Ist es möglich die ordnungswidrigkeit zu umgehen?
Ich habe vor 3 Wochen an einer Grünfläche ein Bier getrunken dabei wurde ich von der Polizei erwischt und mir wurde mitgeteilt das dies laut Stadtordnung nicht erlaubt sei. Ich habe heute ein Bußgeld von 45 Euro vom Ordnungsamt bekommen jedoch habe ich bei der PolizeiKontrolle kein Ausweis gezeigt sondern jegedlich meine AOK KARTE wo kein Bild vorhanden ist.
3 Antworten
willkommnen inder heutigen zeit wo man für jeden Kleinmeist strafe zahlen muss...
evtl Anwalt aufsuchen und Einspruch machen wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und es dir den Aufwand wert ist.
ja ich weiß das ist das problem
Es ist nicht verboten Bier zu trinken.
Wo war das denn?
das ist Erregung öffentlichen ärgernisses
Straubing, Kleinstadt in Bayern...
Hallo.
Ich kenne diese Vorschrift nicht, Kann mir kaum vorstellen das dies Verboten ist.
Städte und größere Gemeinden versuchen durch ein solches Verbot größere "Ballungen" von Obdachlosen oder sonstwie haltlosen Menschen zu vermeiden, weil immer dort, wo diese auftreten, die Belästigung "harmloser Passanten" quasi vorprogrammiert ist. Weiterhin kommt es immer wieder vor, dass irgendwelche "Saufnasen" (Glas-)flaschen zerdeppern und einfach liegen lassen, was für Leute (Besonders Kinder) mit dünnen Sandalen oder Gehhilfen (Rollstuhl) fatale Folgen haben kann.
Ich wohne in einem etwas größeren Dorf, da ist der Zusammenhalt besser, Einer ist immer das zu Entsorgen.
das kostet viel mehr als alles andere