Schriftliche Begründung zum ALG 2 Erstantrag?

4 Antworten

garnichts - antrag abgeben und freundlich lächeln. weiterhin fragst du direkt nach den maximalen kdu und reichst mit ein:

- antrag auf übernahme der kosten der unterkunft

- antrag auf einzugsrenovierung

- antrag auf umzugskostenerstattung - alleinstehend und somit reichst du drei angebote einer umzugsfirma ein

- antrag auf darlehen für die kaution - wenn notwendig

- antrag auf erstausstattung, wenn notwendig

eine begründung ergibt sich aus deinem antrag und ist selbstverständlich überhaupt nicht notwendig.

du bist deine eigene bg mit deiner tochter und das seit ihrer geburt.

weitere infos findest du hier: www.elo-forum.org

Als Begründung wollen Sie eben wissen wofür du das geld brauchst. Sprich du schreibst rein zwecks Wohnungsfinanzierung. Der Antrag an sich erklärt ja nicht deine situation

die begründung ergibt sich aus ihrem rechtlichen anspruch und dem wissen wie man einen hauptantrag liest. da steht alles drin.

sie benötigt wohnraum für sich und ihr kind, da sie eine eigene bg begründet - fertig. auf eine schriftliche begründung hat das jc kein recht.

Schreib als Begründung, dass Du mit Deinem Kind eine eigene BG begründen willst.

Das Recht dazu hast Du.

die begründung ist hinfällig, darf nicht verlangt werden und ist ihr abzuraten überhaupt so einen zettel mit einzureichen.

Die Begründung warum Du ausziehen willst.

steht im antrag. eine schriftliche begründung ist nicht notwendig und von daher auch nicht abzugeben.