Ist es erlaubt mit der Schwägerin von seinem Bruder zusammen sein?

9 Antworten

Also erstmal Schwägerin= Frau einer deiner Geschwister

Die Schwägerin deines Bruders wäre dann deine Frau oder die Frau eines Dritten Geschwisterkind.

Theoretisch dürftest du das ( rein rechtlich gesehen) aber moralisch gesehen würde ich, wenn's nicht deine Frau ist, lassen. 

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle in einer ähnlichen Sache steht es nicht unter einer Straftat, mit dem Ehepartner eines Geschwisterteils zusammen zu kommen.

Also ich weiß nicht, was du und die Leute hier unter "Schwägerin von seinem Bruder" versteht.

Ich bin A. Mein Bruder ist B. B heiratet C. Diese hat eine Schwester D.

Die Schwägerin meines Bruders B ist also D.
Denn "Schwager" oder "Schwägerin" sind für den Mann die Geschwister der Ehefrau. Also wenn ich heirate, sind alle Geschwister meiner Ehefrau meine Schwäger oder Schwägerinnen. Die haben aber nichts mit meinen eigenen Geschwistern zu tun. Meine eigenen Geschwister wiederum sind die Schwäger meiner Frau.

A ist mit D weder verwandt noch verschwägert. Natürlich können sie zusammen sein. Ich habe zwei Onkels (also Brüder), die zwei Schwestern geheiratet haben. Jeder von den beiden ist mit der Schwägerin seines Bruders verheiratet.

Ich denke gesetzlich gibt es da keine Hürden, da ihr nicht in gerader Linie verwandt seid. Denke du kannst dich da auf § 1589 BGB stützten "Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten."

Allerdings sind moralische Aspekte anders zu bewerten als gesetzliche, wobei ich auch hier nicht wirklich Anhaltspunkte erkennen kann die eine Beziehung zu einer Schwägerin als moralisch verwerflich deklarieren würden.

Klar geht das, wüsste nicht was dagegen sprechen sollte.