Ist ein Briefkasten für jede Wohnung Pflicht?

8 Antworten

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Leider ist hier nicht ganz klar,

  • ob Du einverstanden bist damit, einen gemeinsamen Kasten mit der anderen Partei zu haben oder

  • ob Du einen Vermieter zur Installation eines zweiten Kastens zwingen willst oder

  • ob Du hier nach einer "gesetzlichen" Regelung fragst.

Wenn beide Parteien einverstanden sind, dann reicht ein Kasten, denn eine gesetzliche oder postalische Verpflichtung zu mehreren Kästen besteht nicht.

Im Fall zwei hängen Deine Möglichkeiten etwas davon ab, was im Mietvertrag steht - das ist so nicht eindeutig zu beantworten.

Danke,Du hast meine Frage damit umfassend beantwortet.:-)

siehe Urteil Az. 27 C 262/00 Amtsgericht Berlin Charlottenburg lt. diesem Urteil muß der vermieter muß einen Briefkasten nach DIN-Format zur verfügung stellen, so daß ein DIN A 4 Kuvert ohne Knick hinein passt.

Es kommt auf den einzelnen Fall an. Zweifamilienwohnhaus ?

Sind für die anderen Mieter Briefkästen vorhanden ? Mehrfamilienwohnhaus ? Mietvertragsgestalltung ? usw.

Meine pers. Meinung wegen Anbringung eines Briefkastens sollte man kein Gericht bemühen !

Danke.

sorry, Thema verfehlt man kann gemeinsamt noch viel mehr tun als einen Briefkasten verwenden ;-)

Normalerweise muss für jede Wohneinheit ein eigener Briefkasten zur Verfügung stehen (schon wegen Briefgeheimnis etc.).
Wenn dein Vermieter keinen Briefkasten zur Verfügung stellt (da gibt es sogar vorgeschriebene Maße wie groß die Öffnung sein muss und welche Briefformate ungefaltet reinpassen müssen), kann sogar die Miete gekürzt werden (ich glaube 3-5% will mich aber nicht festlegen).

Danke für Deine Antwort.:-)

Hallo Krauthexe und Andere, mein Vermieter wollte kein Briefkasten für mich dran machen, sodass er immer sieht was ich für Post bekomm. Und ich hab mich dann beim Mieterbund eintragen lassen und dieser sagte mir, pro Wohnung muss EIN Brieflasten da sein. Wenn NICHT dann kann man die Miete bis zu 10% kürzen. Gruß

Vielen Dank!

Hallo Krauthexe, wenn beide Parteien damit einverstanden sind, können sie an einem Briefkasten beide Namen anbringen und erfüllen damit die Voraussetzungen Post zu empfangen. Wenn die §§ interessieren: für die Deutsche Post AG gilt die Post-Universaldienstleistungsverordnung PUDLV. Darin heißt es unter §2 "Qualitätsmerkmale der Briefbeförderung" unter Absatz 4 Satz 2: "Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger zu erfolgen." Daraus ergibt sich für den Vermieter die Pflicht, seinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen und zwar nicht irgendwo im Keller oder Hausflur, denn weiterhin heißt es dort: "Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden." Allerdings muss der Mieter keinen eigenen Briefkasten wollen, sondern er kann den auch teilen. Allerdings kann das Probleme mit dem Briefgeheimnis bringen. Ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: er wohnt als Mieter mit dem Vermieter in einem Haus und nutzt dessen Briefkasten mit zusätzlichem Namen. Vereinbart ist, dass er mietfrei wohnt und dafür die Wohnung renoviert, ausbaut etc. Der Vermieter gerät in finanzielle Schieflage, verlangt rückwirkend Miete und klagt. Die entscheidenden Briefe mit Fristen etc. entfernt der Vermieter heimlich aus dem gemeinsamen Briefkasten. Gegenüber den Gerichten hält sich also der Mieter nicht an vorgeschriebene Fristen und verliert.

Falls Du also von der Zustellung je ausgenommen werden solltest dann heißt es in dieser PUDLV weiter: "Der Betroffene ist von dem beabsichtigten Ausschluss zu unterrichten." Unsere Briefzustellung ist ein errungenes Recht, dass wir nicht mit Füßen treten sollten. Der Briefkasten ist eins unserer Werkzeuge, um das Briefgeheimnis, das sogar per Grundgesetz (§10) geschützt ist, auch für uns zur Entfaltung zu bringen. Für weitere Fragen rund um den Brief findest Du im Postlexikon von covia oft Anregungen.