Ist es illegal Fake-Trikots in China zu bestellen?

2 Antworten

Der Versendungskauf aus dem EU Ausland ist nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz illegal, sobald ein betroffener Rechteinhaber einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme bei der Bundesfinanzdirektion -Abt. Gewerblicher Rechtschutz- stellt.

Und das ist bei allen namhaften Sportartikelherstellern der Fall.

Der Zoll ist dann bei einer Kontrolle der Sendung gesetzlich verpflichtet  Markenfälschungen zu beschlagnahmen und den Rechteinhaber zu unterrichten.

Die Unterscheidung privater Gebrauch/gewerbliches Handeln hat da nur strafrechtliche Relevanz. Und nur darauf bezieht sich die Äußerung des Pressesprechers.

Der Markenrechtsinhaber kann die Angelegenheit insofern weiter verfolgen, das er dem Besteller eine strafbewehrte Abmahnung für den Wiederholungsfall zukommen läßt und ggf. Schadensersatz fordert.

Inwieweit dies berechtigt ist hängt vom Einzelfall ab. Man kann gegen Abmahnungen vorgehen, dann entscheidet wenn der Markenrechtsinhaber keinen Rückzieher macht ein Gericht über die Zulässigkeit.

Markenfälschungen legal einführen ist aktuell nur im Rahmen der Reisefreigrenzen (Rückkehr aus dem EU Ausland) möglich, wenn privater Gebrauch vorliegt.

Ich finde es schon sehr merkwürdig, wenn man bewußt mit Kriminellen Geschäfte macht ohne sich über die Folgen seines eigenen Fehlverhaltens Gedanken zu machen.

Lektüre

https://www.karg-und-petersen.de/anti-piracy-analyst/zoll-dramatischer-anstieg-beim-wert-konfiszierter-faelschungen/

https://www.karg-und-petersen.de/anti-piracy-analyst/produktpiraterie-und-terrorismus-gehen-hand-in-hand/

Wenn der Zoll das einkassiert kann es teuer werden. Die Ware kriegst du dann natürlich nicht.