Wer verhängt Bußgelder (Ordnungsamt, Polizei, Gericht)?
Ich hatte noch nie Kontakt zu Polizei, Gericht ect, daher weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll. Es gibt einen Nachbarn, der regelmäßig vermeidbaren Lärm erzeugt, vielleicht auch absichtlich um die Nachbarn zu stören (sagen wir als Beispiel dass er mitten in der Nacht Rasen mäht).
Als erstes habe ich als Beweis davon Videos gemacht (was gestattet sein sollte, wenn man von der Ordnungswidrigkeit selbst betroffen ist). Mir sind natürlich auch weitere Zeugen bekannt. Der nächste Schritt ist vermutlich, dass ich bei Ordnungsamt oder Polizei eine Anzeige erstatte, oder? Worin besteht der Unterschied zwischen dem Amt und der Polizei, sind die Konsequenzen unterschiedlich?
Müsste ich dann als Zeuge vor Gericht erscheinen, oder wird direkt von Polizei bzw. Ordnungsamt ein Bußgeld verhängt ohne das Gericht einzuschalten?
7 Antworten
Das Ordnungs- und Polizeirecht regelt jedes Bundesland selbst. In der Regel ist es aber so, dass grundsätzlich erstmal das Ordnungsamt zuständig ist.
Ist die Problematik zu gefährlich, das Ordnungsamt nicht entsprechend ausgerüstet, oder es kann nicht rechtzeitig tätig werden (z.B. Nachts), erst dann wird die Polizei tätig.
Deine erste Anlaufstelle sollte also das Ordnungsamt sein.
also wenn bei uns jemand nachts den raen mähen würde käme nur ein anruf bei der polizei in frage. da musst du auch keine anzeige machen , ondern es erstmal nur melden. sie kommen dann und schauen nach dem irren. sollte der sich sehr aggressiv verhalten könnten sie ihn auch mitnehmen
Ich gehe davon aus, dass die Polizei erst eintreffen würde, wenn er wieder aufgehört hat. Er mäht ja nicht wirklich, sondern lässt nur den Motor relativ kurzzeitig hochlaufen, damit die Nachbarschaft aufwacht (vermute ich). Daher dachte ich, könnte ich auch tagsüber mit den Beweisen zur Dienststelle gehen, das ist vielleicht auch für die Polizei angenehmer..
In der Regel die Bußgeldstelle.
Die Ordnungswidrigkeit selbst wird von einem Polizeibeamten, oder Mitarbeiter eines Ordnungsamtes festgestellt, diese können auch Bußgelder verhängen.
Ordnungsamt.
Du wirst natürlich namentlich als Anzeigeerstatter/Zeuge erfasst.
Ob dann Ruhe ist, darf angezweifelt werden. Wer nachts den Rasen mäht, der läßt sich auch von einem Bußgeld nicht beeindrucken.
Ja, bei hartnäckigen Wiederholungstätern.
Wäre es dann besser, ich würde an mehreren Tagen Beweise sammeln, oder wird man erst zum Wiederholungstäter, wenn die Polizei mehrmals da gewesen ist?
Sammeln wäre dann in Tateinheit.Besser,die rücken jedes Mal aus und es wird ein jeweils gesonderter Vorgang.
Ordnungsamt....
Ich habe gelesen, dass das Bußgeld bis 5000 Euro beträgt, davon sollte man wohl durchaus beeindruckt sein.