Ist Rauchen unter 18 in der Öffentlichkeit verboten?!?!?!?!

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Großteil der bisherigen Antworten ist ja wirklich erschreckend falsch !

Richtig ist:

  1. § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz sagt: In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Das bedeutet, dass dir niemand (auch nicht deine Eltern) in der Öffentlichkeit das Rauchen erlauben darf. Zuständige Behördenmitarbeiter (egal ob Jugendamt, Ordnungsamt oder Polizei) haben dieses Verbot durchzusetzen. Dafür dürfen sie auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

  2. Eine Strafe hast du nicht zu erwarten, weil nach dem Jugendschutzgesetz nie die Kinder oder Jugendlichen bestarft werden, sondern immer die Erwachsenen, die die Verstöße zulassen.

  3. Bestraft werden könnte also der Verkäufer, der dir die Zigaretten verkauft hat. Selbst wenn deine Eltern es zulassen, dass du in der Öffentlichkeit rauchst, können sie bestraft werden. Du nicht !

  4. Das Schlimmste was dir passieren kann, ist, dass das Ordnungsamt das Jugendamt informiert und die deine Eltern informieren. Das sollten die auch zu deinem eigenen Schutz tun, denn es hat einen guten Grund, dass Jugendliche nicht rauchen sollen.

Hallo @Geochelone

Deine Präambel ist absolut korrekt.

Hier werden spontane Antworten von Selbstdarstellern, Punktekönigen gegeben, dass es einem graut. Das Schlimme ist, dass viele auch noch den Unsinn glauben, der hier oftmals verzapft wird.

@Pauli010

Dir ist schon klar, dass dieser Beitrag eine ganz alte Kamelle ist ( 6 Jahre !) ?

Jugendschutzgesetz 2012: Nur Volljährigen ist das öffentliche Qualmen erlaubt In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe, der Verkauf und Weitergabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf Teenagern unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Tabakwaren dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet.

Zigarettenautomat prüft Alter der Käufer Auch die Zigarettenautomaten sind heute technisch so ausgestattet, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Seit 2009 akzeptieren die Automaten zur Bezahlung nur noch ec-Karten mit entsprechender Altersangabe oder den EU-Führerschein. Ein spezielles Lesegerät prüft die Altersangabe und gibt nur Zigaretten aus, wenn der Käufer das Alterskriterium erfüllt.

Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet.

Das steht in Deutschland sicher nicht im JuSchG. Wo hast Du das denn her?

@nurnochmehr

§ 10 JuSchG und § 28 Abs. 4 JuSchG

@jamesbu

In §10 JuSchG steht lediglich, dass man sie nicht rauchen lassen darf, was allerdings nicht bedeutet, dass sie nicht rauchen dürfen. Nur der Verkäufer der Zigaretten oder die Eltern, die es dem Jugendlichen gestatten, können bestraft werden.

Darf er mich überhaupt durchsuchen?

Er darf von Dir verlangen, dass Du Deine Taschen entleerst. Anfassen darf er dich nicht, solange von Dir keine Gefahr ausgeht. Der Ordnungsbeamte kann auch die Polizei zur Hilfe holen und die dürfen dich sogar auf den Boden werfen und dir Handschellen anlegen :)

Kann es sein das ich mit einem Bußgeld bestraft werde?

Ja. Du hast gegen das Gesetz verstoßen und bekommst ein Bußgeld verhängt. Zusätzlich bekommt derjenige, der dir die Zigaretten verkauft oder gegeben hat auch eine Strafanzeige o.ä.

Gegen welches Gesetz?

@TETTET

§ 10 JuSchG Abs. 1 heißt das Gesetz, das Rauchen von Jugendlichen verbietet. Jugendliche sind in diesem Fall unter 18 Jährige.

Es ist möglich, dass diese aber keine Strafe zu erwarten haben. Sondern nur die Erwachsenen, die das Rauchen gestatten.

@Berater90

Nein, das entsprechende Gestz verbietet, dass Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet wird, nicht das Rauchen an sich.

also grundsätzlich musst du dich nicht wegen einer solch banalen ordnungswidrigkeit durchsuchen lassen. zwar ist rauchen abartig und gefährlich und absolut ok, dass es erst ab 18 jahre ist. aber du musst dich nicht ohne vorwarnung durchsuchen lassen.

der mann vom ordnungsamt hat am anfang, also wenn er dich das erste mal anspricht, seinen dienstausweis zu zeigen. und er muss dich unbedingt vorher fragen, ob du mit einer durchsuchung einverstanden bist. gegen deinen willen darf dich nur die polizei durchsuchen. aber auch dann wieder nur wenn dies verhältnismäßig ist.

du kannst die durchsuchung vom ordnungsamt also verweigern. das gilt erst recht wenn du ein mädchen bist. dann dürfen dich überhaupt gar keine männer durchsuchen.

lass dich nie wieder einfach so von einem menschen durchsuchen. wenn du ein mädchen bist, war es sexuelle belästigung was der ordnungsamt-mitarbeiter getan hat. wenn es überhaupt einer war.

Leider hat er recht, ich finde es aber auch ganz schön übertrieben. Das war wohl ein richtiger Wichtigtuer.