Ist es erlaubt draußen im freien im Gebüsch o. Baum zu pinkeln?

12 Antworten

Es gibt ein paar Hard Core Feministinnen die wollen das durchsetzen. Ist aber nicht so einfach. Es würde Tiere den Menschen vorziehen. Hunde dürfen auch in der Öffentlichkeit pinkeln.

Außerdem, mangelt es an Begründung. Ist es ein Hygienisches Problem? ist es ein Ökologisches Problem? ist es ein Sexuelles Problem? oder ist es ein Ästhetisches Problem? So genau will sich keiner festlegen.

Ich persönlich habe mir vorgenommen, gegen jeden, der mich am Öffentlichkeitspinkeln hindern will, anzuzeigen. Einmal wegen Nötigung, einmal wegen Beleidigung, und einmal wegen sexueller Belästigung. Ich bin im Rechtsschutz. Hinzu kommt, das ich Diabetiker bin, und von plötzlichem Harndrang befallen werden kann.

Im Prinzip ist es mir völlig egal, ob es verboten ist.

Markus0828  31.10.2021, 02:49

Was ist das denn bitte für ein Quatsch? "Hard Core Feministinnen" ???? Tiere den Menschen vorziehen"??? Jeden anzeigen der dich am Öffentlichen pinkeln hindern will? Solltest du mal in der Situation sein und diese "Anzeigen" stellen, würde ich alles dafür geben zu erfahren wie die Sache mit den Anzeigen ausgegangen ist. Wo siehst du da eine Nötigung dir gegenüber? Eine Beleidigung ist da doch auch nicht gegeben, wenn wo? Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung würde wohl eher Dir drohen, weil in so einer Situation hast du den Lurch draußen, es könnte schwer sein, dass du beweisen kannst das du tatsächlich "nur" unerlaubt pinkeln wolltest. Sehr viele Menschen sind im Rechtsschutz so wie du, aber du denkst scheinbar das du dadurch eine Freifahrkarte hast. Glaube mal nicht das du wegen deinem "Rechtsschutz" einer deiner Anzeigen vor Gericht zu Gewinn führst, die Anzeigen werden schneller eingestellt als du "Rechtsschutz" aussprechen kannst. Bedenke: Rechtsschutz ist nicht gleich Recht haben. Da wirst du aber nur verlieren, irgendwann wird deine Rechtsschutz teurer, mit einer Gegenanzeige an dich wegen sexueller Belästigung kannst du auch rechnen. Kannst du dann direkt deiner Rechtsschutz melden. Ein Bußgeldbescheid wegen Wildpinkeln bekommst du mit der Post geschickt, da kannst du dann direkt eine Kopie an deine Rechtsschutz schicken. Das alles nur das du am Ende sagen kannst: Außer Spesen nichts gewesen.

Hinzu kommt, auch als Diabetiker hast du keinen Freifahrschein zum Wildpinkeln. Auch da wird dir deine Rechtsschutz nicht helfen können. Eine Krankheit vorzuschieben oder auszunutzen nur um was verbotenes machen zu dürfen zeugt für mich von einem ganz schwachen Charakter.

Ich habe eine sehr starke Pollenallergie und werde manchmal von einem heftigen Niesanfall befallen. Habe ich jetzt deshalb das Recht, wenn eine Person vor mir her geht, dieser voll in den Nacken zu rotzen?

Ich glaube da frage ich mal meine Rechtsschutz.

Rudigems  01.11.2021, 12:15
@Markus0828

Nun ja, der Spezialist für Quatsch scheinst du zu sein. Bitte, dann erkläre mir mal, warum Wildpinkeln, diskret in einer Ecke verboten ist? In einem Rechtsstaat ist es nämlich üblich, Verbote begründen zu können, sonst darf nichts verboten werden.

Urinieren zu können, ist vom Artikel 1 des Grundgesetzes gedeckt. Jemand am Urinieren unzulässig zu hindern, verstößt gegen die Würde des Menschen. Zu den Menschenrechten gehört es sowieso. Daneben, ist es eine anerkannte Foltermethode. Jemanden am Urinieren, unzulässig zu hindern, kann zu schlimmen Erkrankungen, insbesondere wenn man bei Kälte in die Hose macht, führen. Dadurch können schlimme Unterkühlungsentzündungen entstehen. Bei Frauen können durch Zurückhalten des Harns, Blasenerweiterungen entstehen, die sich nie wieder zurückbilden. Die Blase kann nie wieder vollständig geleert werden. Dadurch können verstärkt Nierenbeckenentzündungen und Harnwegsentzündungen entstehen. Bei Männern, kann bei langanhaltender Urinablassverweigerung eine Erektion entstehen. Versucht man dann, trotz Erektion zu urinieren, kann das Ventil, das den Harnablass während der Erektion verhindert, unwiederbringlich beschädigt werden. Und, natürlich, können sich auch bei Männern, unwiederbringliche Blasenüberdehnungen einstellen.

Bin mal gespannt, was du für berechtigte Anliegen der Öffentlichkeit vorbringen kannst, die es rechtfertigen, jemandem am Urinieren unzulässig zu hindern? Was den Rechtsweg angeht, kannst du das Problem ruhig mir überlassen. Ich gehe davon aus, das ich mehr davon verstehe als du. Aber um Eins möchte ich dich bitten. Bei Nötigung geht es um eine Strafsache. Da verbiete ich mir Eingriffe in das laufende Verfahren. Vielleicht soviel? Natürlich ist es eine Straftat, wenn ich beabsichtige einen Menschen gesundheitlich zu gefährden, zu schädigen, oder sogar zu foltern. Insbesondere, wenn man noch nichtmal bereit ist, das Verbot zu erklären.

Markus0828  01.11.2021, 12:38
@Rudigems

Wie ich sehen konnte, hast du meine Antwort an den Fragesteller gelesen. Dann weißt du ja jetzt welchen Standpunkt ich zu diesem Thema vertrete.

Du schreibst: Der Spezialist für Quatsch scheine ich ja zu sein. Ich würde mich gerne über den Titel den du mir verliehen hast freuen, aber leider weiß ich gar nicht wie ich zu dieser Ehre komme.

Rudigems  01.11.2021, 12:50
@Markus0828

Ich weis immer noch nicht, warum Öffentlichkeitspinkeln verboten ist. Es ist in erster Linie der Neid, der Hard Core Feministinnen, weil einige von ihnen nicht im Stehen pinkeln können. Wenn es nach mir ginge, gäbe es in jeder Innenstadt, alle paar hundert Meter, ein eingezäuntes gepflegtes Areal, wo jeder wildpinkeln könnte, und jeder zusehen könnte. Ein Menschenrecht darf man weder verbieten, noch unzulässig einschränken oder unmöglich machen. Es ist auch nicht anrüchig, unmoralisch oder sogar kriminell. Es ist das Normalste von der ganzen Welt, so wie Essen und Trinken. Natürlich muss es unter Rücksichtnahme passieren, aber, das muss Essen und Trinken auch.

dasetwas  15.04.2022, 22:43

Mit Feminismus hat das überhaupt nichts zu tun, weil das Geschlecht des Pissers völlig egal ist und die Hinterlassenschaft die Ordnungswidrigkeit auslöst und nicht die Person.

Wildpinkeln können auch Frauen. ("Skispringerhaltung") oder hockend zwischen 2 Fahrzeugen.

Hallo Webclon,

in Parkanlagen von Städten und Gemeinden mag das eine Ordnungswidrigkeit sein, die auch mit einer Verwarnung oder Geldbuße geahndet werden kann.

Nicht überall mag ein*e Kläger*in sein - und in der Not geht auch mal so ein Wasserfall dort, wo das Wasser versickern oder direkt verschwinden kann.

Draußen in Feld, Wiesen und Wald weg von Bebauung mag das eher in Ordnung gehen.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wildpinkeln wird als Erregung öffentlichen Ärgernisses gesehen.

Die gesetzliche Grundlage zur Androhung von Strafe regelt das Strafgesetzbuch, § 183.

Wie hoch das Bußgeld für die begangene Ordnungswidrigkeit ist, entscheiden die Kommunen selbst.

In Frankfurt a.M. werden Sie mit 70 Euro plus Gebühren (28,50 Euro) belegt, in Gießen hingegen nur mit 60 Euro.

Nimmt der Betroffene die Verwarnung nicht an und überweist das Verwarngeld nicht, leitet die zuständige Kommune ein Bußgeldverfahren ein.

Bußgelder fallen deutlich höher aus, auch die Gebühren steigen. Die Summe kann bei Wiederholungstätern sogar mehrere tausend Euro betragen.

dasetwas  15.04.2022, 22:37

Erregung öffentlichen Ärgernisses liegt erst vor, wenn Genitalien zur Schau gestellt werden. Das ist dann aber auch keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Gemeinden verbieten in ihrem Bereich "das Aufbringen brennbarer, ölhaltiger, säurehaltiger, ätzender oder übelriechender Flüssigkeiten auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze" und deklarieren einen Verstoß dagegen als ordnungswidriges Verhalten im Sinne des §118 OWiG.

Auf Privatgrund greift die Ortssatzung aber nicht, wohl aber kann hier Sachbeschädigung (auch eine Verunreinigung kann eine solche darstellen - siehe Graffiti-Urteile) vorliegen oder auch Hausfriedensbruch (da unterstellt werden kann, dass der Besitzer das Betreten seines Grundstücks zu diesem Zweck niemals geduldet hätte). Bei einer Gartenparty auf Deinem Grundstück hast Du aber das Hausrecht und kannst Deine Gäste hinschiffen lassen wo Du willst. Der Staat mischt sich hier nicht ein (es sei denn, das Grundstück läge in einem Trinkwasserschutzgebiet).

Es ist verboten, ich finde einer der beklopptesten Ordnungswidrigkeiten die es gibt, es handelt sich um eine Notdurft. Kein Mensch stellt sich aus Langeweile hin und pinkelt an einen Baum, man macht es doch nur wenn es gar nicht mehr geht, also zur Not. Diese Not hatte doch jeder Mensch schon mal. Ich finde die vergebenen Bußgelder sehr unmenschlich und es wird mit einer Notsituation mal wieder Kasse gemacht. Es sollte da unterschieden werden, ein Bußgeld sollte es nicht dafür geben das man die Notdurft macht, sondern wo man sie macht. Im Wald, am Baum oder Gebüsch sollte es erlaubt sein, man sucht sich diese Stellen ja eher aus das man seine Notdurft sowas wie diskret versteckt hinter einem Baum oder Busch verrichten kann, ohne andere Menschen mit dem Anblick zu erschrecken, verärgern oder was auch immer. Aber es gibt ja auch die Art von Menschen die man auch oft sieht, Prolls die einfach, meistens am Wochenende in der Innenstadt, in Hauseingängen, an Denkmälern und wo auch sonst noch hin pinkeln, das mit einer Selbstverständlichkeit, ohne jeden Respekt oder Rücksicht gegenüber anderen Menschen. Oft auch das direkt 3, 4, oder 5 "Kollegen" gleichzeitig pinkeln müssen, dabei dann auch unbedingt rumgröhlen, damit auch ja jeder mitbekommt das sie die coolsten sind, manchmal wird vorher ganz umweltbewusst die Zigarette weggeschnippt, manchmal wird die Zigarette aber auch während der Notdurft zwischen die Lippen genommen und nach dem Pinkeln wieder schön zwischen die bepissten Finger zu nehmen, zwischenzeitlich abgestellte Bierflaschen werden auch wieder an sich genommen um eben noch die letzten zwei Schlucke zu nehmen, damit sie die leere Flasche schnell noch zu Bruch werfen können. In so Fällen finde ich ein Bußgeld angebracht, weil sie die "Notdurft" mit Schwanzvergleich verwechseln nur damit sie vor ihren Kollegen als cool oder so stehen können.

Nein, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Solange man das also ausreichend diskret handhabt, hat das normalerweise keine Konsequenzen.