Ist es erlaubt ein Bild von jemanden in seiner Galerie zu haben obwohl der/diejenige es nicht möchte, aber das Bild kurzzeitig Öffentlich gestellt war?
Ich habe ein hässliches Bild von mir für 7 Stunden ungewollt in meine Snapchat Story getan und es nachher gelöscht. In der Zeit haben 7 Leute dieses Bild gescreenshotet und ich will, dass sie das Bild wieder löschen. Manche sagen dazu "Nein das war ja öffentlich". Bitte helft mir!!
3 Antworten
Wenn es von dir gemacht wurde dann hast du die vollen Urherberrechte.
Du hast nach Snapchats TOS Snapchat die vollen Rechte eingeräumt das Bild zu verwenden wie sie Lust haben.
Du hast aber keinem deiner Viewer dieses Recht gegeben.
Somit verstoßen sie gegen (§ 22 KUG) und machen sich strafbar.
Du brauchst aber im Zweifel einen Anwalt der eine Mahnung verschickt und eine Unterlassungserklärung einfordert. (und dich genau informiert)
danke dir für die ausführliche antwort
Hallo,
Ob es öffentlich war oder nicht, das Recht am Bild hast alleine DU. Klar, das ist doof gelaufen. Dennoch kannst du verlangen, dass sie das Foto löschen.
Bitte;)
Des weiteren reicht es schon wenn die Personen das Bild anderen zeigen, oder schicken. So gilt es auch als öffentlich. Ich denke, sie werden es löschen, denn Handys können auch mal eingesammelt werden^^
Du könntest die Leute sogar dafür anzeigen bzw. ja,es ist verboten!
danke dir
Bittö *^*
ich danke dir für diesen Kommentar :)