bewährungs wiederuf wegen verstoss von auflagen was tun

9 Antworten

Nein, es gibt keinen Weg. Im Falle einer Geldauflage reicht alleine das Nicht-zahlen aus, um die Bewährung zu widerrufen. Genau so stehts im Gesetz: § 56f Abs. 1 Nr. 3 StGB. http://dejure.org/gesetze/StGB/56f.html Die Bestellung eines Bewährungshelfers bei Erwachsenen ist eine Kann-Bestimmung. Das Gericht ist nicht verpflichtet, einen Bewährungshelfer zu bestellen. In vielen Fällen macht das auch gar keinen Sinn - Siehe z.B. Boris Becker.

Weitere Möglichkeiten als das Gnadengesuch gibt es nicht, um eine Strafvollstreckung zu vermeiden. Es wurden also bereits alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft.

Au, das ist hart.. Auf alle Fälle solltest Du sofort einen Anwalt konsultieren und dabei auch gleich alle Unterlagen dabei haben, die belegen das Du zahlen wolltest aber eben nicht pünktlich konntest. Ich gehe fest davon aus, dass man da nicht Gnade vor Recht, sondern einfach nur nach den Fakten für Dich entscheiden muss. Zudem hast Du ja dann den Betrag sofort und komplett beglichen. Da wiehert für mich der Amtsschimmel und das kann ja nun wirklich nicht sein.

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 00:24

hab ich schon hat auch schon alles versucht lezte weg war die petition aber der petition konnte nich abgholfen werden was immer das auch heissen mag

ErsterSchnee  14.11.2012, 00:29

das Du zahlen wolltest aber eben nicht pünktlich konntest

Das kann man dem Gericht dann aber auch schriftlich so mitteilen. Sich nicht zu rühren und das Thema auszusitzen, um dann (wenn schon alles zu spät ist) von irgendwoher Geld zu zaubern und die Schulden zu bezahlen, ist schlicht dummdreist.

Quasimo  14.11.2012, 00:38
@ErsterSchnee

Das ist sicher richtig, man kann auch im Vorfeld dem ganzen Ärger schon aus dem Wege gehen. Dennoch, es ist ein Fehler es nicht getan zu haben und doch kann das nicht der Ausschlag sein nun so behandelt zu werden. Wäre zwischen dem Ausbleiben und dem dann doch bezahlen ein ewiger Zeitraum gewesen würde ich sagen, Pech gehabt. Aber war das den so, wie ich den Text lese nein und von daher kann das so nicht sein. In welchem Bundesland wohnst Du?

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 01:10
@Quasimo

baden württemberg oberlandersgericht stuttgart

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 01:29
@derhunne

hab ich dem gericht mitgeteilt das ich nicht zahlen konnte ich versteh das kauderwällsch nich was da steht des gesülze mit § in hochgestochenem deutsch ich hab einfach gedacht wenn ich zahl is alles ok

Nichts, du hast die Auflagen nicht erfüllt und hast nun die Konsequenzen zu tragen!

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 00:20

klar hab ich das ich behaupte ja auch nichts anderes :) ich bin das erste mal straffällig geworden und gerade wegen meinen geld nöten bin ich erst in den schlamasel gekommen findest nicht etwas hart?

DerHans  14.11.2012, 00:27
@derhunne

Für eine Ersttat kassierst du keine 18 Monate. Da willst du dir scheinbar selbst einen vorlügen.

user1792  14.11.2012, 00:28
@derhunne

Es ist hart und weshalb auch immer der Richter dies so entschieden hat, kann ich nicht nachvollziehen, ohne deine Lebensgeschichte zu kennen! Wie auch immer deine Geschichte ausgeht, wünsche ich dir für die Zukunft alles Gute und dass du dein Leben in den Griff bekommst!

PS: Für eine Ersttat hast du sicherlich nicht 18 Monate kassiert - da muss schon mehr vorgefallen sein!

fiffi02  14.11.2012, 00:41
@DerHans

urteilen, ohne die hintergründe zu kennen, ist nicht gerade die intelligenteste art und weise, jemanden rat geben zu wollen!

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 01:05
@user1792

ist erstatt in betrug in 12 fällen gesamtfreiheitsstrafe von einem jahr acht monate

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 01:17
@derhunne

war wirklich vorher nich strafälig 23 jahre lang dann hab ich den riesen mist gebaut ist meine einzige verurteilung wäre besser ausgedrückt ist natürlich soll meine tat auf keinsten rechtfertigen ich sag es noch einmal ich steh zu der tat ich tu alles in meiner macht stehende um den schaden gut zu machen is nich einfach wollt auch schon oft alles hinschmeisen ich will einfach das das alles so schnell wie möglich vorbei ist ist das wirklich so schwer zu glauben ich will einfach meine schuld begleichen und wieder ein normales leben fürhren

DerHans  14.11.2012, 12:39
@derhunne

Mein Mileid hält sich da leider n Grenzen. Das geht eer in Richtung der 12 Leute, die du zugibst, betrogen zu haben. Was hast du denn getan, um ihnen wieder zu ihrem Recht zu verhelfen? Gar nichts.

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 20:04
@DerHans

3 leute fehlen noch dann hab ich den kompletten schaden beglichen inklusive verspätungs zins und aufwendungen hat gedauert aber nimmer lang und ich hab alles beglichen

Jetzt kannst Du nichts mehr machen. Du hättest den Richter ernst nehmen sollen, als Du die Bewährung bekommen hast.

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 00:31

hab ich ich konnte einfach nicht zahlen ich hab nen beschluss bekommen in dem stand das ich 2000 euro zu je 100 euro zahlen muss aber keine konto nummer nichts also hab ich auf nen brief von der staatsanwaltschaft gewartet kamm nicht erst nach vier monaten das ich den rückstand begleichen solle was ich dann zwar mit einer woche verspätung dann auch tat. und dann war ich 1 1/2 monate arbeitslos ohne anspruch auf arbeitslosengeld und konnte nicht zahlen daraufhin wurde meine bewährung wiederufen und ich beglich die komplette summe auf einmal. damit der ganze spuck ein ende hat ich musste ja auch noch anwalt und den verursachten schaden irgendwie wieder gut machen und von irgendwas auch noch leben.

ErsterSchnee  14.11.2012, 00:39
@derhunne

und dann war ich 1 1/2 monate arbeitslos ohne anspruch auf arbeitslosengeld und konnte nicht zahlen daraufhin wurde meine bewährung wiederufen und ich beglich die komplette summe auf einmal

Du warst also arbeitslos ohne Anspruch auf ALG und hattest kein Geld, um zu zahlen. Dann wird die Bewährung widerrufen und schwupps schon hast Du Geld, um zu zahlen. Woher denn bitte? Und warum konntest Du das nicht früher organisieren?

Sei doch wenigstens ehrlich, wenn Du hier auf Hilfe hoffst! Anscheinend hat die Strafe noch immer nicht ihre Wirkung gezeigt, wenn Du hier weiterhin fröhlich irgendwelche Lügen erzähllst bzw. die Hälfte der Wahrheit wegläßt, nur um besser dazustehen...

fiffi02  14.11.2012, 00:43
@derhunne

private insolvenz

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 00:57
@ErsterSchnee

ok nem betrüger würd ich auch nich einfach alles so glauben hab nen job hier in meiner stadt bekom 12.5 plus 6 euro tagesauslöse mit überstunden ware mein erster lohn 1600 euro da ich wieder bei mama war konnt ich die komplette summe überweissen. ich muss nicht gut da stehen ich betone es noch einmal so schwer zu glauben ich steh zu dem was ich getan hab und klar muss es dafür ne strafe geben aber muss diese wirklich so aussfallen

ErsterSchnee  14.11.2012, 01:26
@derhunne

Ganz ehrlich - diese Nummer zieht hier nicht! Es hat Dich doch auch herzlich wenig interessiert, was mit Deinen "Betrugsopfern in zwölf Fällen" war und ob das für die vielleicht auch hart war oder die Existenz bedeutet hat!

Und da die Bewährungsstrafe ja anscheinend nicht hart genug war, kommt jetzt eben die volle Keule! Du wusstest es vorher und hättest es anders haben können. Ganz allein Deine Entscheidung!

derhunne 
Fragesteller
 14.11.2012, 01:54
@ErsterSchnee

ja als ich die karten zweck entfremdet hab war mir des völlig bums !!!!! dann sass ich vor gericht und der staatsanwalt hat mal vorgelessen was ich da eigendlich angerichtet hab da wars mir ganz und gar nich mehr egal der brief von der allein erziehnden mutter der ich die lezten ersparten groschen mitder karte nahm nein da war es mir dann nich mehr egal da warens dann nähmlich nich mehr nur karten sodern jede einzelne mensch dahinter und nicht nur ne karte. ja ich hab mist gebaut mit gründen die sich für mich heute nicht dümmer anhören können. ich erwarte kein mitleid ich will nur ne chance des wieder gut zu machen und es is ganz sicher keine summe die man nicht wieder gut zu machen wäre es braucht zeit aber sicher mach bar nicht nur damit ich nich ins gefängnis komm mehr fürs eigene gewissen

Kneetkopp  14.11.2012, 06:41
@fiffi02

Diese Möglichkeit ist hier nicht gegeben. Denn Schulden aus Straftaten, Geldstrafen etc. werden in einer Privatensolvenz nicht als normale Schulden gerechnet und deswegen ist der Rat von dir leider falsch. Wäre ja auch noch schöner eigentlich. Ich zocke jetzt ein paar Leute um Ihr Erspartes ab und mach dann eine Privatinsolvenz. Verstehst du, was ich meine? Soll ja eine Strafe sein.

surfenohneende  14.11.2012, 15:59
@Kneetkopp

Das machen doch die Banken ständig ^^ (Vorbild) siehe unsere geretteten Banken & Griechenland BANKEN-Rettung

Hallo ja es gibt noch eine möglichkeit. Rede mit dem Richter direkt und unter 4 Augen und frage ihn. Rufe ihn an und sei höflich. Dann kannst Du noch in den offenen Vollzug. Vielleicht. Aber eine Garantie gibt es nicht denn es sind soooooo viele Leute die mist bauen und dann denken Bewährung ist doch easy aber dann nichts mehr tun und nun rumheulen weil die Bewährung wiederufen wurde. Gruß

Theo