Plagiate bestellt und Abmahnung erhalten?

8 Antworten

Du hast den letzten Absatz in dem von Dir geposteten Link überlesen:

https://www.wbs-law.de/markenrecht/abmahnungen-wegen-markenrechtsverletzungen-durch-importe-aus-dem-ausereuropaischen-ausland-6985/

Bei der Waren-Einfuhr aus dem EU-Ausland besteht oftmals die Gefahr der Verletzung von Markenrechte an einer deutschen oder europäischen Marke. Die entsprechenden markenrechtlichen Ansprüche werden dabei von den jeweiligen Markeninhabern regelmäßig mit kostspieligen Abmahnungen gegenüber den Importeuren durchgesetzt. Allerdings lässt sich erst anhand der Umstände eines jeden Einzelfalls ermitteln, ob eine Markenrechtsverletzung besteht und die geltend gemachten Ansprüche gerechtfertigt sind.

Also steht es Dir frei mit Hilfe eines Anwalts dagegen Einspruch zu erheben.

Habe mich extra vor der Bestellung bei Anwälten informiert,
die gesagt haben, dass maximal die Zerstörtung droht.

Ein Anwalt, den Du vor dem Kauf persönlich befragt hättest, hätte Dich zwingend darauf hinweisen müssen:

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

So scheint mir, Du hast Dich nur im Internet auf irgendwelchen Seiten informiert und fühlst dich jetzt ungerecht behandelt.

Ob Du noch gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen möchtest, d.h. mittels Anwalt Einspruch gegen die Abmahnung erheben, bleibt Dir üblassen .

Zu Produkpiraterie ist dieser Artikel noch interessant:

https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Wie-Terroristen-mit-Plagiaten-Geld-verdienen-id41477761.html

Was ist denn dieses ominöse MarkenG 150? Das ist irgendeine EU-Verordnung die regelt, dass die Sachen beschlagnahmt werden, okay? Habe ich ja auch nichts gegen gesagt.

@Meddler2018

Entschuldigung. Ich wusste nicht, dass Du nicht im Internet weiterklicken kannst, wenn Du Links mit weiterführeden Links / Informationen angeboten gekommst. Du wärest dann wohl in der "Gefahr" auch zum Bundesgesetzblatt zu kommen.

Hallo, mir blüht wahrscheinlich auch eine Abmahnung -.- wie bist Du vorgegangen? Musstest Du die Rechnung bezahlen? Falls ja, in welcher Höhe?

Woher ich das weiß:Recherche

Sich vorher zu informieren ist immer gut. Daraus sollte man dann erkennen das es verboten ist und das man es nicht tun sollte. Nun hast du sogar noch mit Vorsatz gehandelt.

Und glaube doch nicht den Quatsch den andere Rechtsanwälte schreiben. Die wollen auch an dir Geld verdienen. Glaube nicht dass das unbedingt billiger wird.

Die Rechtsgrundlage ist doch sicher im Schreiben der Anwaltskanzlei vermerkt.

Willst Du jetzt "Deine Anwälte" verklagen. Das solltest Du Dir gut überlegen!

Und jetzt? Das hat nichts damit zu tun, dass diese Abmahnung gar nicht konform sein sollte. https://www.wbs-law.de/markenrecht/abmahnungen-wegen-markenrechtsverletzungen-durch-importe-aus-dem-ausereuropaischen-ausland-6985/

@Meddler2018

doch,das steht da mitunter drin..auch wie er sich nun am besten verhalten sollte..

@Silverakua

seine frage kann nur ein anwalt für markenrecht wirklich beantworten,nachdem das anschreiben und die sachlage geprüft wurde.hier wird der einzelne fall betrachtet,da gibt es keine starre regelung.