Ist es erlaubt in den Gegenverkehr zu wenden?

7 Antworten

Ich möchte meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, bin mir dennoch sehr sicher, dass das erlaubt ist.

Wichtig sind dafür die klassischen Dinge, die dir klar werden, wenn du mal in den Bußgeldkatalog schaust:

https://www.bussgeldkatalog.de/wenden/

Du darfst demnach natürlich keine durchgezogene Linie überfahren oder andere gefährden und so weiter. Ich denke, darüber brauchen wir gar nicht gesondert reden.

Hier noch ein entsprechender Auszug aus der StVO:

Dort heißt es in § 9 Absatz 5:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wenden-auto/

Demnach müsste es wie gesagt erlaubt sein.

Liebe Grüße

TechnikSpezi

Das geht, mit Einschränkungen:

Was sagt die StVO zum Wenden im Straßenverkehr?
In  § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Bestimmungen zum Abbiegen, Wenden und  Rückwärtsfahrenfestgehalten. Wenn Sie  mit dem Auto umkehren, gilt für Sie eine  gesteigerte Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass Sie das Wendemanöver nur durchführen können, wenn Sie  eine Gefährdung des Verkehrs ausschließen können. Eine  eingehende Prüfung des Verkehrs ist demnach notwendig, bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug in das Manöver starten.

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, darfst Du das. Eine durchgezogene Linie welche Du nicht überfahren dürftest gibt es auf dem Bild auch nicht.

Hallo,

durch deine Verwendung des Wortes "Winker" vorab der Hinweis, dass sich meine Antwort auf Deutschland bezieht.

Es ist "grundsätzlich" erlaubt auf einer Straße zu wenden. Wie für den gesamten Straßenverkehr gilt auch hier, dass du dabei niemanden gefährden darfst.

Verboten ist es aber auch:

  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist es grundsätzlich verboten.
  • Du darfst dabei keine durchgezogene Linie oder Sperrfläche überfahren.
  • Auf Fahrspuren mit Pfeilrichtung darfst du dabei nicht den Nachbarfahrstreifen mit anders gerichteten Pfeilen befahren.
  • In einer Einbahnstraße darfst du auch nicht wenden (das konnte ich mir nicht verkneifen).

Mindestens unangebracht, wenn nicht sogar verboten ist es in der "Rushhour" auf einer Straße mit Fahrzeug an Fahrzeug, wenn der Verkehr noch fließt. Dann aber nicht, weil du nicht wenden darfst, sondern weil du dann den Verkehr behinderst.

In Städten ist das Wenden an Ampeln oder Kreuzungen oft durch Zeichen 272 verboten.

Falls du nicht aus Deutschland kommst, das dürfte so oder zumindest so ähnlich auch in der Schweiz und in Österreich gelten ;-)

Viele Grüße

Michael

Wenn es grundsätzlich verboten wäre, würde man in der Fahrschule sicher nicht das "Wenden in drei Zügen" lernen und üben ...

Verboten ist es nur

  • in Einbahnstraßen,
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraße,
  • bei durchgezogener Mittellinie oder (bebautem) Mittelsteifen ,
  • wo Zeichen 272 (Verbot des Wendens) steht, und
  • wenn es allgemein durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Sichtverhältnisse, ...) nicht gefahrlos möglich ist.