Darf mein Vorgesetzter meinen Spind während meiner Abwesenheit und ohne Benachrichtigung öffnen?

11 Antworten

Der Arbeitgeber darf den Spind nur in ganz bestimmten Fällen öffnen. Der Spind fällt nämlich unter das Persönlichkeitsrecht. Selbst wenn darin NUR Dinge verwahrt werden, die dem Arbeitgeber gehören.

Bundesarbeitsgericht 2 AZR 546/12

1. Es müssen auf objektive Tatsachen gegründete Verdachtsmomente gegen den Arbeitnehmer vorliegen

2. Die Durchsuchung des Spindes muss zur Aufdeckung einer Straftat erforderlich sein und 

3. eine Abwägung der widerstreitenden Interessen muss ergeben, dass die

schutzwürdigen Interessen des Betroffenen nicht überwiegen. 

https://neuigkeiten-arbeitsrecht.blogspot.de/2014/03/ist-der-spind-des-arbeitnehmers-fur-den.html

Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bekommst Du Rechtsbeihilfe. Verklage den Arbeitgeber.

Das Öffnen des Spinds durch dem AG ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Dies darf nur im absoluten Ausnahmefälle passieren. Der AG muss hier zumindest bis zum letzten Tag deiner Betriebszugehörigkeit warten; du bist ja am letzten Tag erschienen um eine Art Übergabe zu machen.

Aber deswegen streiten würde ich nicht mit dem AG, lohnt sich nicht.

Da ein Diebstahl vorliegt lohnt es sich!

@SchakKlusoh

Wo erkennst du einen Diebstahl????

@Jewi14

Aus dem Kommentars des Fragers.



Kommentar von Beardbasedman,vor 35 Min


Doch im Schrank war noch eine Menge privates drin wovon auch was fehlt :/ 

@SchakKlusoh

Mit ein ganz wenig Logik wirst auch du erkennen, dass der Kommentar des Fragesteller nach meiner Antwort kam.

Auch wenn der Spind selbst deinem AG gehört, darf niemand deinen Spind öffnen!

Der Fall mit dem Feuer („Gefahr im Verzug“) durch deinen Spind ist wohl eher unwahrscheinlich. Solltest du irgendwelche Inhalte aus „krummen Geschäften“ haben, berechtigt das nicht, dass der Spind ohne dein Anwesenheit geöffnet wird. Der Spind darf nur geöffnet werden, wenn du von der Polizei geholt wirst und dabei bist. Die kann zuvor bei dir anrufen!

Lass' dich zuvor bei einem Anwalt beraten und verklage deinen AG! Was dein Vorgesetzter getan hat, ist Einbruch, Sachbeschädigung (das Schloss) und ein Vertrauensbruch!

Nein, darf er nicht so einfach.

Allerdings würde ich deshalb auch kein Fass mehr aufmachen.

Darf mein Vorgesetzter meinen Spind während meiner Abwesenheit und ohne Benachrichtigung öffnen?

Nur wenn begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht. Also in deinem Fall NEIN. Sag deinem Vorgesetzten du würdest ihn anzeigen und lasse es auf sich beruhen. Lohnt nicht dagegen vor zugehen.