Ist es gesetzlich erlaub in einem Haus zwei Briefkästen zu haben?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst sogar 20 haben.

Ja darfst Du. Du bist da wohnlich gemeldet und dürftest einen Briefkasten mit Deinem Namen aufhängen.

Ich glaube aber das es nicht die Lösung ist, das Problem ist ja nicht gelöst.
Ich will Deinen Eltern nichts unterstellen, aber sie könnten die Post "abfangen",
in dörflicher Gegend dem Postboten sagen - er kann die Post ruhig in deren reinlegen.

Entweder suchst Du ein Gespräch mit Deinen Eltern oder Du legst Dir ein Postfach zu?!

Also meine Oma hat ein Mehrfamilienhaus in dem meine Mutter und mein Bruder wohnt, jeder hat seinen eigenen Briefkasten, mit dem jeweiligen Vornamen und da gibt es keine Probleme mit der Post, sie schmeißen es dort rein wo es hingehört.

Gesetzliche wäre es glaube ich kein Problem, aber der Postbote wüsste nicht was worein kommt und ausserdem würde es nur Misstrauen schaffen. Sprich deine Eltern lieber darauf an, dass du nicht willst dass sie deine Post öffnen, dazu haben sie auch kein Recht

Machen sie trotzdem...

rede mit ihnen

oder mit einem Vertrauenslehrer oder sowas in der Art, die können oft besser helfen

@Parazonium

Was ein Quatsch. Was hat ein Vertrauenslehrer damit zu tun, ob er einen zweiten Briefkasten anbringen darf oder nicht ? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift über die Anzahl der Briefkästen am Haus. Er kann durchaus einen zweiten Briefkasten anbringen und daran sein Namensschild befestigen. Dann muss sich der Postbote daran halten, in welchen Briefkasten er die Post einwirft.

Ich bin 20, reden habe ich schon oft genug darüber mit meinen Eltern, seit ich 18 bin lesen sie meinte Post.

@einzigartigacc

Damit machen sie sich strafbar und theoretisch kannst Du sie verklagen.

Oh Entschuldigung, ich bin nur daran gewöhnt dass hier Leute um 14-15 rum fragen.

Natürlich kann jeder seinen eigenen haben. Ob sich der Postbote daran hält ? Müsste er eigentlich. Frage mal deine Eltern, ob sie schon mal was vom Briefgeheimnis gehört haben. Gilt auch in der Verwandtschaft.