Ist es legal, diesen Tactical Pen in der Öffentlichkeit griffbereit zu führen?
Ist es legal, diesen Tactical Pen in der Öffentlichkeit griffbereit zu führen? http://www.amazon.de/Sahara-Sailor-Flugzeug-Aluminium-Glasbrecher-Multi-Funktions-%C3%9Cberlebens/dp/B01DW3XGEI/
3 Antworten
Ja.
Kubotans oder "Tactical Pens" sind keine Waffen iSd WaffG.
Beleg: Feststellungsbescheid des BKA http://www.bka.de/nn_205630/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/080305FbZ170Kubotan,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/080305FbZ170Kubotan.pdf
Auch das kleine Messer ändert daran nichts, da feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12 cm geführt werden dürfen.
Ein Kubotan oder ein Tactical Pen zählen in Deutschland rechtlich nicht als Hieb- und Stichwaffe. Somit ist er erlaubt. Dies ist aber nicht in allen Ländern so.
Ja, ist erlaubt.