Ist es möglich allgemeine Wünsche in einer Sorgerechtsverfügung zu benennen?

4 Antworten

Sowas musst du ganz dringend mit einem Anwalt besprechen. Es sollte wasserfest sein, wenn du konkrete Wünsche und Vorstellungen hast. Er kann dann auch die Formulierungen so wählen, das es sauber ist und vorallem beraten was überhaupt regelbar ist. Wird auch nicht enorm teuer sein, gibt da feste Sätze für.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das wird dann von Fall zu Fall entschieden, und wie Platz ist.

Und es ist eigentlich selbstverständlich, dass Kinder in bewährte Pflegefamilien kommen, wenn es nötig ist (bzw. die stark kontrolliert werden).

Man kann das Sorgerecht aber auch an Freunde übertragen....

eine solche verfügung ist das papier nicht wert auf die du es schreibst. ein gericht wird über den verbleib des kindes im todesfall des letzen elternteils entscheiden. ob das eine pflegefamilie ist oder nahe angehörige, wird sich dann zeigen.

Leider gibt es nicht genug Pflegefamilien, dass dieser Wunsch mit Sicherheit berücksichtigt werden könnte.