was er jetzt in diese Richtung unternimmt, wird ihm helfen in der Bewährungsphase helfen.

Also wegen Betrug ist da nichts gekommen. Wir haben einfach nur einen dicken Brief mit ganz viel Fach-Deutsch das ich einfach nicht zu 100% verstehe und er auch nicht.
Was die Bewährung angeht hat er allerdings keine sonderlichen Probleme. Seine Bewährungshelferin ist sehr nett.
Er kann natürlich so lange bei mir bleiben wie er will. Das habe ich ihm auch angeoten. Es ist zwar klein (33qm) aber sollte gehen. Nur wie läuft das dann mit dem ummelden? Er muss sich dann hier ja erneut arbeitslos melden oder?
Ich danke dir für deine Mühe. Ich denke die Caritas ist eine gute Anlaufstelle, das werde ich ihm mal sagen.
Es schlaucht halt ziemlich. Ich muss ihm immer wieder in den A*sch treten weil es ihn mittlerweile einfach nur noch fertig macht. Er wollte diese Schulden ja nicht machen.
Er ist sich auch für körperliche Arbeit nicht zu schade und hat auch schon ein paar Bewerbungen geschrieben. Allerdings hat er sich in Nürnberg beworben. Aber ich denke in München bekommen wir das im laufe der Zeit schon irgendwie hin.

@8minreis

Dann soll er doch die Post vom Gericht mal der Bewährungshelferin zeigen. Sie wird ihm dann schon erklären, was es damit auf sich hat.

Natürlich sollte er sich dann ummelden, aber er muss sich nicht in München arbeitslos melden, wenn er eine Arbeit findet und das kann doch ganz schnell gehen und wenn es nur für eine Übergangszeit ist.

In München würde ich vorschlagen, außer in München sich auch mal beim Jobcenter in Freising zu erkundigen. Das ist zuständig für die Landkreise Dachau, Freising, Erding und vielleicht sogar darüber hinaus. Speziell in dieser Region ist die geringste Arbeitslosigkeit und es werden immer Leute für alles mögliche gesucht.

@bwhoch2

Dann soll er doch die Post vom Gericht mal der Bewährungshelferin zeigen. Sie wird ihm dann schon erklären, was es damit auf sich hat.

Zusätzlich dazu hat er als Arbeitsloser einen Anspruch auf einen Beratungsschein. Geh mit ihm zum Amtsgericht vor Ort und er soll sich da einen Beratungsschein abholen. Mit diesem Beratungsschein bekommt er eine kostenlose Beratung bei einem Anwalt. Geh mit ihm dort hin und sortiert ggf. vorher nochmal alle Unterlagen. Idealerweise einen Anwalt bzw. eine Kanzlei mit Spezialrichtung Sozialrecht und ggf. Strafrecht.

Das alles hier sprengt das Forum und ob auch die Bewährungshelferin alles im Detail durcharbeiten kann, keine Ahnung. Mit dem Anwalt solltet ihr dann weitere Dinge besprechen, auch was für Maßnahmen er ergreift. Einmal einen Brief ans Amt zu schreiben ist meist im Beratungsschein inbegriffen.  Wenn der Anwalt irgendwo vor Gericht etwas klären muss, beantragt dein Bruder mit ihm sogenannte Prozesskostenhilfe.

Auf jeden Fall muss mit der Bewährungshelferin eines besprochen werden: Der Umzug und die Folgen daraus (ggf. Neuzuteilung anderer Bewährungshelfer u.ä.). Dass er erst mal bei dir unterkommt, ist in Ordnung, bis die Schuldensituation geklärt ist und man wieder eine normale Wohnung anmieten kann. Aber es muss halt alles immer den Behörden bekannt sein, insbesondere wenn man Bewährung hat.

Warum einen Anwalt und nicht einfach nur eine Schuldnerberatung? Die öffentlichen Schuldnerberatungen haben natürlich viel zu tun heutzutage und Termine sind oft erst in mehreren Monaten fällig. Daneben scheint hier einiges mehr im Argen zu liegen außer dass man nur Schulden hat.

@mepeisen

Bei Rechtsanwälten besteht immer die Gefahr, dass sie sortieren nach "uninteressanten" Fällen und solchen, aus denen man richtig was machen kann und zwar für den Anwalt selbst. So kann es gut sein, dass sich ein Anwalt nach der Erstberatung nicht mehr wirklich kümmert, weil er interessantere Fälle hat oder dass er eine relativ kleine Sache zu einem Riesenfall aufbläst, nur um an allen Ecken und Enden noch bei irgend jemand was raus zu holen. Den richtigen finden ist wohl die Schwierigkeit.

Es stimmt, dass die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen viel zu tun haben. Bei der Caritas zumindest weiß ich, dass der soziale Gedanke sehr bedeutend ist. Wenn also jemand in akuter Not ist, hat man dort auch noch andere Möglichkeiten, um vielleicht auch mal Feuerwehr zu spielen, bevor die Hütte lichterloh brennt.

@mepeisen

"Mit diesem Beratungsschein bekommt er eine kostenlose Beratung bei einem Anwalt."

Kostenlos ist die Beratung pauschal nicht. Der Rechtsanwalt darf dafür 15 € Beratungshilfe Gebühren verlangen.

Ob der Rechtsanwalt in Beratungssachen auch beliebig eine Gebühr zwischen 0 € und 15 € verlangen darf, weiß ich nicht.

Es dürfen jedoch maximal 15 € sein. 2009 hatte ich zuletzt Beratungshilfe ( damals noch 10 € ) in Anspruch genommen. Und das relativ oft.

Soweit war da alles ganz gut. Ab und an wurde sie abgelehnt, aber nach Beschwerden immer bewilligt. Der Rechtsanwalt kann die Gebühr im Voraus oder per Rechnung gezahlt verlangen.

Jedenfalls haben einige Rechtsanwälte auch auf die 10 € Beratungshilfe Gebühr, die Mehrwertsteuer von 19 % , somit gesamt 11,90 € , berechnet. Die ich auch mit bezahlte. 

Noch im selben Jahr googelte ich das bei Beratungshilfe Sachen keine Mehrwertsteuer berechnet werden darf. 

Aber das ist der Stand von so ziemlich genau vor 6 Jahren. Denn Beratungshilfe nahm ich überwiegend und ausschließlich zwischen August 2009 und Dezember 2009 in Anspruch.

In diesen Fall einfach eine Ratenzahlung mit dem Vermieter machen.
Nicht auf die leichte Schulter nehmen und denken... ich kann nicht, ich mache nichts.

Die Kosten können dabei um einiges steigen.

Wenn eine Verurteilung schon vorliegt (andere Sache) sollte er alles tun um Ärger aus dem Weg zu gehen.

Sobald er Geld hat überweist er es  ja immer gleich...

@8minreis

Trotzdem sollte er eine Ratenzahlung vornehmen. Er braucht ja auch Geld zum Leben. Im Amt mal abklären warum er kein Geld ausgezahlt bekommt.

Liegt eine Sperre vor? Selber Arbeitsplatz gekündigt, Aufhebungsvertrag gemacht?

@computertheilig

Also im Dezember hat er Geld bekommen. Das hat er auch gleich überwiesen. Er muss zu einer Maßnahme gehen, was aber leider nicht geht. Da in seiner Wohnung der Strom abgestellt wurde (hat er auch beim Erhalt des Geldes beglichen) und er jetzt bei mir wohnt und das eben in einer anderen Stadt ist. Allerdings hat er sich krankschreiben lassen.

@8minreis

Das sollte er unbedingt mit dem Amt abklären. So wie Du berichtest ist er ein Sozialfall. Umzug in Deine Wohnung ist nett von Dir, hilft ihm aber nicht Probleme zu lösen. Krankschreibung ist im Moment eine Lösung um eine Sperre der Leistungen zu entgehen.

Er soll zum Amt gehen und evtl. direkt zum Chef des Amtes.
Wenn alles nicht hilft, Anwalt nehmen mittels Beratungsschein.

Hallo 8minreis,

Du schreibst:

Doch jetzt hat er eine Klage von Gericht geschickt bekommen

Da ist die erste Frage die sich hier stellt, ob es sich wirklich um eine Klage handelt?

Ist es nicht nur ein gerichtlicher Mahnbescheid  [der so aussieht: http://www.computerbetrug.de/wp-content/uploads/2008/12/mahnbescheid.jpg] erhalten, in dem er aufgefordert wird die in dem Mahnbescheid angeführte Summe innerhalb von zwei Wochen zu überweisen?

Ist das der Fall, hat Dein Freund zwei Wochen Zeit, entweder gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen oder die genannte Summer zu überweisen.

Hat er keine Möglichkeit die geforderte Summe zu überweisen, kann sein Vermieter nach Ablauf der zweiwöchigen Frist einen Vollstreckungsbeschluss zu beantragen. Mit diesen Vollstreckungsbeschluss kann der Vermieter dann wiederum einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Dabei solltest Du beachten, dass wenn Dein Freund nun bei Dir wohnt, dass der Gerichtsvollzieher bei Dir auftauchen kann. Aber keine Angst, er darf natürlich nur die Sachen pfänden, die Deinem Freund gehören. Deine Sachen sind für den Gerichtsvollzieher tabu.

Mit dem Vollstreckungsbeschluss, kann der Vermieter übrigens 30 Jahre lang immer wieder versuchen das Geld mittels Gerichtsvollzieher oder auf anderem Wege einzutreiben.

Eine Freiheitsstrafe, wenn er nicht zahlt ist übrigens nicht möglich, denn Dein Freund hat ja keine Straftat begangen, wenn er aufgrund von Arbeitslosigkeit Zahlungsunfähig geworden ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Vielen Dank für deine ausführlichen Worte

Ja ok es ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Aber der umfasst mehr als 3 Seiten. Ca 14

@8minreis

Wenn es sich bei dem Schreiben um den Mahnbescheid bzw. schon den Vollstreckungsbescheid handelt, bedeutet das ja nur, dass Dein Freund verpflichtet ist die geforderte Summe zu bezahlen und dass der Vermieter die Möglichkeit hat, die Forderung mit einem Gerichtsvollzieher oder auf andere Art durchzusetzen.

Um den Besuch des Gerichtsvollziehers (der natürlich zusätzliche Kosten verursacht) zu vermeiden, würde ich mich an den Vermieter wenden, mich für die Zahlungsunfähigkeit entschuldigen und versuchen eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub vereinbaren. Vielleicht lässt er sich drauf ein.

So einem Vermieter ist natürlich auch klar, dass er für den Vollstreckungsversuch des Gerichtsvollzieher in Vorkasse treten muss und letztendlich auf den Vollstreckungskosten sitzen bleibt, wenn bei Deinem Freund nichts zu holen ist.

Und wie bereits angeführt. Auch wenn Dein Freund ganz offiziell einzieht, sind und bleiben Deine Sachen für den Gerichtsvollzieher tabu. Pfänden kann er nur die Sachen Deines Freundes, nicht aber Deine

@8minreis

Es ist nahezu unmöglich das ein Mahnbescheid 14 Seiten umfasst!

@ParagrafenChef

Korrekt und deswegen sollte man hier lieber mal zu einem Anwalt mit Hilfe eines Beratungsscheins.

@mepeisen

Die Voraussetzung auf Beihilfe ist aber, dass die  Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

So wie aus der Fragestellung ersichtlich, ist die Forderung aber durchaus gerechtfertigt.

Der Freund der Fragestellerin konnte die Miete nicht mehr aufbringen und es ist das gute Recht des Vermieters seine bestehenden Ansprüche durch einen Mahnbescheid und später durch einen Vollstreckungsbescheid zu sichern.

Selbst mal angenommen, er würde hier einen Beratungsschein bekommen, was sollte hier ein Rechtsanwalt bewirken können? Auch ein Rechtsanwalt kann eine gerechtfertigte Forderung nicht wegzaubern und kann auch nichts gegen den bestehenden Mahnbescheid ausrichten.

Gegen einen Mahnbescheid kann man nur dann einen erfolgreichen Widerspruch einlegen, wenn die Forderung oder die Höhe der Forderung ungerechtfertigt ist, was offensichtlich hier nicht der Fall ist.

Wäre Schulden machen eine Straftat, so müsste unsere Finanzminister die Todesstrafe bekommen. Daher: Keine Straftat. Ins Gefängnis musst du nur, wenn du die Eidesstattliche Versicherung abgeben solltest und dich weigerst, dies zu tun. Dann kann es Beugehaft geben. Mehr nicht.

Warum nicht oder nur unregelmäßig die Arbeitslosengeldanträge bearbeitet wurden, kann ich nicht sagen. Wenn du meinst, das Amt hätte Schuld, so suche einen Anwalt für Sozialrecht auf. In dem Fall wird der Staat die Kosten übernehmen, musst natürlich vorher mit dem Anwalt besprechen.

Ich nehme an, bei der Klage handelt es sich um eine Räumungsklage.

Vermögensauskunft, nicht Eidestattliche Versicherung.

Nein, wegen Mietschulden kann man nicht in den Knast kommen. Wenn man aber unter Bewährung steht, seine Wohnung verliert und ohne festen Wohnsitz ist kann die Bewährung wiederrufen werden (aber eher selten). Ich rate euch schnellstmöglich die Sache an einen Anwalt zu übergeben, ich hatte vor drei Jahren ähnliche Probleme und der Anwalt hat es geklärt. Viel Glück.