Darf die Polizei Autos einfach so abschleppen?

11 Antworten

Ja, die Polizei darf das, wenn sie einen Anfangsverdacht hat und dieser sogar noch durch unkooperatoves, querulantisches Verhalten verfestigt wird.

Wieviel hat denn das großspurige Maulheldentum an Gebühren gekostet?

Offenbar war die Polizei der begründeten Ansicht, dass eine Gefahr von diesem Auto ausgehen könnte. Somit wäre das Abschleppen gerechtfertigt.

ja sie dürfen, da der dringende Verdacht besteht das sich im Auto Waffen oder Drogen befinden. der Autobesitzer darf die Kosten tragen. Er hätte die Beamten ja nur ins Auto schauen lassen brauchen.

Bei Gefahr im Verzug und begründetem Verdacht auf eine Straftat dürfen die Polizeibeamten so ziemlich alles auch ein Fahrzeug sicherstellen und den Fahrer/Halter vorläufig festnehmen. 

Gefahr in Verzug... Also ihre Nase passt mir nicht oder.. Wir verdächtigen Sie?

@xxRulexx

Also hier ging es doch um die Nachschau auf mitgeführte Waffen und nicht um Nasengrößen? Da nehme ich als Polizeibeamter eine Brechstange und mach das Auto auf. Ist nichts drin zahlt Vater Staat die Reaparatur, aber erstmal machste die Kiste auf. Als Polizeibeamter habe ich rechtmäßig gehandelt. Findet ihr so ein Verhalten gegenüber Personen die bezahlt werden um öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und dabei ihre persönliche Gesundheit aufs Spiel setzen richtig? Gerade jetzt in den Zeiten von Paris und Hannover? Da sollte jeder seinen gesunden Menschenverstand beisammen haben und mithelfen und sich nicht wegen so einer lächerlichen Fahrzeugkontrolle in die Hose machen. Und seid ihr nicht in der Lage euren Verstand zu gebrauchen dann laßt es andere für euch tun.

Damit bin ich auch überfragt...sie müssen dann wohl mindestens einen begründeten Verdacht haben, dass etwas Illegales vorliegt...

Schau mal hier, vielleicht hilft es ansatzweise ein wenig weiter...

https://www.kop-berlin.de/was-darf-die-polizei-was-darf-sie-nicht

Wenn ich das richtig verstanden habe, darf die Polizei alles. Man selber darf aber Aussagen verweigern um sich nicht selbst zu belasten.

Die Polizei darf alles (und jetzt kommts) weil, ja Gefahr in Verzug sei. Gefahr in Verzug kann so viel bedeuten das der Polizist sogar Gründe hat ohne Gründe zu haben. Verstehe ich das richtig?

@xxRulexx

Im Prinzip ja.