Ist es erlaubt ein Bild von jemanden in seiner Galerie zu haben obwohl der/diejenige es nicht möchte, aber das Bild kurzzeitig Öffentlich gestellt war?

3 Antworten

Wenn es von dir gemacht wurde dann hast du die vollen Urherberrechte.
Du hast nach Snapchats TOS Snapchat die vollen Rechte eingeräumt das Bild zu verwenden wie sie Lust haben.
Du hast aber keinem deiner Viewer dieses Recht gegeben.

Somit verstoßen sie gegen (§ 22 KUG) und machen sich strafbar.
Du brauchst aber im Zweifel einen Anwalt der eine Mahnung verschickt und eine Unterlassungserklärung einfordert. (und dich genau informiert)

leon2608 
Fragesteller
 05.01.2017, 17:12

danke dir für die ausführliche antwort

Hallo,

Ob es öffentlich war oder nicht, das Recht am Bild hast alleine DU. Klar, das ist doof gelaufen. Dennoch kannst du verlangen, dass sie das Foto löschen. 

leon2608 
Fragesteller
 05.01.2017, 17:08

ich danke dir für diesen Kommentar :)

bremsundverlier  05.01.2017, 17:10
@leon2608

Bitte;)

Des weiteren reicht es schon wenn die Personen das Bild anderen zeigen, oder schicken. So gilt es auch als öffentlich. Ich denke, sie werden es löschen, denn Handys können auch mal eingesammelt werden^^

Du könntest die Leute sogar dafür anzeigen bzw. ja,es ist verboten!

leon2608 
Fragesteller
 05.01.2017, 17:10

danke dir

thisiisari  05.01.2017, 17:11

Bittö *^*