Rechte für Väter?

13 Antworten

Ob das Familiengericht seinem Antrag stattgeben wird, können wir nicht vorher sagen. Aber seine Vorstrafe ist dabei auch recht unerheblich! Zumindest wenn es sich dabei um nichts in Zusammenhang mit dem Wohl der Kinder handelt.

Er wird das gemeinsame Sorgerecht vom Familiengericht bekommen, "wenn es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht". Du müsstest also mit Hilfe eines guten Anwalts vortragen, warum es eine Kindeswohlgefährdung darstellt, wenn der Vater das Sorgerecht hat. Das dürfte sehr sehr schwer sein.

Unabhängig vom Sorgerecht hat der Vater auf jeden Fall ein Umgangsrecht.

Was Du, hinsichtlich eines ( gesetzlich vorgesehenen ) gemeinsamen Sorgerechtes, möchtest ist relativ irrelevant.

Soweit seitens des Kindsvaters keine negativen "Einwirkungen" auf die kindliche Entwicklung zu erwarten sind - wird er das gemeinsame Sorgerecht problemlos zugesprochen bekommen. Und es ist zwinged an Dir eine gute Beziehung zwischen Vater und Kind zu fördern - alles andere kann Dir ! zum Negativen gereichen - bis hin zur Enziehung des Sorgerechtes.

Und alleine eine Vorstrafe verhindert nicht eine Sorgerechtsteilung.

Klipp und klar - auch wenn Eure Paarbeziehung gescheitert ist - Eltern bleibt ihr ein Leben lang. Also benehmt Euch bitte wie erwachsene Menschen!

Wenn du Beweise hast und dem Gericht gute Gründe vorweisen kannst, warum ein gemeinsames Sorgerecht in eurem Fall nicht angemessen ist, dann besteht die Möglichkeit dass das Gericht seinen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge ablehnt. Hierfür müsste er aber erstmal einen stellen und sollte es zu einer Verhandlung kommen, würde ich an deiner Stelle einen guten Anwalt hinzuziehen der sich im Bereich Familienrecht gut auskennt.

Grundsätzlich gilt dass beide Elternteile ein Recht darauf haben. Wenn zwischen euch allerdings überhaupt keine Kommunikationsbasis besteht, dann wäre der erste Schritt dass ihr beide daran arbeitet. Hierfür gibt es Stellen an die ihr euch wenden könnt (Familienberatung, Jugendamt)

Zudem kann er, selbst wenn sein Antrag abgelehnt werden sollte, nach einer gewissen Zeit (Ich glaube 6 Monate) einen neuen Antrag stellen und wenn keine gravierenden Gründe dagegensprechen (Alkoholsüchtig, Drogenabhängig, Gewalttätig, Missbrauch) dann wird ihm in der Regel das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen.

ob der Vater DICH kränkt, interessiert in dem Zusammenhang niemanden. Der Vater erhält das gemeinsame Sorgerecht, solange er sein Kind nicht misshandelt, nicht missbraucht und mit ihm nicht zu den Taliban ziehen will.

Und selbst wenn ,falls, er das Sorgerecht nicht erhalten sollte, was du nicht zu entscheiden hast, so hat er Umgangsrecht. Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Du wirst also deinen Expartner nicht los, denn er bleibt der Vater deines Kindes.
Ihr solltet also im Interesse eures Kindes, das ein Anrecht auf seinen Vater hat, eure persönlichen Animositäten beiseite lassen und für das KInd miteinander da sein,

Als Paar könnt ihr euch verabscheuen, aber als Eltern solltet ihr zusammenarbeiten und euch gegenseitig respektieren. Das Kind darf nicht als Waffe missbraucht werden, um dem Anderen einen reinzuwürgen.

Das KInd ist nicht dein Eigentum.