Handy in der Schule einkassieren? NRW, Schulgesetz

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Auf dem Schulhof darf das Handy nicht abgenommen werden, da keine konkrete Störung des Unterrichts vorliegt. Es fehlt also die Ermächtigungsgrundlage nach §53(2) SchulG NRW. Ein Hinweis auf die Schulordnung ist zwar normal, aber ein Handyverbot in der Schulordnung ist nach Ansicht der oberen Schulaufsichtsbehörde unzulässig. Da die Lehrkräfte die Handys nicht freiwillig bekommen, sondern nur unter Androhung eines Empfindlichen Übels. (Nötigung laut Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgericht)

Also das ist von Schule zu Schule anders, egal on NRW oder woanders. Bei uns, ebenfalls in NRW ist das so geregelt, dass beim ersten Mal das Handy abgenommen wird und der Schüler es Mittags im Sekreteriat abholen soll, beim zweiten Mal müssen die Eltern kommen bzw. anrufen. Es ist ja kein Eingriff in die Freizeit, da die Schulpause keine "Freizeit" ist, man ist ja noch in der Schule.

Ich meinte eher das es ein Eingriff in die Freizeit ist, da ja das Handy in der Freizeit benutzt wird :)

@plokijuh

Man kann seine Freizeit auch ohne Handy durchaus sinnvoll gestalten.

@YK1972

Nein kann sie nicht! Sie hat nämlich keine PS3!!!

@plokijuh

Das geht komplett ohne den ganzen technischen Quatsch, den ihr meint heute alle so dringend zur Freizeitgestaltung zu gebrauchen. Wir sind ganz ohne Handy aufgewachsen und leben noch. Und ich schrieb sinnvoll. Eine PS3 ist genau so wenig sinnvoll, wie ein Handy.

"Deine Eltern müssen dein Handy persönlich abholen, vorher bekommst du es nicht wieder!"

Offenbar kennt sie die geltende Schulordnung und Sanktionierungen an der betreffenden Schule besser als deine Freundin und dürfte damit recht haben.

Daraufhin hat meine Freundin mit der Lehrerin diskutiert, ob das denn Rechtens sei, dass nur die Eltern es abholen können, woraufhin die Lehrerin Ihr noch eine extra-Aufgabe erteilte und die Klassenlehrerin benachrichtigte.

Der Ton macht die Musik und Diskussionen mit einem Verkehrspolizsiten über den Sinn der Regelung, etwa im absoluten Halteverbot "nicht mal eben etwas abgeben müssen" zu dürfen, wäre ebenso unsinnig und schlösse eine höhere Strafe nun auch nicht aus.

Darf die Schule das Handy so lange behalten?

Ja, bis vereinbarungsgemäß die Eltern persönlich über den Sinn und Zweck der Schulordnung belehrt und Ihnen das handy ausgehändigt wurde.

Hier sollte die Schulpflegschaft bei der nächsten Schulkonferenz mit Hinweis auf die Rechtslage eine Änderung herbei führen. Die Schulordnung ist übrigens ein Beschluss der Schulkonferenz. Da dieser hier wohl nicht im Einklang mit dem Schulrecht steht, hätte der Schulleiter bereits nach §59(10) Satz 3 den Beschluss beanstanden müssen.

meines Wissens nach macht die Schule sich strafbar wenn sie das Handy nicht rausgeben, falls es wirklich nicht anders zu lösen ist würde ich an stelle der Eltern nochmal in der Schule anrufen und ihnen mitteilen, dass ich mich, sollten sie das Handy nicht wieder rausgeben, an einen Anwalt bzw die Polizei wende.

lg

Die Schule will es ja heraus geben,aber eben nur an die Eltern. Da diese es scheinbar nicht für notwendig erachten, das Handy des Töchterleins abzuholen, liegt die Schuld nicht bei der Schule.

Du hast da auf jedenfall recht. Es gibt ein Besetz, das besagt, die Eltern dürfen Handys entnehmen, wenn es nicht verwendet werden darf aber es trotzdem getan wird. Wenn die Schule das Handy einkassiert, dann MUSS sie es entweder am selben oder am darauf folgenden Tag abgeben. Da deine Eltern auch noch eine Nachricht geschickt haben, macht sich die Schule definitiv dafür strafbar. Schreib alles auf, was du über diesen Fall derzeit weißt und berichte es deinen Eltern. Soetwas kann wirklich nicht angehen.

Woher beziehst du diese Informationen? ;)

Schick maln Link mit dem Gesetz !